Ein nicht bestandenes erstes Staatsexamen ist für viele Jurastudierende eine belastende Erfahrung – besonders im letzten Versuch. Die Unsicherheit über die berufliche Zukunft und die Angst vor dem endgültigen Scheitern können überwältigend sein. Doch auch in dieser Situation gibt es Möglichkeiten, die akademische und berufliche Laufbahn sinnvoll weiterzuführen.
Der Schwerpunktbereich als wertvolle Qualifikation
Viele Studierende glauben, dass es keinen Sinn mehr macht, die mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich abzulegen, wenn das erste Staatsexamen endgültig nicht bestanden wurde. Diese Annahme ist jedoch falsch! Der vollständig absolvierte und bestandene Schwerpunktbereich wird international teilweise als eigener akademischer Abschluss anerkannt.
Besonders in den Niederlanden akzeptieren einige Universitäten den Schwerpunktbereich als Bachelorabschluss. Dies eröffnet die Möglichkeit, sich in weiterführende Masterprogramme einzuschreiben und so die akademische Laufbahn fortzusetzen. Ein Masterabschluss kann in manchen Fällen sogar zur Anwaltszulassung im Ausland führen.
Folgende niederländische Universitäten erkennen den Schwerpunktbereich als Abschluss an:
- Universität Utrecht
- Universität Maastricht
- Erasmus Universität Rotterdam
- Universität Leiden
- Universität Tilburg
Mit dem Zeugnis über den bestandenen Schwerpunktbereich können Bewerbungen für Masterstudiengänge in Bereichen wie European Law oder International Law eingereicht werden. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, ob ein akademischer Abschluss vorliegt und ob ausreichend Studienleistungen erbracht wurden – beide Kriterien erfüllt das Schwerpunktstudium.
Weitere Optionen für den Neustart
Neben dem Weg über ausländische Masterprogramme gibt es weitere Möglichkeiten, nach einem endgültig nicht bestandenen ersten Staatsexamen neue Perspektiven zu entwickeln:
1. Diplomstudium der Rechtswissenschaften in Österreich:
Dieses Studium bietet die Option, nach erfolgreichem Abschluss eine Vergleichsprüfung in Deutschland abzulegen und anschließend das Rechtsreferendariat zu beginnen.
2. Bachelor in Wirtschaftsrecht (In- und Ausland):
Ein wirtschaftsjuristisches Studium verbindet juristische und wirtschaftliche Inhalte und bietet vielseitige Karrieremöglichkeiten in Unternehmen, Banken und Verbänden.
3. Masterstudiengänge mit juristischem Bezug:
Neben klassischen juristischen Masterprogrammen gibt es zahlreiche interdisziplinäre Studiengänge (z. B. Compliance, Mediation, Europarecht), die auch ohne erstes Staatsexamen zugänglich sind.
Erfolgreiche Beispiele als Motivation
Diese Wege sind keine Theorie, sondern wurden bereits von ehemaligen Studierenden erfolgreich beschritten. Persönliche Erfahrungen zeigen, dass der Abschluss im Schwerpunktbereich Türen öffnen kann, die auf den ersten Blick verborgen bleiben.
Fazit: Nicht aufgeben – neue Chancen ergreifen
Auch wenn das endgültige Nichtbestehen des ersten Staatsexamens eine belastende Situation darstellt, gibt es Alternativen, die die akademische und berufliche Laufbahn weiter voranbringen können. Es lohnt sich, die mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich abzuschließen und sich über internationale Möglichkeiten zu informieren.
Viel Erfolg und Kraft für die nächsten Schritte!
Universitäten mit einem direkten Rechtsbezug
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (Augsburg)
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Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (Osnabrück)
- Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht (Siegen)
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Bachelorstudiengang Law in Context - Recht mit seinen internationalen Bezügen zu Technik, Politik und Wirtschaft (Dresden)
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Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (Konstanz)
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Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Recht (Aschaffenburg)
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Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.)
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Fernstudium Wirtschaftsrecht (LL.B.) und Wirtschaftsrecht mit internationalen Aspekten (LL.M.)
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Fernstudium Politikwissenschaft,Verwaltungswissenschaft, Soziologie (Hagen)
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Fernstudium Rechtswissenschaften (Hagen)
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Lehramt Wirtschaftswissenschaften für das Gymnasium (München, LMU)
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Fachhochschule für die Bayerische Polizei
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Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (Diplom-Verwaltungswirtin/-wirt (FH)
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Fachhochschule für die öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
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Hochschule für angewandtes Management – Duales Studium „Public Management“ in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München
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Bundesverband der Wirtschaftsjuristen der Fachhochschulen
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FOM – Steuerrecht (LL.B.)
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FOM – Wirtschaftsrecht (LL.B)
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Stadt München – Öffentliches Recht (LL.B)
Ausbildung mit direktem Rechtsbezug
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Ausbildung Inspektor/in im Notardienst (Bayern)
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Bayerische Verwaltungsschule
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Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten
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Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten/Steuerfachwirt