Der Ablauf der mündlichen Prüfung im Ersten Staatsexamen – So bereitest du dich richtig vor

Der Ablauf der mündlichen Prüfung im Ersten Staatsexamen – So bereitest du dich richtig vor

Die mündliche Prüfung im Ersten Staatsexamen ist der letzte große Meilenstein im Jurastudium – und gleichzeitig der Übergang in die praktische Ausbildung im Referendariat. Für viele Studierende ist sie deshalb mit viel Anspannung verbunden.

Aber: Wer weiß, was ihn erwartet, kann sich gezielt vorbereiten – und mit einem sicheren Gefühl in die Prüfung gehen.

In diesem Beitrag erfährst du, wie die mündliche Prüfung im 1. Examen abläuft, was dich dort erwartet und wie du dich optimal vorbereitest.

 

1. Der Ablauf im Überblick

Die mündliche Prüfung findet nach den schriftlichen Examensklausuren statt und macht 30 % der Gesamtnote in der Ersten Juristischen Prüfung aus. Sie wird gemeinsam mit den universitären Prüfungsleistungen zur Gesamtnote des Ersten Staatsexamens verrechnet – und entscheidet mit darüber, wie gut dein Abschluss letztlich ausfällt.


🔍 So läuft die mündliche Prüfung ab:

  • Prüfungskommission: Drei Prüfer:innen – je ein Fach aus Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht – sowie ein:e Vorsitzende:r

  • Prüflingsgruppe: Meist 4–5 Prüflinge gleichzeitig

  • Prüfungsdauer: Ca. 15–20 Minuten pro Prüfer:in und Prüfling

  • Prüfungsform: Freies Prüfungsgespräch

Je nach Bundesland kann es Unterschiede im Ablauf geben – die Grundstruktur bleibt aber ähnlich.

 

2. Der genaue Ablauf

  1. Begrüßung & Einführung

    Manchmal beginnt die Prüfung mit einer kurzen Vorstellungsrunde oder einer lockeren Frage zum Einstieg – nimm das als Chance zum Ankommen.

    • Öffentliches Recht: Häufig Verfassungsrecht, Staatsorganisationsrecht oder Verwaltungsrecht, ...

    • Strafrecht: Systemverständnis, klassische Delikte, Teilnahmeprobleme, manchmal auch kriminalpolitische Fragen, ...

    • Zivilrecht: Anspruchsgrundlagen, Gutachtenstil, Problemstellungen rund um Schuldrecht oder Sachenrecht, ...

      Drei Prüfungsrunden

      Jeder Prüfer prüft sein Fachgebiet. Dabei wechseln sich die Prüflinge ab. Du wirst z. B. in einer Runde als Erster gefragt, in der nächsten als Letzter.

       

  2. Notenvergabe

    Du erhältst direkt im Anschluss deine Note. Diese zählt – zusammen mit der schriftlichen Prüfung – für die staatliche Note.

3. Wie bereitest du dich gezielt vor?

 

Wiederhole die Basics systematisch: Keine neuen Themen mehr! Konzentriere dich auf die typischen Probleme und Grundlagen in den drei Rechtsgebieten.

Trainiere die Prüfungssituation: Mach mündliche Probesimulationen – z. B. mit Freund:innen, im Rep oder mit Prüfer:innen aus der Uni. Simulationen helfen gegen Nervosität und verbessern dein Auftreten.

Aktuelle Urteile & Diskussionen im Blick behalten: Gerade im Öffentlichen Recht oder Strafrecht kann auch mal eine tagesaktuelle Entscheidung Thema sein. Lies regelmäßig die LTO oder die juris-Meldungen.

Arbeite auch an deinem Auftreten: Du bist Teil des Prüfungsgesprächs – wie du sprichst, auftrittst und reagierst, fließt in die Bewertung ein. Körpersprache und Stimme sind nicht zu unterschätzen!

 

Fazit: Der Weg zum Volljuristen beginnt hier erst richtig

Das Erste Staatsexamen ist ein riesiger Meilenstein – aber noch nicht das Ziel. Mit der mündlichen Prüfung beendest du dein Studium und startest in das Referendariat, das dich zum Zweiten Staatsexamen und damit zum Volljuristen führt.


Je besser du vorbereitet bist – fachlich wie mental – desto souveräner wirst du diese Prüfung meistern.

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