Das Studium der Rechtswissenschaft bietet Studierenden die Möglichkeit, sich im Rahmen der Schwerpunktbereiche gezielt zu spezialisieren und ihre juristischen Kenntnisse zu vertiefen. Die Ausbildung und Prüfung in einem Schwerpunktbereich orientieren sich an einem exemplarisch ausgewählten Rechts- oder Lebensbereich, der vertiefend behandelt wird.
Auswahl des Schwerpunktbereichs
Die Wahl eines Schwerpunktbereichs kann frühestens nach der bestandenen Zwischenprüfung erfolgen, ist aber nicht verpflichtend. Eine frühzeitige Entscheidung hilft, die Studienzeit effizient zu gestalten, während eine spätere Wahl den Vorteil bietet, die eigenen Interessen genauer kennenzulernen.
Zur Orientierung empfiehlt sich der Besuch von Informationsveranstaltungen oder das „Probehören“ relevanter Vorlesungen. Die Wahl des Schwerpunktbereichs erfolgt zu Beginn der Vorlesungszeit durch Abgabe eines Wahlzettels. Bei Überbelegung eines Schwerpunktbereichs kann die Auswahl anhand der Durchschnittsnote der Zwischenprüfung erfolgen.
Studienstruktur und Dauer
Das Schwerpunktbereichsstudium erstreckt sich in der Regel über die Semester fünf bis neun, einschließlich Prüfungen. Die klausurrelevanten Vorlesungen können meist innerhalb eines Jahres absolviert werden. Jede Spezialisierung umfasst mindestens 16 Semesterwochenstunden, wobei ein Kernbereich aus ein bis drei klausurrelevanten Vorlesungen besteht.
Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich
Die Universitätsprüfung setzt sich aus drei Teilprüfungen zusammen:
1. Studienarbeit – Diese wird in der Regel im 7. Semester angefertigt.
2. Klausur – Sie testet das vertiefte Wissen im gewählten Schwerpunktbereich.
3. Mündliche Prüfung – Sie bildet den Abschluss der Universitätsprüfung und dient der Überprüfung des Gesamtverständnisses.
Die Prüfungen können flexibel abgelegt werden, wobei die Möglichkeit besteht, alle Teile bereits vor der Staatsprüfung zu absolvieren. Alternativ kann die Schwerpunktbereichsprüfung innerhalb eines Jahres nach der erstmaligen bestandenen Staatsprüfung abgeschlossen werden.
Bedeutung des Schwerpunktbereichs
Die Schwerpunktbereiche machen 30 % der Endnote der Ersten juristischen Prüfung aus und bieten Studierenden die Chance, sich gezielt auf bestimmte Rechtsgebiete oder Berufsfelder vorzubereiten. Sie stellen einen wichtigen Baustein im juristischen Studium dar und fördern die individuelle Spezialisierung sowie wissenschaftliche Vertiefung.
Das Schwerpunktbereichsstudium ermöglicht es den Studierenden, ihre juristischen Interessen auszubauen und sich auf zukünftige berufliche Herausforderungen vorzubereiten.