VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 08.10.2025 – 7 L 1592/25
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte über einen Fall zu entscheiden, der zeigt, wie fragil eine erfolgreich bestandene MPU sein kann. Ein Fahrer erhielt nach einer positiven Begutachtung seine Fahrerlaubnis zurück – nur wenige Tage später wurde sie ihm wieder entzogen. Der Grund: Zweifel an der Echtheit seiner Abstinenznachweise.
Der Sachverhalt
Der Betroffene war 2021 unter Amphetamineinfluss am Steuer erwischt worden. Nach freiwilliger Abgabe des Führerscheins stellte er einen Antrag auf Neuerteilung. Die erste MPU fiel negativ aus; eine zweite, vier Monate später, verlief erfolgreich. Die Begutachtungsstelle stützte ihr positives Votum vor allem auf kontinuierliche Abstinenznachweise.
Doch nur 18 Tage nach Wiedererteilung informierte dieselbe Stelle die Behörde, dass diese Laborwerte „so nicht bestätigt werden konnten“. Ermittlungen deuteten auf mögliche Fälschungen hin. Das Positive MPU-Gutachten hielt damit nicht mehr stand. Die Behörde entzog die Fahrerlaubnis erneut und ordnete sofortige Vollziehung an.
Entzug trotz bereits erteilter Fahrerlaubnis – rechtlich zulässig
Das Gericht bestätigte das Vorgehen der Behörde. Nach § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV darf eine Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden, wenn die fehlende Fahreignung erst nachträglich offenbar wird. Da die FeV als spezielle Regelung gilt, geht sie der allgemeinen rückwirkenden Rücknahme nach § 48 VwVfG vor.
Die Kammer bewertete den Fall so, als habe der Fahrer seine Fahreignung von Anfang an nicht nachgewiesen. Zweifel am MPU-Gutachten genügen, um zum Ausgangszustand zurückzukehren.
Begutachtungsstellen sind keine staatlichen Entscheidungsträger
Das Gericht stellte klar, dass anerkannte Stellen nach § 66 FeV keine öffentlich-rechtlichen Entscheidungsbefugnisse ausüben. Sie begleiten lediglich beim Nachweis der Fahreignung. Die Rückmeldung eines fehlerhaften oder zweifelhaften Gutachtens löst keine behördliche Prüfpflicht aus:
Es sei Aufgabe des Betroffenen, Unklarheiten über seine Abstinenznachweise aufzuklären. Gelingt das nicht, ist die Behörde berechtigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Konsequenz für den Fahrer
Der Fahrer scheiterte mit seinem Eilantrag. Er muss den Führerschein bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens abgegeben halten. Die Kammer betonte ausdrücklich, dass Fahreignung jederzeit neu zu bewerten sei und verkehrssicherheitsrechtlich Vorrang habe – auch gegenüber beruflichen oder privaten Härten.

