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Die schwierige Suche nach dem Examensstoff

Die Frage, welche Inhalte für das erste Staatsexamen beherrscht werden müssen und welche man gezielt weglassen kann, beschäftigt wohl alle Examenskandidat:innen. Es ist ein altbekanntes Problem, das nicht nur Studierende, sondern auch Lehrende immer wieder herausfordert. Während es darauf eine scheinbar einfache Antwort gibt, ist die tatsächlich richtige Antwort deutlich komplexer.

Die einfache Antwort wäre: Alles, was das Prüfungsrecht vorgibt, muss gelernt werden. Wer sich an dieser Vorgabe orientieren will, sollte die entsprechenden Vorschriften im Deutschen Richtergesetz, die Juristenausbildungsgesetze der Bundesländer und die Prüfungsordnungen der jeweiligen Universitäten studieren. Diese Vorschriften legen fest, welche Rechtsgebiete und Normen zum Prüfungsstoff gehören und damit beherrscht werden müssen. Betrachtet man die gesetzlichen Vorgaben, ergibt sich für das Zivilrecht eine enorme Stoffmenge. Allein die ersten beiden Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches gehören zum Pflichtfachstoff, wenn auch mit wenigen Ausnahmen. Doch selbst mit diesen Einschränkungen bleiben Hunderte von Paragrafen, die relevant sein können. Die weiteren Bücher des BGB sind ebenfalls nicht vollständig ausgeschlossen, sodass sich insgesamt eine immense Zahl an Normen ergibt, die laut Prüfungsrecht im Examen abgefragt werden könnten.

In der Praxis stellt sich jedoch heraus, dass die Anzahl der tatsächlich examensrelevanten Normen noch größer ist, als es auf den ersten Blick scheint. Denn auch die Prüfungsordnungen und Ausbildungsgesetze müssen ausgelegt werden. Wenn beispielsweise im Erbrecht die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft zum Prüfungsstoff gehört, stellt sich die Frage, ob sich dies nur auf die zentrale Vorschrift bezieht oder auf alle zugehörigen Regelungen, die dieses Thema betreffen. Ebenso verhält es sich im Sachenrecht, wenn etwa das Recht der Grundschuld als examensrelevant bezeichnet wird. Bedeutet das dann, dass das Hypothekenrecht ausgeschlossen ist, oder ist es über andere Vorschriften doch wieder einzubeziehen? Darüber hinaus verlangen die Prüfungsordnungen neben dem BGB auch Kenntnisse in Nebengebieten, darunter beispielsweise das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht oder das Zivilverfahrensrecht. Oft wird in diesen Bereichen nur ein Überblick verlangt, doch bleibt unklar, wie umfassend dieser sein muss.

Selbst wenn man sich streng an die Prüfungsordnung hält und nur die ausdrücklich genannten Normen betrachtet, bleibt eine riesige Menge an Vorschriften, die potenziell beherrscht werden müssen. Ein vollständiges Lernen aller relevanten Inhalte wäre theoretisch kaum machbar, da dies einem Umfang von mehreren zehntausend Seiten in juristischen Kommentaren entspräche. Keine:r der Kandidat:innen kann ein solches Wissen in der Tiefe abrufen.

Daraus folgt die einzig realistische Antwort: Jede:r Examenskandidat:in muss zwangsläufig Lücken lassen. Das gesamte examensrelevante Wissen in vollem Umfang zu beherrschen, ist unmöglich, sodass jede:r Lernende eine Auswahl treffen muss. Das Examen ist nicht ein System mit einzelnen Lücken, sondern vielmehr ein System von Lücken. Der entscheidende Punkt ist also nicht, ob Lücken entstehen, sondern wie man sie gezielt setzt, um mit den verfügbaren Ressourcen möglichst effektiv zu lernen. Eine durchdachte Examensvorbereitung verfolgt daher nicht das Ziel, jede Lücke zu vermeiden, sondern sie an den richtigen Stellen zu setzen.

Die Herausforderung liegt somit darin, eine kluge Gewichtung vorzunehmen. Wie können die wichtigsten Schwerpunkte bestimmt und das eigene Lernpensum sinnvoll strukturiert werden? Genau hierbei hilft unser interaktiver Lernplan. Er analysiert und wertet Daten aus, um den examensrelevanten Stoff gezielt zu gewichten. Durch diese datenbasierte Auswertung erfährst du nicht nur, welche Themen besonders prüfungsrelevant sind, sondern auch, wo du gezielt Lücken setzen kannst, ohne essenzielle Inhalte zu vernachlässigen.

Mit diesem Ansatz wird dein Lernprozess effizienter und zielgerichteter. Darüber hinaus kannst du eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen, die auf den Erkenntnissen des interaktiven Lernplans basiert. So erhältst du nicht nur einen strukturierten Überblick über deinen Lernfortschritt, sondern kannst auch gezielt an deinen Schwächen arbeiten. Anstatt blind nach dem Motto „Lerne alles!“ zu studieren, lernst du smarter statt härter – und mit einer Strategie, die dich optimal auf das Examen vorbereitet.

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