Die Polizei darf ein Smartphone durch Auflegen des Fingers des Beschuldigten zwangsweise entsperren, wenn eine richterlich angeordnete Durchsuchung den Zugriff auf das Gerät und seine Daten umfasst.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 13. März 2025 (Az. 2 StR 232/24) entschieden, dass die zwangsw...