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Einführung des integrierten Bachelor im Jurastudium in NRW – Ein Schritt in die Zukunft der Juristenausbildung

Einführung des integrierten Bachelor im Jurastudium in NRW – Ein Schritt in die Zukunft der Juristenausbildung

Am 9. Oktober hat der nordrhein-westfälische Landtag das „Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung sowie betreffend das duale Studium und zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes“ verabschiedet.

Das Ziel: Die Einführung eines integrierten Bachelor-Abschlusses für Jurastudenten in NRW. Mit Inkrafttreten in einem halben Jahr und sogar rückwirkend bis zum 1. April 2017 können Studierende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, den Bachelorgrad erhalten. Konkret muss der Studierende gemäß § 66 Absatz 1a des Hochschulgesetzes NRW:

1. „Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 7 Absatz 1 des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erfüllen oder zur staatlichen Pflichtfachprüfung in Nordrhein-Westfalen zugelassen wurden und

2. die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung im Sinne des § 5 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes […] an einer Universität in Nordrhein-Westfalen bestanden haben.“

Mit dieser Entscheidung hebt sich NRW von anderen Bundesländern ab, in denen der integrierte Bachelor bisher nur an einzelnen Universitäten existiert. Ein landesweiter Beschluss, wie ihn NRW gefasst hat, könnte das Studienangebot für Jurastudenten in Deutschland nachhaltig verändern – und möglicherweise mehr Studierende an die Universitäten Nordrhein-Westfalens ziehen.

 

Warum der integrierte Bachelor ein Gewinn ist

Das Jurastudium ist für viele Studierende eine lange und herausfordernde Zeit, oft begleitet von Unsicherheiten. Ein gescheitertes Staatsexamen lässt Absolventen nach fünf bis sechs Jahren Studium häufig ohne Abschluss dastehen. Der Bachelor-Abschluss bietet eine Absicherung, die Studierenden zumindest einen vollwertigen akademischen Grad verleiht – auch im Fall eines nicht bestandenen Examens. Dadurch wird das Studium wirtschaftlicher und effizienter und gibt mehr Studierenden die Chance auf eine lohnende berufliche Perspektive.

Für viele Jurastudenten sind beide Staatsexamina nicht unbedingt notwendig. Wer in den Wirtschafts- oder Privatsektor möchte, benötigt oft nur ein Bachelor- oder Master-Level. Mit einem Bachelor könnten Studierende bereits ein Jahr früher in spezialisierte Masterprogramme einsteigen und sich gezielt auf ihre Karriere vorbereiten – der Arbeitsmarkt sucht spezialisierte Juristen dringend.

 

Der Weg zu mehr Flexibilität im Jurastudium

Innovative Programme wie das Legal-Tech-Doppelstudium in Passau zeigen, dass es Potenzial für moderne Ausbildungsformen gibt. Allerdings stoßen solche Programme bei vielen Studierenden auf Skepsis, da im juristischen Beruf oft noch das Staatsexamen als einzig gültiger Abschluss zählt. Ein Bachelor würde diesen Druck mindern und neuen, innovativen Studiengängen eine Plattform bieten, ohne dass Studierende fürchten müssen, wertvolle Zeit zu verlieren.

 

Ein Blick in die Zukunft der Juristenausbildung

Mit dieser Entscheidung gibt NRW der schon lange geführten Debatte um eine Reform des Jurastudiums einen Anstoß in die richtige Richtung. Ein integrierter Bachelor könnte den Stein ins Rollen bringen und zur Modernisierung des bisher starren Systems beitragen. Es bleibt abzuwarten, ob und wann andere Bundesländer diesem Beispiel folgen. Doch der Schritt, den NRW wagt, zeigt, dass Veränderungen möglich sind – und dass eine zukunftsorientierte Juristenausbildung nicht länger nur Theorie bleiben muss.

Es wird spannend sein, die Entwicklung zu beobachten und zu sehen, wie sich das neue Bachelor-Angebot auf die Studienlandschaft auswirken wird. Vielleicht ist dieser mutige Schritt das Signal, das notwendig war, um die Ausbildung junger Juristen in Deutschland auf ein neues Niveau zu heben.

Hier geht es zur Aufzeichnung des Webinars der Fern-Universität Hagen.

Informationsseite der Universität Bielefeld

 

 

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