Studie zeigt massiven Anstieg des Schwierigkeitsgrads im ersten Staatsexamen

Studie zeigt massiven Anstieg des Schwierigkeitsgrads im ersten Staatsexamen

Eine empirische Untersuchung aus dem Dezember 2025, veröffentlicht in der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft, kommt zu einem klaren Befund: Die Anforderungen im ersten Staatsexamen sind seit den 1990er-Jahren deutlich gestiegen. Als mögliche Ursachen benennen die Autoren unter anderem zunehmenden Konkurrenzdruck, einen ausgeprägten Profilierungsdrang innerhalb der Prüfungslandschaft sowie strukturelle Abschottungstendenzen im Sinne eines missgunstmotivierten Gatekeepings.

Adrian Hemler und Malte Krukenberg analysierten Examensklausuren aus Hessen und Baden-Württemberg über vier Generationen hinweg – von 1948 über die 1970er- und 1990er-Jahre bis in den Zeitraum von 2018 bis 2022. Untersucht wurden sowohl die Sachverhalte als auch die zugehörigen Lösungsskizzen. Eine bundesweite Auswertung war nach Angaben der Autoren aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft einzelner Landesjustizprüfungsämter nicht möglich.

Im Zentrum der Analyse standen sechs messbare Schwierigkeitsindikatoren: die Länge und Lesbarkeit der Sachverhalte, der Umfang der Lösungsskizzen, die Zahl und Kombination der geprüften Rechtsgebiete, die Anzahl der Klausurschwerpunkte sowie die Komplexität der Personen- und Aufgabenverhältnisse. Diese Parameter sollten die kognitive Belastung erfassen, die eine durchschnittliche Kandidatin oder ein durchschnittlicher Kandidat im Examen bewältigen muss.

Im Ergebnis: Fünf der sechs Faktoren weisen einen signifikanten Anstieg auf. Lediglich die Lesbarkeit der Texte blieb im Zeitvergleich konstant.

 

Klausursachverhalte sind 170% länger als in den 90-er Jahren

Examensklausuren sind heute erheblich länger als noch vor wenigen Jahrzehnten. Während Sachverhalte in den 1970er-Jahren und 1990er-Jahren vergleichsweise kompakt waren, haben sie sich inzwischen massiv ausgeweitet. Der heutige Median liegt um ein Vielfaches über dem früheren Niveau. Was früher als Ausnahmefall eines besonders umfangreichen Sachverhalts galt, ist mittlerweile Standard.

Noch deutlicher wird die Entwicklung bei den Lösungsskizzen. Deren Umfang hat sich seit den 1990er-Jahren vervielfacht. Die heutigen Lösungshinweise erreichen eine Detailliertheit, die frühere Musterlösungen nahezu knapp erscheinen lässt. Teilweise wird dies damit erklärt, dass eine größere Bandbreite möglicher Bearbeitungsansätze berücksichtigt und die Korrektur stärker strukturiert werden soll.

Auffällig ist jedoch, dass sich die sprachliche Komplexität der Klausuren kaum verändert hat. Lesbarkeitswerte und Wortvielfalt bewegen sich über die Jahrzehnte hinweg auf einem vergleichbaren Niveau. Die Anforderungen steigen also nicht durch kompliziertere Sprache, sondern durch deutlich längere Texte und eine erhöhte inhaltliche Verdichtung.

 

Deutlich mehr Stoff, mehr Verknüpfungen und mehr Schwerpunktsetzungen

Die Studie zeigt nicht nur eine quantitative, sondern auch eine inhaltliche Verschiebung der Examensklausuren. Während sich Klausuren in den 1940er- und 1970er-Jahren meist auf einzelne Kernprobleme innerhalb eines Rechtsgebiets konzentrierten, nahm in den 1990er-Jahren die Zahl klassischer Meinungsstreitigkeiten spürbar zu. Heute sind interdisziplinäre Fallgestaltungen die Regel. Mehrere Rechtsgebiete, Nebengebiete und prozessuale Fragen werden systematisch miteinander verschränkt.

Im Zivilrecht bedeutet das einen klaren Paradigmenwechsel. Wo früher isolierte Standardprobleme wie Eigentumsvorbehalt oder Rücktritt geprüft wurden, finden sich heute komplexe Kombinationsklausuren. Kaufrecht, AGB-Recht, Bereicherungsrecht, GoA und Mietrecht werden häufig in einer einheitlichen Fallstruktur zusammengeführt, ergänzt um prozessuale Fragestellungen. Die Zahl der Schwerpunktsetzungen hat sich dabei mehr als verdoppelt.

Auch im Öffentlichen Recht zeigt sich diese Verdichtung. Neben verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Fragen treten europarechtliche Bezüge und anspruchsvolle prozessuale Konstellationen. Verschränkungen wie Bund-Länder-Streit, einstweiliger Rechtsschutz nach § 32 BVerfGG, Landesverfassungsbeschwerde und unionsrechtliche Problemstellungen innerhalb einer einzigen Klausur wären in früheren Jahrzehnten atypisch gewesen.

Im Strafrecht ist der Anstieg weniger drastisch, aber ebenfalls erkennbar. Die Zahl der zu prüfenden Tatbestände ist gestiegen, die Verzahnung mit dem Allgemeinen Teil intensiver geworden und prozessuale Aspekte werden häufiger integriert. Umfangreiche Tatkomplexe mit zahlreichen Delikten und zusätzlichen Beweisverwertungsfragen sind keine Ausnahme mehr.

Kritische Stimmen sehen hierin eine problematische Entwicklung. Der Vorwurf lautet, dass die steigende Stoffdichte nicht nur höhere Abrufgeschwindigkeit, sondern eine nahezu vollständige Durchdringung zahlreicher Teilgebiete unter erheblichem Zeitdruck verlangt. Die Erwartungshaltung an die Bearbeitungstiefe wächst parallel zum Umfang der Klausuren.

 

„Nur die Harten kommen in den Garten“ – Ursachen jenseits einer einfachen Erklärung

Die Studie benennt keinen einzelnen Auslöser für den kontinuierlichen Anstieg des Schwierigkeitsgrads. Stattdessen skizzieren die Autoren ein Bündel struktureller Faktoren. Naheliegend ist zunächst das Wachstum der Rechtsmenge. Solange der Prüfungsstoff in Ausbildungsordnungen entlang klassischer Rechtsgebiete definiert wird, führt jede materielle Ausweitung des Rechts zwangsläufig zu mehr prüfungsrelevantem Stoff.

Hinzu tritt ein funktionales Argument. Anspruchsvollere Klausuren könnten als realitätsnahe Vorbereitung auf den Berufsalltag verstanden werden, in dem Juristinnen und Juristen komplexe Sachverhalte unter Zeitdruck erfassen und bearbeiten müssen. Verstärkt wird dieser Effekt durch einen verbesserten Zugang zu Informationen und Lernmaterialien sowie durch immer effizientere und längere Examensvorbereitung, die insgesamt leistungsfähigere Kandidatinnen und Kandidaten hervorbringt. Der Schwierigkeitsgrad der Prüfungen passt sich diesem Niveau sukzessive an.

Didaktisch wirft dies ein paradoxes Licht auf die Entwicklung. Wenn sich die Ergebnisse im Staatsexamen über Jahrzehnte hinweg kaum verbessern, obwohl der Schwierigkeitsgrad steigt, spricht das dafür, dass leistungsstärkere Absolventinnen und Absolventen zunehmend schwierigere Prüfungen mit vergleichbarem Erfolg absolvieren. Ob Jurastudierende also „schlauer“ geworden sind oder lediglich härtere Prüfungen bewältigen, bleibt offen.

Als weiterer Faktor wird ein strukturelles „race to the top“ beschrieben. Konkurrenzdruck zwischen Prüfungsämtern und Prüflingen, verstärkt durch die Juristenschwemme der 1990er-Jahre, könnte zu einer schleichenden Eskalation der Anforderungen geführt haben. Begünstigt wird dies möglicherweise dadurch, dass der graduelle Anstieg von den Verantwortlichen kaum wahrgenommen wird. Hemler und Krukenberg verweisen in diesem Zusammenhang auf Profilierungsdruck innerhalb der akademischen Hierarchie und missgunstmotiviertes Gatekeeping als mögliche Verstärker.

Diese Kritik teilt auch der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften. Das Jurastudium dürfe sich nicht länger auf seinen Prestigecharakter verlassen, sondern müsse realistisch und effektiv auf Referendariat und Beruf vorbereiten. Gefordert wird eine grundlegende Evaluation des Pflichtfachstoffkatalogs, mit dem Ziel, Inhalte gezielt zu entschlacken und stärker auf die tatsächliche juristische Arbeitsweise auszurichten.

 

„Die Staatsexamina sind kein Sportwettkampf“ – Reformbedarf auf Systemebene

Die Autoren der Studie stellen die zentrale Frage nach der Legitimation des stetig steigenden Schwierigkeitsgrads. Angesichts der erheblichen finanziellen, organisatorischen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Belastungen sei ein solcher Anstieg erklärungs- und rechtfertigungsbedürftig. Staatsexamina dienten nicht dazu, Leistungsgrenzen immer weiter nach oben zu verschieben, sondern ein ausbildungsadäquates Kompetenzniveau festzustellen. Ein permanentes Hochschrauben der Anforderungen widerspreche diesem Zweck.

Nach Auffassung der Autoren rechtfertigt keine der diskutierten Ursachen – weder Rechtsmengenausweitung noch Konkurrenzdruck oder gestiegene Vorbereitungseffizienz – das beobachtete Ausmaß der Verschärfung. Reformen seien daher nicht nur wünschenswert, sondern notwendig.

Auch in der rechtsdidaktischen Diskussion wird der Reformbedarf klar benannt. Der zentrale Hebel liege in den Staatsprüfungen selbst. Strukturreformen ohne Anpassungen im Examen verfehlten den Kern des Problems. Gleichzeitig zeigt sich ein strukturelles Spannungsfeld zwischen Universitäten und Prüfungsämtern. Während die Hochschulen auf die staatlich vorgegebenen Examensanforderungen reagieren, verweisen die Justizprüfungsämter auf die Lehrinhalte der Universitäten. Ohne Impulse auf übergeordneter Ebene drohe dieser Kreislauf bestehen zu bleiben.

Die Reformdebatte gewinnt damit an institutioneller Dimension. Vertreter reformorientierter Initiativen sehen in der Studie eine empirische Fundierung dessen, was bislang vielfach als bloße Wahrnehmung galt. Das Schwierigerwerden ist kein Einzelfall, sondern systematisch angelegt.

Als Lösungsansätze skizzieren die Autoren drei Optionen. Eine moderate Variante würde den Schwierigkeitsgrad an frühere Niveaus angleichen, etwa durch verbindliche Obergrenzen für Sachverhaltsumfang, Lösungsskizzenlänge und Stoffkombinationen. Eine weitergehende Variante nähme zusätzlich die Bewertungskultur in den Blick und hinterfragte die Reproduzierbarkeit der Notengebung. Die umfassendste Option setzt an der Struktur des Ausbildungssystems selbst an und fordert eine grundlegende Reform des Staatsexamensmodells.

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