Wer seine Fahreignung auch nach bestandener MPU nicht glaubhaft belegen kann, verliert die Fahrerlaubnis erneut.

Wer seine Fahreignung auch nach bestandener MPU nicht glaubhaft belegen kann, verliert die Fahrerlaubnis erneut.

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 08.10.2025 – 7 L 1592/25

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte über einen Fall zu entscheiden, der zeigt, wie fragil eine erfolgreich bestandene MPU sein kann. Ein Fahrer erhielt nach einer positiven Begutachtung seine Fahrerlaubnis zurück – nur wenige Tage später wurde sie ihm wieder entzogen. Der Grund: Zweifel an der Echtheit seiner Abstinenznachweise.


Der Sachverhalt

Der Betroffene war 2021 unter Amphetamineinfluss am Steuer erwischt worden. Nach freiwilliger Abgabe des Führerscheins stellte er einen Antrag auf Neuerteilung. Die erste MPU fiel negativ aus; eine zweite, vier Monate später, verlief erfolgreich. Die Begutachtungsstelle stützte ihr positives Votum vor allem auf kontinuierliche Abstinenznachweise.

Doch nur 18 Tage nach Wiedererteilung informierte dieselbe Stelle die Behörde, dass diese Laborwerte „so nicht bestätigt werden konnten“. Ermittlungen deuteten auf mögliche Fälschungen hin. Das Positive MPU-Gutachten hielt damit nicht mehr stand. Die Behörde entzog die Fahrerlaubnis erneut und ordnete sofortige Vollziehung an.


Entzug trotz bereits erteilter Fahrerlaubnis – rechtlich zulässig

Das Gericht bestätigte das Vorgehen der Behörde. Nach § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV darf eine Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden, wenn die fehlende Fahreignung erst nachträglich offenbar wird. Da die FeV als spezielle Regelung gilt, geht sie der allgemeinen rückwirkenden Rücknahme nach § 48 VwVfG vor.

Die Kammer bewertete den Fall so, als habe der Fahrer seine Fahreignung von Anfang an nicht nachgewiesen. Zweifel am MPU-Gutachten genügen, um zum Ausgangszustand zurückzukehren.


Begutachtungsstellen sind keine staatlichen Entscheidungsträger

Das Gericht stellte klar, dass anerkannte Stellen nach § 66 FeV keine öffentlich-rechtlichen Entscheidungsbefugnisse ausüben. Sie begleiten lediglich beim Nachweis der Fahreignung. Die Rückmeldung eines fehlerhaften oder zweifelhaften Gutachtens löst keine behördliche Prüfpflicht aus:

Es sei Aufgabe des Betroffenen, Unklarheiten über seine Abstinenznachweise aufzuklären. Gelingt das nicht, ist die Behörde berechtigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen.


Konsequenz für den Fahrer

Der Fahrer scheiterte mit seinem Eilantrag. Er muss den Führerschein bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens abgegeben halten. Die Kammer betonte ausdrücklich, dass Fahreignung jederzeit neu zu bewerten sei und verkehrssicherheitsrechtlich Vorrang habe – auch gegenüber beruflichen oder privaten Härten.

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.

Werde Gastautor:in

Wenn es dir Spaß bereitet, Artikel, Aufsätze und Geschichten zu schreiben, dann werde Gastautor:in bei LSG und sammele deine ersten Erfahrungen im Online Publishing! 

Themen
Reiche gerne jeden Beitrag ein, der einen Bezug zur Rechtswissenschaft aufweist. Wirf einen Blick auf unsere Blogkategorien und gib uns Bescheid, in welcher Kategorie dein Beitrag erscheinen soll
Themenkategorie
Justiz, Studium, Referendariat, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Digitalisierung, Rechtsgeschichte, Persönliche Geschichten, Literatur, Lernen, Mentale Stärke, Gesundheit während der Ausbildung, Finanzen, Karrieretipps