Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche mit der Law School Germany (LSG) mit Sitz in Heidelberg auf deren Plattformen www.lawschoolgermany.de („Plattform“) und anderweitig abgeschlossenen Verträge, sowie für sämtliche von LSG erbrachten Leistungen, die unter Bezugnahme auf diese AGB erfolgen.1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche mit der LSG auf deren Plattformen www.lawschoolgermany.de und anderweitig abgeschlossenen Verträge, sowie für sämtliche von LSG erbrachten Leistungen, die unter Bezugnahme auf diese AGB erfolgen.
1.2. Die von LSG angebotenen Leistungen werden ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen angeboten. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses zwischen LSG und der jeweils anderen Partei („Auftraggeber“) gültige Fassung der AGB. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Bestimmungen der zwischen LSG und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und diesen AGB kommen den Bestimmungen der jeweiligen Verträge Vorrang vor diesen AGB zu.
1.3. Sofern diese AGB mit einzelnen Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in Widerspruch stehen, gelten die AGB von LSG, es sei denn, LSG erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers insoweit ausdrücklich schriftlich an.
2. Rahmenvertrag, Erfassungsbogen, Arbeitgeberprofil und Buchung von Leistungsmodulen
2.1. Die Nutzung der von
2.2. Voraussetzung für die Anlage des Profils durch LSG ist, dass der Auftraggeber einen von LSG nach Abschluss des Rahmenvertrags zur Verfügung gestellten Erfassungsbogen online ausfüllt. Der Erfassungsbogen fragt diejenigen Daten/Informationen des Auftraggebers ab, die gemäß Rahmenvertrag Gegenstand des Profils des Auftraggebers sein sollen. Auf Basis dieses Erfassungsbogens legt
2.3. Es können jederzeit weitere einzelne
2.4.
2.5. Weicht die von
2.6. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen mit
2.7. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber durch Übersendung einer Neufassung mitgeteilt. Der Auftraggeber kann diesen Änderungen innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang durch Erklärung in Schriftform widersprechen. Soweit der Auftraggeber den Änderungen nicht oder nicht fristgemäß widerspricht, werden die Änderungen wirksam. Soweit der Auftraggeber den Änderungen widerspricht, gelten für ihn die AGB in der bis dahin geltenden Fassung weiter.
3. Leistungspflichten von LSG
3.1.
3.2.
3.3. Hinsichtlich der Plattform ist
3.4.
3.5.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für ihn geltenden nationalen, europäischen und internationalen Gesetze, insbesondere arbeits- und datenschutzrechtliche Bestimmungen, sowie die Bestimmungen des Rahmenvertrags, weiterer Einzelverträge sowie dieser AGB einzuhalten. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche Personen, die in seinem Namen Daten auf den Profilen einstellen oder verändern, ebenfalls die vorgenannten Bestimmungen einhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu etwaigen von
4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm auf der Plattform eingestellten Daten in den vorgegebenen Formaten zur Verfügung zu stellen.
4.3. Es obliegt dem alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die für die Nutzung der
4.4. Der Auftraggeber darf in keiner Form die Plattform manipulieren. Insbesondere darf der Auftraggeber keine Eingaben tätigen oder Daten übermitteln, die Viren, trojanische Pferde oder vergleichbare ausführbare Programmcodes enthalten oder geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, einzusehen, abzufangen, weiterzuleiten oder zu löschen oder unbefugten Zugang zu Daten, Systemen oder Bereichen zu verschaffen. Der Auftraggeber darf nicht Mechanismen, Software oder sonstige Routinen verwenden, die die Plattform stören oder übermäßig belasten können. Eingaben außerhalb der dafür vorgesehenen Eingabefelder sind unzulässig. Dem Auftraggeber ist es ferner untersagt, von
4.5. Der Auftraggeber darf die Leistungen von
4.6. Unzulässig sind Angebote oder Gesuche durch den Auftraggeber, die irreführend sind, gegen Rechtsvorschriften, insbesondere gegen Strafgesetze, die guten Sitten, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen. Angebote von Dienstleistungen, die gesetzlichen Angebotsbeschränkungen oder -verboten unterliegen, sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für Wertpapiere, Kredite oder sonstige Finanzinstrumente sowie Dienstleistungen, die Urheberrechte, Patente, Marken, Betriebsgeheimnisse oder andere Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte Dritter verletzen oder deren Angebot gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt. Der Auftraggeber darf ferner keine falschen oder irreführenden Daten im Erfassungsbogen oder im Profil angeben.
4.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die vereinbarten
4.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich in Zusammenhang mit den von
4.9. Hat der Auftraggeber eine „Pay-per-hire Flatrate“ abgeschlossen, entsteht eine Zahlungspflicht immer dann, wenn der Auftraggeber eine Einstellung über
4.10. Eine Zahlungspflicht entfällt nicht, wenn der von Auftraggeber und Bewerber unterzeichnete Vertrag nur ein Arbeitsvertrag auf Zeit ist. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt ebenfalls nicht, wenn der Bewerber dem Auftraggeber bereits persönlich bekannt ist. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt dann, wenn der Bewerber sich über andere Dienstleister, oder selbstständig bei dem Auftraggeber auf die gleiche Stellenausschreibung beworben hat und diese Kontaktanbahnung zeitlich vor der Kontaktanbahnung bei
4.11. Hat der Auftraggeber die “Aktive Suche” genutzt, entsteht eine Zahlungspflicht immer dann, wenn der Auftraggeber eine Einstellung über
4.12. Eine Zahlungspflicht entfällt nicht, wenn der von Auftraggeber und Bewerber unterzeichnete Vertrag nur ein Arbeitsvertrag auf Zeit ist. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt ebenfalls nicht, wenn der Bewerber dem Auftraggeber bereits persönlich bekannt ist. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt dann, wenn der Bewerber sich über andere Dienstleister, oder selbstständig bei dem Auftraggeber auf die gleiche Stellenausschreibung beworben hat und diese Kontaktanbahnung zeitlich vor der Kontaktanbahnung bei
4.13. Unterlässt der Auftraggeber das in Kenntnis setzen der
5. Rechte von LSG
5.1.
5.2.
5.3.
6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
6.1. Es gelten die zwischen den Parteien im Rahmenvertrag sowie den über einzelne Module abgeschlossene Leistungsverträgen vereinbarten Preise. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von
14 Tagen durch den Auftraggeber ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Zahlungseingang ist erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto von
6.2. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von
7. Haftungsbegrenzung, Freistellungsanspruch
7.1.
7.2. Machen Dritte, eingeschlossen staatliche Institutionen, gegenüber dem Auftraggeber oder
8. Vertragsdauer, Kündigung
8.1. Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf (12) weitere Monate, wenn er nicht zum Ablauf der Vertragszeit mit einer Frist von drei (3) Monaten in Schriftform gekündigt wird.
8.2. Die Laufzeit der Verträge über weitere Leistungsmodule bestimmt sich, soweit nicht anders vereinbart, nach der Laufzeit des Rahmenvertrags. Die Kündigungsfrist für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach den Einzelverträgen bzw. jeweils maßgeblichen Leistungsbeschreibungen. Einzelne Leistungen können von dem Auftraggeber gekündigt werden, ohne dass der Rahmenvertrag berührt wird.
8.3.
8.4. Mit Wirksamkeit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche von
9. Pflicht zur Geheimhaltung, Datenschutz
9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Laufzeit des Rahmenvertrages sämtliche vertraulichen Informationen in Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag, den Profilen und den Leistungsmodulen geheim zu halten. Dies gilt nicht, sofern diese AGB, der Rahmenvertrag oder die jeweils anwendbare Leistungsbeschreibung ein Recht zur Weitergabe vertraulicher Informationen vorsehen oder eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Vertrauliche Informationen sind (i) alle von der offenlegenden Vertragspartei schriftlich oder mündlich als "vertraulich" gekennzeichneten Dokumente und Informationen, die den Vertragsparteien aufgrund der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangt sind, sowie (ii) alle Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich und nicht öffentlich zugänglich sind.
9.2.
9.3
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
10.1. Auf sämtliche Verträge zwischen
10.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand München.
10.3. Der Rahmenvertrag, die Verträge über weitere Leistungsmodule und diese AGB und deren jeweiligen Anlagen und Vertragsbestandteile stellen die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar und ersetzen alle früheren, in Bezug auf den Vertragsgegenstand zwischen den Vertragsparteien getroffenen Regelungen. Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke im Vertrag.