Das Steuerrecht ist ein zentrales Thema, das auch Rechtsreferendar:innen betrifft. Eine gute Kenntnis der steuerlichen Grundlagen kann nicht nur helfen, Steuern zu sparen, sondern auch die Steuererklärung effizient zu gestalten. In diesem Beitrag erhältst du einen Überblick über die Besteuerung von Einkünften, die Berechnung des zu versteuernden Einkommens und die relevanten Steuersätze.
Welche Einkünfte werden besteuert?
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 EStG unterliegen nur bestimmte Einkünfte der Einkommensteuer. Dazu gehören:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
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Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit (z. B. Unterhaltsbeihilfe für
Referendar:innen) - Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG
Damit erfasst § 2 Abs. 1 S. 1 EStG fast alle Einnahmen. Nicht steuerpflichtig sind jedoch beispielsweise private Zuwendungen wie ein Mietzuschuss von den Eltern.
Wie wird die Einkommenssteuer berechnet?
Die Einkommensteuer wird anhand des zu versteuernden Einkommens berechnet. Die Ermittlung erfolgt in mehreren Schritten:
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Berechnung der Einkünfte:
Für jede Einkunftsart (z. B. selbstständige Arbeit, nicht-selbstständige Arbeit) werden die Einnahmen berechnet, indem die berufsbedingten Ausgaben abgezogen werden. -
Addieren der Einkünfte:
Die Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten werden zusammengerechnet. -
Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen:
Dazu zählen beispielsweise:
Sonderausgaben wie Spenden, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Außergewöhnliche Belastungen, wie Kosten für Krankheitsbehandlungen oder Pflege.
Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen, das die Grundlage für die Steuerberechnung bildet.
Wie wird der Steuersatz berechnet?
Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es keinen einheitlichen Steuersatz, sondern eine progressive Besteuerung mit fünf Tarifzonen. Diese lauten:
- Nullzone (Grundfreibetrag): Einkommen bis 10.908 € (Stand: 2023) bleibt steuerfrei.
- Untere Progressionszone: Einkommen von 10.909 € bis 15.999 € wird mit einem Steuersatz zwischen 14 % und 23,97 % besteuert.
- Obere Progressionszone: Einkommen zwischen 16.000 € und 62.809 € beginnt mit 23,97 % und steigt auf 42 %.
- Erste obere Proportionalzone: Einkommen zwischen 62.810 € und 277.825 € wird einheitlich mit 42 % besteuert.
- Zweite obere Proportionalzone: Einkommen ab 277.826 € wird mit 45 % besteuert.
Beispiel:
Steuerberechnung bei einem Einkommen von 100.000 €
Angenommen, ein Steuerpflichtiger hat ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 €. So berechnet sich die Einkommensteuer:
- Nullzone: Für die ersten 10.908 € fallen keine Steuern an.
- Untere Progressionszone (10.909 € – 15.999 €): Steuer = 966 €.
- Obere Progressionszone (16.000 € – 62.809 €): Steuer = 15.440 €.
- Erste obere Proportionalzone (62.810 € – 100.000 €): Steuer = 15.621 €.
Gesamte Steuerlast: 32.027 €
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick über das Steuerrecht für Referendar:innen. Im Zweifelsfall oder bei komplexen steuerlichen Fragestellungen solltest du einen Steuerberater konsultieren, um sicherzustellen, dass du keine wichtigen Punkte übersiehst.
Warum sich die Steuererklärung für Referendar:innen lohnt
Als Referendar:innen kannst du durch die Absetzung von Werbungskosten wie Fahrten, Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen dein zu versteuerndes Einkommen erheblich senken. Insbesondere bei hohen Ausgaben lohnt sich eine Steuererklärung, da sie oft zu einer Rückerstattung führt.
Mit diesem Wissen kannst du die Steuererklärung gezielt nutzen, um das Beste für dich herauszuholen! Für eine genauere Finanzberatung kannst du gerne ein persönliches Beratungsgespräch buchen.
Emily Sinn | Finanz- und Karriereberaterin