95 Thesen zur Reform der juristischen Ausbildung

95 Thesen zur Reform der juristischen Ausbildung

Die juristische Ausbildung in Deutschland gilt als eine der anspruchsvollsten und traditionsreichsten Studiengänge überhaupt – und doch ist sie ein System, das zunehmend unter Reformdruck steht. Seit Jahren kritisieren Studierende, Lehrende und Praktiker:innen gleichermaßen die strukturellen Schwächen eines Ausbildungspfads, der mehr selektiert als fördert, mehr belastet als befähigt und mehr ausgrenzt als integriert. Trotz einzelner Reformansätze fehlt es an einer übergreifenden bildungspolitischen Vision, die den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. 

In Anlehnung an Martin Luthers Thesenanschlag von 1517 formulieren wir hier 95 Thesen zur Reform der juristischen Ausbildung – als Weckruf, Debattenanstoß und programmatisches Bekenntnis. Es geht nicht um Symbolik, sondern um Substanz. Nicht um Anpassung im Detail, sondern um eine tiefgreifende Neuausrichtung des juristischen Bildungssystems. Denn wer eine gerechte, moderne und zukunftsfähige Justiz will, muss mit der Ausbildung beginnen.

Diese Thesen sind kein Dogma, sondern eine Einladung zur Diskussion. Sie richten sich an Ministerien, Prüfungsämter, Fakultäten, Ausbilder:innen – und an alle, die den Rechtsstaat von morgen gestalten wollen.

 

  1. Die Ausbildung zur Volljuristin / zum Volljuristen muss grundlegend neu gedacht werden – nicht nur reformiert, sondern neu ausgerichtet.

  2. Juristische Bildung darf nicht länger aus einem veralteten Prüfungsritual bestehen, sondern muss zur echten Kompetenzentwicklung führen.

  3. Die Examensnote allein ist kein gerechter Maßstab für die juristische Eignung.

  4. Das ganze Studium darf nicht nur Prüfungsvorbereitung sein – es muss auch Ausbildung sein.

  5. Der Prüfungsfokus führt zu einer Entwertung des Studiums selbst.

  6. Die juristische Ausbildung steht in der Verantwortung des Staates – sie darf nicht länger privatisiert werden (Stichwort: Repetitorien-Monopol).

  7. Staatliche Lehre muss wieder qualitativ mit der privaten Konkurrenz mithalten können.

  8. Wer sich durch das Studium kämpft, verdient Anerkennung, nicht Demütigung durch Notenwillkür.

  9. Die hohe Durchfallquote ist kein Zeichen für Exzellenz, sondern ein Systemfehler.

  10. Gute Lehre braucht Feedback – die meisten Studierenden bekommen jedoch nie eine persönliche Rückmeldung.

  11. Prüfungsbewertungen müssen nachvollziehbar und angreifbar sein – durch verpflichtende Begründung und Zweitkorrektur.

  12. Die juristische Ausbildung darf nicht weiter sozial selektieren – sie muss auf Chancengleichheit ausgerichtet sein.

  13. Der Druck im Studium zerstört Motivation und mentale Gesundheit.

  14. Das System braucht psychologische Begleitung, nicht nur juristische Härte.

  15. Lernpläne, Strukturhilfen und Selbstorganisation dürfen kein Zufallsprodukt sein – sie gehören zum Pflichtangebot.

  16. Reform beginnt nicht bei Gesetzen, sondern im Hörsaal.

  17. Die Lehrmethoden in der Juristenausbildung sind oft aus dem letzten Jahrhundert.

  18. Lehre braucht Interaktion, nicht nur Frontalbeschallung.

  19. Die Hausarbeit ist kein didaktisches Mittel, sondern ein Selektionsinstrument.

  20. Studierende sind keine Prüfungsobjekte, sondern Menschen mit Entwicklungspotenzial.

  21. Der Zugang zum Referendariat muss transparenter und durchlässiger werden.

  22. Reformen, die nur Symbolwirkung haben, helfen niemandem.

  23. Das Prädikat darf kein Eintrittsticket ins Berufsleben sein – auch andere Qualitäten müssen zählen.

  24. Kein Talent darf durch Prüfungsformat und -stress verloren gehen.

  25. Jurist:innen sind mehr als ein Punkteschnitt.

  26. Gute Jurist:innen erkennt man nicht an ihrer Examensnote, sondern an ihrem Denken.

  27. Juristische Ausbildung braucht neue Prüfungsformate – Kompetenz statt Gedächtnisleistung.

  28. Digitale Lehre muss Teil der Grundausbildung sein, nicht Notlösung.

  29. Interdisziplinarität ist kein Luxus, sondern notwendig.

  30. Die Realität des Berufs muss im Studium sichtbar werden.

  31. Examensrepetitorien sind keine Lösung, sondern ein Symptom.

  32. Wer Reformen ablehnt, schützt nicht die Qualität, sondern die Intransparenz.

  33. Die Justiz leidet unter Nachwuchsmangel – und das System tut so, als wäre alles in Ordnung.

  34. Der Zugang zum Recht muss auch im Zugang zum Beruf gerecht sein.

  35. Bildung ist ein Grundrecht – auch im Jurastudium.

  36. Die Ausbildung muss nicht einfacher werden – aber gerechter.

  37. Der Maßstab ist nicht Senkung der Anforderungen, sondern Stärkung der Unterstützung.

  38. Ausbildung muss ermutigen, nicht einschüchtern.

  39. Reform darf nicht an Ideologien scheitern.

  40. Wer heute ausbildet, entscheidet über den Rechtsstaat von morgen.

  41. Die Lehre muss für alle sein – nicht nur für die „starken Kandidaten“.

  42. Angst ist kein guter Lernbegleiter.

  43. Lernende brauchen Mut, nicht Misstrauen.

  44. Lehrende brauchen Fortbildung, nicht nur Fachwissen.

  45. Hochschulen brauchen mehr Freiheit – und mehr Verantwortung.

  46. Die Ausbildung darf nicht durch Zufall und Glück geprägt sein.

  47. Juristische Ausbildung ist kein Ausdauertest – sie soll befähigen.

  48. Wer junge Menschen für den Beruf gewinnen will, muss sie in der Ausbildung fördern.

  49. Struktur, Feedback, und Gerechtigkeit – das sind die Schlüssel.

  50. Die Prüfungsinhalte müssen realitätsnäher werden.

  51. Sprache ist Macht – Studierende müssen lernen, mit ihr verantwortungsvoll umzugehen.

  52. Ethik und Recht dürfen kein Randthema bleiben.

  53. Lehre muss Haltung vermitteln, nicht nur Wissen.

  54. Didaktik ist keine Nebensache.

  55. Neue Wege sind kein Verlust – sondern eine Chance.

  56. Gerechtigkeit beginnt im Ausbildungsbetrieb.

  57. Die Anwaltschaft braucht vielseitige Köpfe – nicht nur Klausurprofis.

  58. Die Justiz braucht Persönlichkeiten – nicht nur Punkte.

  59. Vielfalt ist Stärke – auch in der juristischen Profession.

  60. Kein Talent darf verloren gehen, nur weil das System es nicht erkennt.

  61. Studierende brauchen Orientierung – nicht nur Lernstoff.

  62. Mangel an Betreuungsmöglichkeiten ist kein Naturgesetz.

  63. Prüfungen müssen transparent, fair und nachvollziehbar sein.

  64. Eine echte Prüfungsreform ist überfällig.

  65. Wer ausbildet, trägt Verantwortung.

  66. Prüfende brauchen Schulung.

  67. Lehre ist kein Nebenprodukt.

  68. Studierende sind keine Nummern.

  69. Prüfungen dürfen kein Glücksspiel sein.

  70. Studieren muss wieder Sinn ergeben.

  71. Zwischen Lernen und Prüfungsstrategie darf kein Widerspruch bestehen.

  72. Ein Bachelor of Laws als Exit-Option ist kein Rückschritt.

  73. Ein modernes Studium braucht moderne Abschlüsse.

  74. Recht lebt vom Diskurs – auch im Studium.

  75. Nur wer fragt, kann Recht hinterfragen.

  76. Nur wer reflektiert, kann Verantwortung tragen.

  77. Jura darf nicht abschrecken.

  78. Die Studienrealität muss sich an der Berufswirklichkeit orientieren.

  79. Mentoring ist kein Bonus – es ist Grundlage.

  80. Die Prüfungsbedingungen müssen menschlich bleiben.

  81. Auch Prüfungskommissionen brauchen Kontrolle.

  82. Prüfungsstress darf nicht krank machen.

  83. Das Jurastudium ist keine Mutprobe.

  84. Wer das System schützt, muss auch seine Opfer sehen.

  85. Die Examensnote darf nicht der einzige Maßstab bleiben.

  86. Gute Lehre ist der Schlüssel zum langfristigen Nachwuchs.

  87. Wer Prüfungen schreibt, braucht mehr als Wissen.

  88. Das Studium darf nicht nur für „die Starken“ gemacht sein.

  89. Auch Jurist:innen sind Menschen.

  90. Eine gerechte Ausbildung stärkt den Rechtsstaat.

  91. Reform ist kein Risiko – sie ist Notwendigkeit.

  92. Ausbildung ist nicht nur Vorbereitung auf Prüfungen, sondern auf das Leben.

  93. Der Zugang zum Beruf darf nicht vom Geld abhängen.

  94. Das juristische System muss gerecht ausbilden, wenn es gerecht entscheiden will.

  95. Wer die Zukunft will, muss heute reformieren.

 

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