A. Einführung
Die Anordnung von Abschiebungshaft stellt einen tiefen Eingriff in die Freiheitsrechte eines Menschen dar. Sie darf daher nur erfolgen, wenn strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Ein zentraler Faktor ist die sogenannte Fluchtgefahr, also die begründete Annahme, dass sich eine Person ihrer Abschiebung durch Untertauchen entziehen könnte.
In einem aktuellen Beschluss vom 14. Januar 2025 (Az. XIII ZB 65/23) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage befasst, inwieweit die Zahlung erheblicher Geldbeträge für die unerlaubte Einreise als Indiz für Fluchtgefahr gewertet werden darf.
Die Entscheidung macht deutlich, dass ein solcher Umstand nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern immer eine Gesamtabwägung aller relevanten Faktoren erfolgen muss. Insbesondere müssen Gerichte auch die aktuelle Lebenssituation des Betroffenen berücksichtigen und dürfen sich nicht allein auf eine frühere hohe Zahlung für die Einreise stützen.
B. Hintergrund und Sachverhalt
Der Fall betrifft einen pakistanischen Staatsangehörigen, der im Jahr 2013 unerlaubt nach Deutschland eingereist war. Er hatte unter falschen Personalien einen Asylantrag gestellt, der später abgelehnt wurde. Erst im Jahr 2021 legte er den deutschen Behörden einen gültigen Reisepass mit seinen echten Personalien vor. Da er Deutschland weiterhin nicht freiwillig verließ, versuchten die Behörden, seine Abschiebung zu vollziehen. Ein erster Abschiebungstermin scheiterte im Jahr 2023, weil der Betroffene kurz vorher einen Asylfolgeantrag stellte.
Im Oktober 2023 wurde er daraufhin in Abschiebungshaft genommen. Das Amtsgericht ordnete die Haft zunächst bis zum 21. November 2023 an. Der Betroffene legte dagegen Beschwerde ein, doch das Landgericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Es argumentierte, dass der Mann bei seiner Einreise einen erheblichen Geldbetrag von 3.930 Euro für die illegale Schleusung nach Deutschland gezahlt habe. Diese Summe sei ein starkes Indiz dafür, dass er auch weiterhin bereit wäre, große Risiken einzugehen, um sich einer drohenden Abschiebung zu entziehen.
Der Betroffene wandte sich daraufhin an den Bundesgerichtshof.
C. Entscheidung des BGH und rechtliche Analyse
Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung des Landgerichts auf und stellte fest, dass die Anordnung der Abschiebungshaft rechtswidrig war. Der Betroffene sei in seinen Rechten verletzt worden, weil das Gericht die Frage der Fluchtgefahr nicht umfassend genug geprüft habe. Der zentrale rechtliche Maßstab ergibt sich aus § 62 Abs. 3b Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Danach liegt Fluchtgefahr vor, wenn bestimmte Tatsachen darauf hindeuten, dass sich eine Person durch Untertauchen der Abschiebung entziehen könnte. Der BGH stellte klar, dass die Zahlung eines hohen Betrags für die Einreise grundsätzlich ein Indiz für eine spätere Fluchtgefahr sein kann. Wer bereits erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet hat, um illegal nach Deutschland zu gelangen, könnte demnach auch bereit sein, ähnliche Mittel zu nutzen, um eine drohende Abschiebung zu umgehen.
Allerdings genügt dieses einzelne Indiz nicht, um Fluchtgefahr automatisch anzunehmen. Gerichte müssen stets eine Gesamtabwägung aller relevanten Umstände vornehmen. Dabei kommt es insbesondere auf die aktuelle Lebenssituation des Betroffenen an.
Im konkreten Fall hatte der Mann seit seiner Einreise mehr als zehn Jahre in Deutschland gelebt. Er war den Behörden bekannt und hatte seine echten Personalien offengelegt. Zudem gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass er sich früher aktiv einer Abschiebung entzogen hätte.
Das Landgericht hatte jedoch keine umfassende Prüfung der persönlichen Situation des Betroffenen vorgenommen. Es hatte die Abschiebungshaft allein mit der hohen Zahlung für die Einreise begründet, ohne weitere Faktoren zu berücksichtigen.
Der BGH betonte, dass eine schematische Betrachtung unzulässig ist. Nicht jeder, der einmal eine hohe Summe für seine Einreise bezahlt hat, stellt automatisch eine Fluchtgefahr dar. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls, etwa die Dauer des Aufenthalts, die Kooperationsbereitschaft mit den Behörden und die persönliche Verwurzelung in Deutschland.
D. Bedeutung der Entscheidung und praktische Konsequenzen
Das Urteil des BGH hat wichtige Auswirkungen für die Praxis der Abschiebungshaft. Es stellt klar, dass Gerichte sich nicht auf formelhafte Begründungen stützen dürfen, sondern eine detaillierte Prüfung der persönlichen Situation des Betroffenen vornehmen müssen.
Für Betroffene bedeutet die Entscheidung, dass sie sich gegen eine Abschiebungshaft verteidigen können, wenn die Behörden nicht sorgfältig alle relevanten Faktoren abwägen. Die Zahlung hoher Beträge für eine frühere Einreise darf nicht alleinige Grundlage für die Annahme einer Fluchtgefahr sein.
Für Gerichte und Behörden bedeutet das Urteil, dass sie bei der Begründung von Fluchtgefahr eine differenzierte Betrachtung anstellen müssen. Pauschale Annahmen sind unzulässig, insbesondere wenn der Betroffene seit langer Zeit in Deutschland lebt und sich kooperativ verhält.
Das Urteil trägt dazu bei, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Ausländerrecht zu wahren. Die Abschiebungshaft ist ein schwerer Grundrechtseingriff und darf nur als letztes Mittel angewendet werden.
Fazit
Der BGH hat klargestellt, dass eine hohe Zahlung für die illegale Einreise nicht automatisch als Beweis für eine Fluchtgefahr gewertet werden kann. Gerichte müssen sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigen, insbesondere die Dauer des Aufenthalts, die Kooperationsbereitschaft des Betroffenen und seine persönliche Verwurzelung.
Die Entscheidung sorgt für mehr Rechtssicherheit und Fairness in der Praxis der Abschiebungshaft. Sie verhindert, dass Betroffene allein aufgrund früherer Umstände pauschal als fluchtgefährdet eingestuft werden. Die Behörden müssen stattdessen eine umfassende Einzelfallprüfung vornehmen und jede Entscheidung sorgfältig begründen.