BRAK-Studie zeigt klare Strukturunterschiede: Anwaltschaft bleibt auch 2025 männlich geprägt und wirtschaftlich ungleich verteilt

BRAK-Studie zeigt klare Strukturunterschiede: Anwaltschaft bleibt auch 2025 männlich geprägt und wirtschaftlich ungleich verteilt

Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) 2025

Die wirtschaftliche Lage der Anwaltschaft in Deutschland unterscheidet sich weiterhin deutlich nach Geschlecht, Region und Tätigkeitsmodell. Das zeigt die aktuelle STAR-Erhebung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für das Wirtschaftsjahr 2024. Auf Basis von 3.596 auswertbaren Fragebögen zeichnet die Studie ein klares Profil des durchschnittlichen deutschen Rechtsanwalts – und offenbart zugleich strukturelle Ungleichgewichte innerhalb des Berufsstandes.

Der typische Anwalt ist männlich, erfahren und selbstständig

Das Durchschnittsalter der deutschen Anwaltschaft liegt bei 49,7 Jahren. Männer sind im Mittel älter als ihre Kolleginnen und verfügen mit durchschnittlich 20,4 Jahren über mehr Berufserfahrung als Frauen mit 16,9 Jahren. Auch die Selbstständigkeit bleibt männlich dominiert: 61,6 % der Männer arbeiten selbstständig, gegenüber 48,8 % der Frauen. Die Einzelkanzlei bleibt dabei die vorherrschende Organisationsform – rund zwei Drittel aller Selbstständigen führen ihre Kanzlei allein.

Die Arbeitszeit liegt im Durchschnitt bei 43,4 Stunden pro Woche, wobei Männer mehr arbeiten als Frauen. Gleichzeitig zeigen sich auch regionale Unterschiede: In Ostdeutschland ist der Anteil selbstständiger Anwältinnen und Anwälte höher als im Westen.

 

Spezialisierung und Kanzleigröße entscheiden über den wirtschaftlichen Erfolg

Die wirtschaftlichen Kennzahlen variieren erheblich je nach Spezialisierung und Kanzleiform. Selbstständige Anwälte erzielten 2024 einen durchschnittlichen Honorarumsatz von 200.000 Euro. Fachanwälte lagen mit 237.000 Euro deutlich über dem Durchschnitt, während nicht spezialisierte Anwälte nur auf rund 109.000 Euro kamen.

Auch beim Gewinn zeigen sich erhebliche Unterschiede: Der durchschnittliche persönliche Überschuss lag bei 106.000 Euro, wobei Männer mit 120.000 Euro deutlich mehr verdienten als Frauen mit 73.000 Euro. Große Sozietäten erwiesen sich dabei als wirtschaftlich deutlich erfolgreicher als Einzelkanzleien. Während Einzelkanzleien durchschnittlich rund 180.000 Euro Umsatz erzielten, lagen Sozietäten bei rund 1,9 Millionen Euro.

Der wirtschaftliche Erfolg hängt zudem stark vom Standort ab. Kanzleien in Großstädten erzielten regelmäßig höhere Umsätze und Gewinne als solche in kleineren Städten oder ländlichen Regionen.

 

Auch bei angestellten Anwälten besteht ein deutlicher Einkommensunterschied

Bei angestellten Rechtsanwälten lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen bei 82.000 Euro. Männer verdienten mit durchschnittlich 94.000 Euro deutlich mehr als Frauen mit 71.000 Euro. Dieser Unterschied blieb auch bei Vollzeitbeschäftigung bestehen.

Besonders hohe Einkommen erzielten Syndikusrechtsanwälte mit durchschnittlich 123.000 Euro jährlich. Mit zunehmendem Alter und steigender Berufserfahrung erhöhte sich das Einkommen zusätzlich deutlich.

 

Mandatsstruktur und Spezialisierung beeinflussen den wirtschaftlichen Erfolg erheblich

Die Zahl der bearbeiteten Mandate variierte stark nach Kanzleiform. Einzelkanzleien bearbeiteten durchschnittlich rund 160 Mandate pro Jahr, während Sozietäten mehr als 700 Fälle betreuten. Gleichzeitig erzielten spezialisierte Anwälte deutlich höhere Umsätze pro Mandat als nicht spezialisierte Kollegen.

Besonders wirtschaftlich erfolgreich waren Anwälte im Handels- und Wirtschaftsrecht sowie im Steuerrecht. Deutlich geringere Überschüsse wurden hingegen im Sozialrecht sowie im Ausländer- und Asylrecht erzielt.

Zeithonorare dominieren weiterhin die Vergütungsstruktur

Die Mehrheit der selbstständigen Anwälte arbeitet mit Vergütungsvereinbarungen, wobei das Zeithonorar die wichtigste Abrechnungsform darstellt. Der durchschnittliche Regelstundensatz lag bei 244 Euro. Auch hier zeigten sich Unterschiede nach Geschlecht: Männer berechneten im Durchschnitt höhere Stundensätze als Frauen.

Fazit: Strukturelle Unterschiede bleiben prägend für den Berufsstand

Die STAR-Erhebung zeigt deutlich, dass die wirtschaftliche Situation innerhalb der Anwaltschaft stark von Faktoren wie Spezialisierung, Kanzleigröße, Region und Geschlecht abhängt. Während Spezialisierung und Tätigkeit in größeren Sozietäten mit deutlich höheren Einkommen verbunden sind, bleiben Einzelkanzleien und bestimmte Rechtsgebiete wirtschaftlich deutlich weniger lukrativ.

Gleichzeitig bestehen weiterhin erhebliche Einkommensunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Berufsträgern. Die Ergebnisse unterstreichen damit, dass sich der Anwaltsberuf zwar strukturell verändert, zentrale wirtschaftliche Unterschiede jedoch weiterhin fortbestehen.

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