Am 26. März 2025 hat der Hessische Landtag eine tiefgreifende Reform des Juristenausbildungsgesetzes beschlossen, die für zahlreiche Jurastudierende weitreichende Konsequenzen mit sich bringt: Ab dem 1. Oktober 2025 erhalten Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) zu erwerben – zusätzlich zum Staatsexamen oder auch als eigenständigen Abschluss.
Alternative Abschlussmöglichkeit und Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Mit der Neuregelung wird ein Ziel verfolgt, das seit Jahren von Studierendenvertretungen und hochschulpolitischen Akteuren gefordert wird: Die Schaffung einer alternativen Qualifikation für jene, die das erste juristische Staatsexamen nicht bestehen oder sich im Verlauf des Studiums gegen die klassische juristische Laufbahn entscheiden. Der integrierte Bachelorabschluss soll die im Studium bereits erbrachten Leistungen angemessen würdigen und ihnen auch außerhalb der klassischen juristischen Berufe Verwertbarkeit verleihen.
Justizminister Christian Heinz betonte in diesem Zusammenhang: „Wir verringern den bestehenden psychischen Druck und geben denjenigen, die das Staatsexamen nicht schaffen, die Chance, ihr Wissen aus dem Studium anderweitig gewinnbringend einzusetzen.“
Zugleich betonte er, dass das hohe Leistungsniveau des juristischen Studiums erhalten bleibe. Der Bachelorabschluss ist kein Ersatz, sondern eine ergänzende Perspektive, die sich insbesondere an diejenigen richtet, die während des Studiums alternative Karrierewege ins Auge fassen – etwa in Wirtschaft, Verwaltung, NGOs oder im Medien- und Bildungsbereich.
Wer bekommt den Bachelorabschluss?
Anspruch auf die Verleihung des Bachelorgrades haben künftig all jene,
• die erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind oder
• bei denen das Prüfungsamt festgestellt hat, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Zusätzlich ist eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung zu erbringen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Anforderungen obliegt den Universitäten, was sowohl der Hochschulautonomie Rechnung trägt als auch Raum für qualitätsfördernde Vielfalt lässt.
Die technische Umsetzung erfolgt zweistufig:
1. Das Justizprüfungsamt prüft, ob die Zulassung zur Pflichtfachprüfung (oder deren Voraussetzungen) vorliegt.
2. Die Universitäten prüfen die weiteren Voraussetzungen (z. B. Bachelorarbeit) und verleihen den akademischen Grad.
Rückwirkende Anwendung: Kampagne 2020 umfasst
Bemerkenswert ist auch die Rückwirkung der Regelung. Durch einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD wurde der rückwirkende Anwendungsbereich so erweitert, dass alle Prüfungskampagnen des Jahres 2020einbezogen werden. Dies kommt insbesondere jenen entgegen, die während der Corona-Pandemie unter außergewöhnlichen Belastungen studiert haben.
Anschlussfähigkeit und internationale Perspektiven
Mit dem „Bachelor of Laws“ (LL.B.) wird zugleich ein international anschlussfähiger Grad geschaffen. Dieser kann den Einstieg in konsekutive Masterprogramme erleichtern und wird in vielen Ländern als vollwertiger Studienabschluss anerkannt. Damit eröffnet der integrierte Bachelor auch berufliche und akademische Perspektiven außerhalb Deutschlands – ein weiterer Schritt zur Modernisierung und Europäisierung der Juristenausbildung.
Timon Gremmels, Hessischer Minister für Wissenschaft und Forschung, fasst zusammen: „Die neue Gesetzgebung schafft für Studierende der rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengänge eine zusätzliche Perspektive.“
Fazit
Mit dem Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes geht Hessen einen mutigen und überfälligen Schritt: Der integrierte Jura-Bachelor ist ein Signal an all jene, die sich während oder nach dem Studium neu orientieren möchten oder müssen. Er bietet Anerkennung, Rechtssicherheit und Zukunftsperspektiven – ohne den traditionellen Weg zum Staatsexamen zu entwerten.
Für Jurastudierende bedeutet das: Das monolithische System des Alles-oder-Nichts im ersten Staatsexamen wird erstmals aufgebrochen – und das ist ein Meilenstein.