Das DigitalProjekt — ein loser Zusammenschluss von Studierenden, Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern und Lehrenden verschiedener Universitäten unter der Schirmherrschaft von Professorin Marie Herberger — stellt eine der zentralen Selbstverständlichkeiten des Jurastudiums infrage: die Art, wie juristische Klausuren korrigiert werden. Das Ergebnis ist ernüchternd — und für Studierende hochrelevant.
Was kritisieren Jurastudierende an der Klausurkorrektur?
Mehr als 80 Prozent der Studierenden empfinden die Bewertung juristischer Aufsichtsarbeiten als intransparent. Der Vorwurf ist nicht neu: Zwei Korrektoren bewerten dieselbe Klausur häufig mit erheblich unterschiedlichen Punktzahlen. Eine Untersuchung an der LMU München aus dem Jahr 2024, bei der 16 Klausuren im Verwaltungsrecht jeweils von 15 Korrektoren bewertet wurden, ergab eine durchschnittliche Abweichung von 6,47 Punkten. Wer am Ende des Examens scheitert, fragt sich zu Recht, ob das Ergebnis den eigenen Fähigkeiten oder dem Zufall des Korrektors geschuldet ist.
Was untersucht das DigitalProjekt zur KI-gestützten Klausurkorrektur?
Das DigitalProjekt testete in zwei abgeschlossenen Forschungsphasen, ob KI-gestützte Korrekturen fairer und konsistenter ausfallen als menschliche Bewertungen. In der ersten Phase an der Universität Bielefeld schrieben 14 Studierende eine elektronische Probeklausur, die parallel von einem Menschen und von KI bewertet wurde. Die zweite Phase folgte im Sommersemester 2025 an der LMU München. Beteiligt waren das Kölner Startup KlausurenKIste und das Forschungsprojekt DeepWrite der Universität Passau. Die Ergebnisse wurden im Aufsatz "KI-Unterstützung und Rohpunkteschemata: Die Zukunft der juristischen Klausurkorrektur?" in der Zeitschrift Ordnung der Wissenschaft (Ausgabe 1/2026) veröffentlicht. Die zentrale Erkenntnis ist nicht technischer Natur: Es geht nicht um Mensch gegen Maschine, sondern um die Frage, ob das bestehende Prüfungssystem überhaupt in der Lage ist, juristische Kompetenz fair zu messen.
Was ist das eigentliche Problem hinter der KI-Debatte?
Das Projekt kommt zu dem Schluss, dass die mangelnde Konsistenz in der Klausurbewertung kein individuelles Versagen einzelner Korrektoren ist, sondern ein strukturelles Problem. Juristische Prüfungen sind auf Gutachtenstil und Subsumtionstechnik ausgerichtet, lassen aber erhebliche Bewertungsspielräume offen. Solange Bewertungskriterien nicht präziser definiert sind, wird auch KI diese Unschärfen reproduzieren — nur schneller und in größerem Maßstab. Die eigentliche Reformforderung richtet sich daher an die Prüfungsordnungen selbst: Transparentere Bewertungsraster, verbindlichere Beurteilungsmaßstäbe und ein konsequenter Einsatz von Rohpunkteschemata könnten die Korrekturqualität unabhängig vom KI-Einsatz verbessern.
Was bedeutet das für Studierende und Examenskandidaten?
Wer die Logik der Klausurkorrektur versteht — welche Elemente zwingend erwartet werden, welche Spielräume existieren und wo Korrektoren erfahrungsgemäß genauer hinschauen — kann gezielter lernen und schreiben. Remonstration wird in diesem Kontext ebenfalls relevanter: Wer weiß, dass Korrekturentscheidungen angreifbar sind und auf welchen Kriterien sie beruhen, kann fehlerhafte Bewertungen gezielter und aussichtsreicher anfechten. Die Forschungsergebnisse bestätigen, was viele Studierende längst vermuten: Nicht jede schlechte Note ist das letzte Wort.

