Kurze Zusammenfassung
Über zwei Drittel aller Kanzleien arbeiten bereits regelmäßig mit generativer KI – doch die juristische Ausbildung hat diesen Wandel kaum erreicht. Philipp Hacker skizziert in einem aktuellen Bericht, wie sich das ändern sollte: mit einer gemischten Strategie aus KI-freien Grundlagenkursen und gezieltem KI-Einsatz im weiteren Studienverlauf – und mit neuen Prüfungsformaten, die der Berufswirklichkeit entsprechen.
KI beherrscht die Rechtspraxis, nur die Ausbildung hat es noch nicht bemerkt
Mehr als zwei Drittel aller Kanzleien nutzen generative KI mindestens einmal pro Woche. Gleichzeitig verlassen Jurastudentinnen und -studenten die Universität meist ohne systematische Vorbereitung auf genau diese Werkzeuge. Das ist kein kleines Versäumnis – es ist eine strukturelle Lücke.
Worum geht es?
Philipp Hacker, Professor an der European University Viadrina, hat für die International Academy of Comparative Law einen umfassenden Bericht zur KI in der deutschen Rechtswissenschaft verfasst. Sein Befund: Die Praxis ist der Ausbildung weit voraus.
Das Grundproblem ist dabei nicht neu. Die Diskrepanz zwischen universitärer Ausbildung und beruflicher Realität war schon vor der KI-Ära erheblich. Doch die Digitalisierung verschärft sie erheblich. Abgesehen von der Einführung des E-Examens – mittlerweile in fast allen Bundesländern verfügbar, mit Zustimmungsquoten von bis zu 99 Prozent – hat sich in der Breite des Studiums strukturell wenig verändert. Generative KI ist im Grundstudium kein systematisches Thema, obwohl über 80 Prozent der deutschen Legal-Tech-Anbieter KI in ihre Geschäftsmodelle integriert haben.
Dabei fehlt es nicht an konkreten Initiativen: An der LMU München läuft seit dem Sommersemester 2025 das Tool OneTutor mit 3.000 Studierenden, 100.000 Quiz-Teilnahmen und 50.000 Chat-Nachrichten im ersten Pilotjahr. Das LegalWriter-System der Universität Kassel hilft Studierenden, den Gutachtenstil zu erlernen – mit nachweislich besseren Klausurergebnissen. Und an der Universität Bielefeld dürfen Jurastudierende seit 2025 als erste in Deutschland Hausarbeiten mit KI-Unterstützung verfassen – mit entsprechenden Kennzeichnungspflichten.
Die entscheidende Rechtsfrage
Wie lässt sich KI-Kompetenz vermitteln, ohne den Kern juristischer Ausbildung zu gefährden?
Das Urheberrecht belohnt nicht den Fleiß, sondern das kreative Ergebnis – so formulierte es kürzlich das AG München. Ähnlich verhält es sich in der Ausbildung: KI kann Texte generieren, aber sie kann nicht urteilen. Wer nie selbst einen Obersatz formuliert, eine Subsumtion durchgeführt oder eine Norm ausgelegt hat, kann nicht beurteilen, ob ein KI-Ergebnis juristisch tragfähig ist. Das ist das Kernproblem des unkritischen KI-Einsatzes.
Gleichzeitig zeigen empirische Studien: Wer KI strukturiert einsetzen lernt, erzielt bessere Ergebnisse in komplexen Prüfungsaufgaben als jene, die sie schlicht verboten bekommen. Und da KI-Erkennungstools notorisch unzuverlässig sind, trifft ein Verbot vor allem die Ehrlichen.
Dazu kommt das Halluzinationsproblem: Kommerzielle Legal-Research-Tools wie Lexis+ AI oder Westlaw weisen Halluzinierungsraten von 17 bis 33 Prozent auf. Generische Sprachmodelle schneiden noch schlechter ab. Deutsche Gerichte – AG Köln und LG Frankfurt – haben bereits klargestellt, dass das Einreichen erfundener Zitate eine Pflichtverletzung darstellt, die Anwältinnen und Anwälte persönlich zu verantworten haben.
Die gemischte Strategie – ein Ausweg
Hackers Vorschlag ist die sogenannte Mixed Strategy: eine klare Trennung zwischen KI-freien Grundlagenkursen in den ersten Semestern und KI-integrierten Kursen im weiteren Verlauf.
In den Grundlagenkursen arbeiten Studierende bewusst ohne digitale Hilfsmittel. Sie erlernen Gutachtenstil, Subsumtion, Normauslegung und dogmatisches Denken aus eigener Kraft – weil genau das die Grundlage ist, von der aus sie später KI-Ergebnisse kritisch einordnen können. Wer nie selbst eine Falllösung durchgearbeitet hat, kann nicht erkennen, wenn eine KI eine falsch konstruiert.
In späteren Kursen wird KI gezielt eingeführt – aber nicht als Abkürzung, sondern als Gegenstand kritischer Auseinandersetzung. Studierende lernen, KI-Outputs systematisch zu verifizieren, Zitate gegen Primärquellen abzugleichen und Halluzinationen zu identifizieren. Klausuraufgaben belohnen ausdrücklich, wer Fehler im KI-Output erkennt.
Auch die Prüfungsformate werden neu gedacht. Hacker schlägt drei Ebenen vor: die klassische Klausur ohne digitale Hilfsmittel bleibt erhalten. Ergänzt wird sie durch eine hybride Klausur mit Zugang zu Rechtsdatenbanken ohne KI – ähnlich dem zweiten Staatsexamen – sowie durch eine vollständige KI-Klausur, bei der Studierende unter Aufsicht alle verfügbaren Werkzeuge nutzen dürfen, aber unter gesteigertem Schwierigkeitsgrad und mit Pflicht zur Quellenangabe.
Was du daraus mitnehmen kannst
Für Studium und Klausur gilt: KI verändert nicht, was Recht ist – aber sie verändert, wie juristische Arbeit aussieht. Wer die Grundlagen beherrscht, kann KI nutzen. Wer sie überspringt, ist von einem System abhängig, das regelmäßig irrt.
Die Mixed Strategy ist kein Kompromiss, sondern eine didaktische Notwendigkeit: erst Methode, dann Werkzeug.

