LG Heidelberg, Urteil vom 30.03.2026 – 1 KLs 1300 Js 19551/25
Das Landgericht Heidelberg hat eine 41-jährige Frau zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Angeklagte hatte über mehrere Jahre hinweg an Privatschulen in Heidelberg und im Saarland als Lehrerin gearbeitet, ohne über die erforderliche Qualifikation zu verfügen. Sie legte gefälschte Hochschulzeugnisse und ein manipuliertes Führungszeugnis vor und erschlich sich so ein Gehalt von insgesamt rund 211.000 Euro brutto.
Kurze Zusammenfassung:
- Die Angeklagte unterrichtete ohne Hochschulabschluss Mathematik, Physik und Chemie an Privatschulen in Heidelberg und Homburg, nachdem sie gefälschte Universitätszeugnisse und ein manipuliertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt hatte.
- Die Ermittlungen wurden durch einen Darlehensantrag mit gefälschten Gehaltsnachweisen ausgelöst; dabei stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass die Frau bereits zweimal wegen Urkundenfälschung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden war.
- Das LG Heidelberg sprach sie des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig; in die Gesamtstrafe wurde auch eine frühere Bewährungsstrafe eingerechnet.
Sachverhalt
Die Angeklagte hatte nach eigenem Bekunden Lehramt studiert, das Studium jedoch ohne Abschluss abgebrochen. Gleichwohl war sie – unter Vorlage gefälschter Hochschulzeugnisse und eines manipulierten polizeilichen Führungszeugnisses – von 2021 bis 2024 an einer Privatschule in Heidelberg als Lehrerin für Mathematik, Physik und Chemie beschäftigt. Dort soll sie einen Bruttolohn von knapp 200.000 Euro bezogen haben. Das Arbeitsverhältnis endete, nachdem die Frau sich monatelang wegen einer vorgetäuschten Krebserkrankung krankgemeldet und hierfür gefälschte ärztliche Atteste eingereicht hatte.
Nachdem sie ihre Anstellung in Heidelberg verloren hatte, zog sie um und trat ab Januar 2025 unter erneuter Vorlage gefälschter Zeugnisse eine Lehrerstelle an einer Privatschule im saarländischen Homburg an. Dort wurde die fehlende Qualifikation im April 2025 entdeckt; die fristlose Kündigung folgte. Bis dahin hatte sie rund 11.000 Euro Gehalt erhalten.
Aufgeflogen war die Angeklagte zunächst durch einen Darlehensantrag: Im Oktober 2024 hatte eine Bank Strafanzeige erstattet, weil die Frau versucht hatte, mit gefälschten Gehaltsnachweisen ein Darlehen über 25.000 Euro zu erlangen. Im Zuge der Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft Heidelberg fest, dass die Frau bereits 2021 in Rheinland-Pfalz wegen Erschleichens des Referendariats durch gefälschte Universitätsabschlüsse sowie Ende 2023 erneut in Heidelberg wegen Urkundenfälschung jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden war. Im September 2025 erließ das AG Heidelberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr sowie einen Vermögensarrest in Höhe von 150.000 Euro. Sechs Tage später wurde die Angeklagte festgenommen, als sie in Rheinland-Pfalz einen Verkehrsunfall anzeigte.
Streitfrage
Zu beurteilen war, ob das Gesamtverhalten der Angeklagten – das wiederholte Erschleichen von Beschäftigungsverhältnissen durch gefälschte Dokumente, die Erschleichung von Entgeltzahlungen sowie die begleitenden Täuschungshandlungen gegenüber den Schulen – die Tatbestandsmerkmale des Betrugs gemäß § 263 StGB und der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB erfüllt und welche Gesamtstrafe unter Einbeziehung der bereits früher verhängten Bewährungsstrafe angemessen ist.
Entscheidung
Das LG Heidelberg sprach die geständige Angeklagte des Betrugs und der Urkundenfälschung in mehreren Fällen schuldig und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. In die Gesamtstrafe wurde eine frühere Bewährungsstrafe eingerechnet. Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Verhalten der Angeklagten als ein „Lügengebäude", das sie sich über ihr gesamtes Erwachsenenleben aufgebaut habe. Zugleich betonte er, dass die verhängte Strafe der Angeklagten noch die Perspektive lasse, nach Verbüßung der Haft ein von Täuschungen freies Leben zu führen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

