KI vor Gericht: Entlastung oder Belastung?

KI vor Gericht: Entlastung oder Belastung?

AG München, Urt. v. 13.02.2026 – 142 C 9786/25 / BSG-Jahresbericht 2025

 

Kurze Zusammenfassung

Noch vor wenigen Jahren war KI in der Justiz ein Randthema. Heute verändert sie den Gerichtsbetrieb – mal als Entlastung, mal als neue Belastung – mal gewollt und mal ungewollt. Während Tools wie MAKI Richter:innen bei Massenverfahren entlasten sollen, berichten Gerichte gleichzeitig von einem neuen Problem: Bürger:innen reichen KI-generierte Schriftsätze mit hunderten Seiten ein, gespickt mit falschen Fundstellen. BSG-Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch spricht von einer "spürbaren Mehrbelastung durch KI".

Was war passiert?

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Jahrespressegespräch 2025 eine bemerkenswerte Entwicklung öffentlich gemacht: Alle bis auf zwei Bundesländer berichten, dass Anträge vor Sozialgerichten regelmäßig ohne Anwalt, dafür mit KI erstellt werden. In einem Extremfall umfasste eine Antragsbegründung 4.500 Seiten. Die Schriftsätze sind häufig verallgemeinert, beziehen sich nicht auf den konkreten Fall – und enthalten teils schlicht erfundene Fundstellen. Geprüft werden muss trotzdem alles.

Gleichzeitig fehlt es an Fachanwälten für Sozialrecht: Seit dem Jahr 2000 ist ihre Zahl um fast zwölf Prozent auf nur noch 1.619 gesunken – während es im Arbeitsrecht fast zehnmal so viele gibt. Die Folge: Immer mehr Menschen versuchen, ihre Rechte ohne anwaltliche Begleitung durchzusetzen – und greifen dabei zur KI.

Die entscheidende Rechtsfrage

Ist KI in der Justiz Lösung oder Problem?

Beide Perspektiven haben eine rechtliche und praktische Grundlage. Auf der einen Seite steht der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG – Gerichte müssen eingereichte Schriftsätze prüfen, egal wie umfangreich oder fehlerhaft sie sind. Auf der anderen Seite steht die Funktionsfähigkeit der Justiz: Wenn KI-generierte Massenschriftsätze Richter:innen binden, die anderswo gebraucht werden, gerät das Gesamtsystem unter Druck.

Das zeigen auch die Zahlen: Die isolierten Prozesskostenhilfeverfahren stiegen 2025 um 21 Prozent auf 714 Verfahren. Die Anhörungsrügen – also Beschwerden wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs – stiegen um 20 Prozent. Richter:innen erledigten 2025 insgesamt 2.830 Verfahren, bauten den Rückstand aber dennoch spürbar ab.

KI als Lösung – und als neues Problem

Das Projekt MAKI (Massenverfahrens-Assistenz mithilfe von KI), das in Niedersachsen erprobt wird, zeigt das konstruktive Potenzial: Das Tool wird auf einen Musterfall trainiert und kann dann vergleichbare Fälle erkennen, auf frühere Entscheidungsmuster zurückgreifen und Entscheidungsentwürfe generieren – ohne die richterliche Unabhängigkeit anzutasten. Getestet wird es bereits bei Fluggastrechteklagen, Diesel-Verfahren, DSGVO-Verstößen und Asylverfahren.

Die Kehrseite zeigt das BSG: Bürger:innen, die mangels Anwalt zur KI greifen, produzieren Schriftsätze, die das Gericht formal prüfen muss, inhaltlich aber kaum weiterhelfen. BSG-Präsidentin Fuchsloch sieht drei Auswege: KI auch in der Justiz einsetzen, um Schriftsätze vorzufiltern. Mündliche Verhandlungen stärken, damit Entscheidungen erklärt werden können. Und besseres Erwartungsmanagement durch gute IT-Systeme in Justiz und Sozialverwaltung.

Was du daraus mitnehmen kannst

Für Klausur und Studium gilt: KI verändert das Prozessrecht nicht in seiner Struktur, wohl aber in seiner Praxis. Die Grundsätze des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) bleiben unverändert – sie erzeugen aber neue Spannungen, wenn KI-generierte Schriftsätze die Prüfpflichten der Gerichte ausdehnen.

Merksatz: KI ist kein Ersatz für anwaltliche Beratung – weder prozessual noch inhaltlich. Gerichte müssen KI-generierte Schriftsätze trotzdem prüfen, was zu spürbarer Mehrbelastung führt. Gleichzeitig kann KI die Justiz dort entlasten, wo repetitive Aufgaben strukturiert und automatisiert werden können.

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