Promotion

Ein Schritt in die Wissenschaft

Viele Absolventinnen und Absolventen der Ersten juristischen Prüfung oder des Zweiten juristischen Staatsexamens möchten ihre juristische Ausbildung vertiefen und einen Beitrag zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung leisten. Eine Möglichkeit hierfür bietet die Promotion. Durch eine intensive, eigenständige Forschungsarbeit wird ein innovatives wissenschaftliches Thema bearbeitet und in Form einer Dissertation (Monographie) veröffentlicht. Nach erfolgreicher Verteidigung in einer mündlichen Prüfung wird der akademische Grad “Dr. iur.” verliehen. Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Promotion sind in der jeweiligen Promotionsordnung der Universität geregelt. Neben der inhaltlichen Betreuung durch eine Professorin, einen Professor oder eine Privatdozentin oder einen Privatdozenten, die auf dem gewählten Forschungsgebiet tätig sind, gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote.

Die Promotion ist ein anspruchsvoller, aber lohnender Weg, sich wissenschaftlich weiterzuentwickeln und die eigene juristische Expertise zu vertiefen.

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