Wer sich als Jurist:in auf eine Stelle in einer Wirtschaftskanzlei bewirbt, sollte realistische Gehaltsvorstellungen mitbringen. Dabei unterschätzen viele, was sie wirklich verlangen könnten — gerade bei Berufseinsteiger:innen besteht oft die Angst, zu hoch anzusetzen oder aufgrund der Gehaltsvorstellung abgelehnt zu werden.
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt 2026?
Der juristische Nachwuchs erwartet für den ersten Job in einer Großkanzlei ein Mindestjahresgehalt von durchschnittlich 112.000 Euro. Zwischen den Erwartungen für Großkanzleien und kleinen Kanzleien liegt eine Differenz von 32.000 Euro, zwischen Groß- und mittelgroßen Kanzleien immerhin noch 27.000 Euro.
Die Gehaltserwartungen sind seit 2023 insgesamt nur um rund 3 Prozent gestiegen — inflationsbereinigt sind die Bewerber:innen also sogar bescheidener geworden. Dabei zahlen mindestens 70 Wirtschaftskanzleien weitaus mehr als die erwarteten 112.000 Euro. Wer zu tief stapelt, lässt sich möglicherweise von Arbeitgebern ausnutzen, die diese Bescheidenheit gerne mitnehmen.
Frauen kalkulieren sich systematisch unter Wert
Besonders auffällig ist der Gehaltsunterschied zwischen männlichen und weiblichen Bewerbern. Im Durchschnitt aller Kanzleigrößen liegt der erste Gehaltswunsch von Frauen um 17.000 Euro unter dem ihrer männlichen Kollegen. Das zeigt sich besonders deutlich in der Gruppe, die eine Stelle in einer Großkanzlei anstrebt: Männer erwarten dort ein Mindestgehalt von durchschnittlich 115.700 Euro, Frauen setzen ihre Erwartung auf 104.100 Euro — ein selbst auferlegter Pay Gap von 11.600 Euro, obwohl kein struktureller Grund dafür erkennbar ist.
Was bedeutet das für Bewerbende?
Vor der Bewerbung lohnt es sich, die tatsächlichen Einstiegsgehälter in der Zielkanzlei zu recherchieren — nicht die eigene Erwartung als Richtwert zu nehmen. Gehaltsdaten auf juristischen Karriereportalen oder Erfahrungsberichte von Berufseinsteigern helfen dabei, eine realistische und selbstbewusste Gehaltsvorstellung zu entwickeln.
Gleichzeitig sollte die Kanzleigröße nicht automatisch mit dem Gehaltniveau gleichgesetzt werden. Kleinere Wirtschaftskanzleien mit spezialisiertem Profil können ebenso hochprofitabel und gut bezahlend sein wie Großkanzleien. Wer das nicht weiß, verschenkt Verhandlungsmasse.

