Was kostet ein Anwalt? Stundensätze, Erstberatung und der Vergleich mit dem Notar

Was kostet ein Anwalt? Stundensätze, Erstberatung und der Vergleich mit dem Notar

 

Wer zum ersten Mal einen Anwalt braucht, stellt sich unweigerlich die Frage, die sich viele nicht zu stellen trauen: Was kostet das eigentlich? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – vom Rechtsgebiet, vom Mandat und davon, ob gesetzliche Gebühren oder eine individuelle Vereinbarung gelten.

 

 

Was kostet eine Stunde beim Anwalt?

Was ein Anwalt kostet, hängt davon ab, ob eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wurde oder ob das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gilt. Ohne besondere Vereinbarung rechnet der Anwalt nach dem Gesetz ab – und zwar nicht nach Stunden, sondern nach dem Gegenstandswert der Sache.

Wird ein Stundenhonorar vereinbart, liegt der Stundensatz in Deutschland typischerweise zwischen 180 und 500 Euro netto. Einem solchen Honorar muss der Mandant ausdrücklich zustimmen (§ 3a RVG). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren – alles darüber hinaus muss aus eigener Tasche gezahlt werden.

Hinweis: Seit dem 1. Juni 2025 sind die gesetzlichen Anwaltsgebühren durch das Kostenrechtsänderungsgesetz im Schnitt um 6 bis 9 Prozent gestiegen.

 

Was kostet ein guter oder ein Top-Anwalt?

Hier lohnt ein genauerer Blick – denn die Zahlen, die häufig kursieren, sind oft nicht repräsentativ. In spezialisierten Wirtschaftskanzleien liegen die Stundensätze deutlich höher als im Allgemeinmarkt: Associates berechnen dort typischerweise 800 Euro pro Stunde, Partner teils über 1.000 Euro. Hintergrund ist, dass an einem einzigen Mandat ganze Teams arbeiten – Associates, Senior Associates, Partner, Paralegals – und ein enormer Verwaltungsapparat mitfinanziert werden muss.

 

Ist eine Erstberatung kostenlos?

Nein – das ist einer der hartnäckigsten Mythen im deutschen Rechtsalltag. Ein Anwalt erbringt im Rahmen eines Erstgesprächs eine Dienstleistung, die per Gesetz zu vergüten ist. Manche Kanzleien bieten kostenlose Erstgespräche an – das ist erlaubt, aber nicht der Regelfall. Wer eine echte, fundierte Rechtsberatung sucht, sollte das im Hinterkopf behalten.

Seit dem 1. Juli 2006 gilt: Für Verbraucher darf die Gebühr eines ersten Beratungsgesprächs 190 Euro netto nicht übersteigen – das macht 226,10 Euro brutto inklusive Mehrwertsteuer (§ 34 RVG). Diese Deckelung gilt allerdings nur für Verbraucher im Rechtssinne, nicht für Selbstständige und Unternehmer.

 

Was kostet ein Telefonat mit dem Anwalt?

Das kommt darauf an, worum es geht. Dient das Telefonat nur dazu, einen Termin zu vereinbaren oder den groben Sachverhalt zu schildern, fallen grundsätzlich noch keine Gebühren an. Wird der Sachverhalt aber inhaltlich beurteilt oder ein konkreter rechtlicher Rat erteilt, beginnt die vergütungspflichtige Beratung – und damit die ersten Kosten.

 

Was kostet eine Beratungssitzung insgesamt?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten – zu unterschiedlich sind die Rechtsgebiete, der Aufwand und die Art der Vergütung. Für das erste Beratungsgespräch gilt bei Verbrauchern eine gesetzliche Obergrenze von 190 Euro netto (226,10 Euro brutto). Was danach kommt, hängt davon ab, ob nach RVG, Stundenhonorar oder Pauschalhonorar abgerechnet wird.

Die beste Empfehlung: Frag vor der Beauftragung direkt beim Anwalt nach einer Kostenschätzung – das ist üblich und kostet nichts.

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und sich die Kosten nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen – dann übernimmt der Staat den Großteil der Kosten.

 

Wie funktioniert das RVG – und wo hat es Grenzen?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, welche Mindestgebühren ein Anwalt verlangen muss. Die Gebühren berechnen sich nach dem sogenannten Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert der Sache, um die es geht. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühr. Seit dem 1. Juni 2025 sind die gesetzlichen Anwaltsgebühren durch das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) im Schnitt um 6 bis 9 Prozent gestiegen.

Das RVG funktioniert gut im Zivilrecht, wo Streitwerte klar bezifferbar sind. Im Straf- und Verwaltungsrecht stößt es jedoch an seine Grenzen: Dort bilden die gesetzlichen Gebühren den tatsächlichen Arbeitsaufwand oft nicht annähernd ab. Deshalb rechnen erfahrene Straf- und Verwaltungsrechtsanwälte häufig per Stundenhonorar oder Pauschalhonorar ab – und gute Anwälte tun dies berechtigt.

 

Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherungen übernehmen grundsätzlich nur die gesetzlich festgelegten Anwaltsgebühren nach dem RVG – wer mit seinem Anwalt ein höheres Stundenhonorar vereinbart hat, zahlt den Unterschied selbst. Hinzu kommt die individuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Außerdem gilt: Versichert sind in der Regel nur Streitigkeiten, die nach Abschluss der Versicherung entstanden sind.

Praktischer Hinweis: Verlasse dich nicht darauf, dass die Kanzlei das mit dem Versicherer klärt. Hol dir vor der Beauftragung eines Anwalts selbst eine schriftliche Deckungszusage – sonst riskierst du, auf den Kosten sitzenzubleiben.

 

Wer ist günstiger: Notar oder Anwalt?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil Notar und Anwalt grundlegend unterschiedliche Aufgaben haben. Für Beurkundungen – etwa bei Immobilienkaufverträgen, Testamenten oder Unternehmensgründungen – ist der Notar zuständig. Seine Kosten sind bundesweit gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Findet sowieso eine Beurkundung statt, ist die notarielle Beratung damit in der Regel abgegolten – ein separates Beratungshonorar fällt dann nicht an.

Beim Anwalt hingegen werden Beratung und weitere Tätigkeit separat abgerechnet. Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Rolle: Der Notar ist unparteiischer Betreuer aller Beteiligten. Der Anwalt ist ausschließlich Interessenvertreter seines Mandanten. Wer einen Streit hat, braucht einen Anwalt. Wer eine neutrale Beurkundung benötigt, geht zum Notar.

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