Gewalt im Dunkelfeld: über 90% der Gewalterfahrungen werden nicht angezeigt.

Gewalt im Dunkelfeld: über 90% der Gewalterfahrungen werden nicht angezeigt.

Eine aktuelle Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigt ein strukturelles Vollzugsdefizit: Weniger als 10 % der Gewalterfahrungen werden überhaupt angezeigt. Bei Partnerschaftsgewalt liegt die Anzeigequote sogar unter 5 %. Mit anderen Worten: Der Rechtsstaat sieht nur die Spitze des Eisbergs.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern sowie dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren im Zeitraum von Juli 2023 bis Januar 2025 zu ihren Erfahrungen, Einstellungen und Verhaltensweisen in verschiedenen Lebensbereichen befragt, insbesondere zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum. Ziel der Studie war es, erstmals umfassend zu ermitteln, wie viele Menschen tatsächlich von Gewalt betroffen sind, unabhängig davon, ob diese Vorfälle bei der Polizei angezeigt oder den Behörden bekannt wurden, und damit eine bislang bestehende langjährige Datenlücke zur tatsächlichen Gewaltbetroffenheit in Deutschland zu schließen.

Strafrechtliche Realität: Das Hellfeld ist die Ausnahme, nicht die Regel

Das Strafrecht basiert auf einem klaren Prinzip: Ohne Anzeige keine Ermittlungen, ohne Ermittlungen keine Strafverfolgung. Doch genau hier liegt das Problem. Wenn über 90 % der Gewalt im Dunkelfeld verbleiben, greift der staatliche Strafanspruch faktisch ins Leere.

Die Gründe sind vielfältig: Angst vor Repressalien, emotionale Abhängigkeit vom Täter, Scham oder fehlendes Vertrauen in staatliche Institutionen. Gerade bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt bestehen enge persönliche Beziehungen, die eine Anzeige zusätzlich erschweren.

Das führt zu einer paradoxen Situation: Je schwerwiegender und persönlicher die Tat, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass sie strafrechtlich verfolgt wird.

 

Besonders betroffen: Frauen und junge Menschen

Frauen sind deutlich häufiger von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer. In den vergangenen fünf Jahren erlebten 34,7 % der Frauen und 14,5 % der Männer sexuelle Belästigung ohne Körperkontakt. Bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt lagen die Werte bei 14,5 % der Frauen und 4,6 % der Männer. Insgesamt wurden 11,2 % der Bevölkerung mindestens einmal im Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs. Bei weiblichen Betroffenen war der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin mit 46,5 % am häufigsten Täter bzw. Täterin, während bei Männern mit 33,3 % meist eine flüchtig bekannte Person verantwortlich war.

Psychische Gewalt in (Ex-)Partnerschaften ist ebenfalls weit verbreitet: 48,7 % der Frauen und 40,0 % der Männer waren mindestens einmal im Leben betroffen. In den letzten fünf Jahren lag die Quote bei 23,8 % der Frauen und 23,3 % der Männer. Körperliche Gewalt erlebten in diesem Zeitraum 5,2 % der Frauen und 6,1 % der Männer. Obwohl Männer und Frauen ähnlich häufig Gewalt erfahren, sind die Folgen für Frauen oft gravierender: Sie erleiden häufiger Verletzungen, schätzen die Situation als lebensbedrohlicher ein und empfinden stärkere Angst.

 

Strafverfolgung stößt an strukturelle Grenzen

Die Strafjustiz kann nur reagieren, wenn sie Kenntnis von Straftaten erhält. Das sogenannte Legalitätsprinzip verpflichtet Staatsanwaltschaften zwar zur Verfolgung von Straftaten – aber nur, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Bleibt die Tat im Dunkelfeld, existiert sie strafrechtlich nicht. Damit wird deutlich: Das Strafrecht allein kann Gewalt nicht verhindern. Es ist reaktiv, nicht präventiv. Seine Wirksamkeit hängt maßgeblich von der Bereitschaft der Opfer ab, den staatlichen Strafanspruch überhaupt zu aktivieren.

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.

Werde Gastautor:in

Wenn es dir Spaß bereitet, Artikel, Aufsätze und Geschichten zu schreiben, dann werde Gastautor:in bei LSG und sammele deine ersten Erfahrungen im Online Publishing! 

Themen
Reiche gerne jeden Beitrag ein, der einen Bezug zur Rechtswissenschaft aufweist. Wirf einen Blick auf unsere Blogkategorien und gib uns Bescheid, in welcher Kategorie dein Beitrag erscheinen soll
Themenkategorie
Justiz, Studium, Referendariat, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Digitalisierung, Rechtsgeschichte, Persönliche Geschichten, Literatur, Lernen, Mentale Stärke, Gesundheit während der Ausbildung, Finanzen, Karrieretipps