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Was muss ich bei meinem Pflichtpraktikum beachten?

Das Pflichtpraktikum im Jurastudium ist ein zentraler Bestandteil der Ausbildung und dient nicht nur dem Erwerb praktischer Erfahrungen, sondern auch der frühzeitigen Orientierung innerhalb der juristischen Berufsfelder. Ob in einer Kanzlei, bei Gericht oder in einer Behörde – das Praktikum ermöglicht es, theoretisches Wissen in der Praxis anzuwenden und ein Gespür für den juristischen Arbeitsalltag zu entwickeln. Viele Studierende erkennen dabei erstmals, welche Tätigkeitsbereiche sie besonders interessieren. Wer das Praktikum ernst nimmt, kann wertvolle Kontakte knüpfen und sich bereits früh ein berufliches Netzwerk aufbauen.

Im Jurastudium kannst du dein Pflichtpraktikum an verschiedenen Orten absolvieren – wichtig ist, dass es sich um eine juristische Tätigkeit handelt, die den Anforderungen der Prüfungsordnung in deinem Bundesland entspricht. Zu den typischen Einsatzstellen zählen:

  1. Gerichte
    Am Amtsgericht, Landgericht oder Verwaltungsgericht bekommst du Einblicke in die Arbeitsweise der Justiz, beobachtest Verhandlungen und kannst oft auch Urteilsentwürfe oder Recherchen anfertigen.
  2. Staatsanwaltschaften
    Hier erlebst du das Ermittlungsverfahren aus erster Hand und lernst, wie Anklagen vorbereitet werden. Oft darfst du Akten bearbeiten oder bei Vorführungen dabei sein.
  3. Rechtsanwaltskanzleien
    Du siehst, wie Mandanten betreut werden, nimmst an Besprechungen teil und kannst bei der Erstellung von Schriftsätzen oder Gutachten mithelfen.
  4. Verwaltungen und Behörden
    Zum Beispiel in Ministerien, Ausländerbehörden, Ordnungsämtern oder bei der Polizei – ideal, wenn dich das öffentliche Recht interessiert.
  5. Unternehmen und Rechtsabteilungen
    In der Wirtschaft kannst du die interne juristische Arbeit kennenlernen, etwa bei Verträgen, Datenschutz oder Compliance.
  6. Verbände, NGOs oder internationale Organisationen
    Diese Praktika sind oft besonders spannend, wenn du Interesse an Politik, Menschenrechten oder internationalen Zusammenhängen hast.

Wichtig: Achte immer darauf, ob die Stelle von deiner Universität anerkannt wird. Manche Fakultäten verlangen eine Genehmigung im Voraus oder bestimmte Anforderungen an den Praxisbezug.

Damit dein Pflichtpraktikum im Jurastudium anerkannt wird, müssen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel verlangt die Universität, dass das Praktikum eine bestimmte Mindestdauer hat – meist drei bis sechs Wochen pro Abschnitt. Die Tätigkeit muss in einem juristischen Umfeld stattfinden und inhaltlich einen Bezug zum Studium aufweisen.

Oft ist vorab ein Nachweis über die Praktikumsstelle einzureichen oder eine Genehmigung einzuholen. Nach dem Praktikum musst du in der Regel eine Praktikumsbescheinigung vorlegen, aus der Dauer, Art der Tätigkeit und gegebenenfalls auch der zeitliche Umfang hervorgehen. Manche Fakultäten verlangen zusätzlich einen kurzen Erfahrungsbericht.

Informiere dich frühzeitig über die genauen Vorgaben deiner Universität, da sie sich je nach Bundesland oder Hochschule leicht unterscheiden können.

Die Bewerbung für ein Pflichtpraktikum sollte professionell und gut vorbereitet sein – auch wenn es sich „nur“ um ein studienbegleitendes Praktikum handelt. In der Regel besteht sie aus einem kurzen Anschreiben, einem Lebenslauf und – je nach Stelle – optionalen Zeugnissen oder Leistungsübersichten.

Im Anschreiben erklärst du, warum du dich für die jeweilige Einrichtung interessierst, in welchem Zeitraum du das Praktikum absolvieren möchtest und was du dir davon erhoffst. Wichtig ist, dass du dabei einen klaren Bezug zur Tätigkeit herstellst und zeigst, dass du dich mit der Stelle beschäftigt hast.


Sende deine Unterlagen möglichst frühzeitig ab, denn beliebte Praktikumsplätze – etwa bei Gerichten oder Behörden – sind oft schnell vergeben. Informiere dich außerdem, ob es spezielle Bewerbungsformulare oder Ansprechpartner:innen gibt, an die du dich wenden musst.


Ein freundlicher, klar strukturierter und fehlerfreier Auftritt erhöht deine Chancen auf eine Zusage erheblich.

In der Regel ist das Pflichtpraktikum im Jurastudium unvergütet, da es ein Bestandteil der universitären Ausbildung ist. Besonders bei Gerichten, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen erhältst du meistens kein Gehalt. Manche privaten Kanzleien oder Unternehmen bieten jedoch eine kleine Aufwandsentschädigung oder übernehmen Fahrtkosten – das ist aber eher die Ausnahme als die Regel.

Du solltest außerdem bedenken, dass je nach Praktikumsort Kosten für Anreise, Unterkunft oder Verpflegung anfallen können, insbesondere wenn du das Praktikum nicht in deiner Heimat- oder Universitätsstadt absolvierst. Es lohnt sich daher, frühzeitig zu planen, mögliche Förderungen (z. B. über Stipendien oder Unterstützungsfonds) zu prüfen und gegebenenfalls nachzufragen, ob das Praktikumsunternehmen Unterstützung anbietet.

Ja, wir unterstützen dich gerne dabei, deine Bewerbungsunterlagen optimal für deine Wunsch-Praktikumsstelle vorzubereiten. Egal ob Lebenslauf, Anschreiben oder Motivationsschreiben – wir helfen dir, einen professionellen und überzeugenden Auftritt hinzulegen.

Wenn du dich unsicher fühlst, begleiten wir dich auch bei der Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch. Gemeinsam arbeiten wir an deiner Selbstpräsentation, typischen Fragen und einem souveränen Auftreten – damit du selbstbewusst und gut vorbereitet in dein Praktikum startest.

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Wie läuft es ab?

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