Widerstand durch Selbstverklebung bei Klima-Protest erfüllt den Straftatbestand des § 113 StGB – Beschluss des KG Berlin vom 10.07.2024 (3 ORs 30/24 – 161 SRs 26/24)
Klimaproteste und Straßenblockaden sorgen regelmäßig nicht nur für politische Debatten, sondern auch für juristische ...