Was sind beschreibende Rechtsbegriffe?
Beschreibende Rechtsbegriffe bezeichnen Tatsachen – entweder natürliche Tatsachen oder gesellschaftliche Sachverhalte, die man wahrnehmen oder feststellen kann. Ein Satz, der einen beschreibenden Begriff anwendet, ist wahr oder falsch: Entweder ist die Geburt eines Kindes abgeschlossen oder nicht. Entweder gehört eine Sache einem anderen oder nicht. Beschreibende Begriffe können dabei auch Rechtsverhältnisse zum Gegenstand haben, sogenannte institutionelle Tatsachen. Dass etwas eine Forderung, ein Eigentum oder eine Vollmacht ist, lässt sich durch einen wahren oder falschen Satz ausdrücken. Der Irrtum, solche Begriffe seien deshalb „normativ", weil zu ihrem Verständnis geistiges Verstehen notwendig ist, verwechselt die Frage nach dem Inhalt eines Begriffs mit der Frage nach der Methode seiner Anwendung.
Was versteht man unter vagen Rechtsbegriffen?
Vage Begriffe haben einen eindeutigen Kernbereich und einen Randbereich, in dem ihre Anwendung zweifelhaft ist. Das klassische Bild spricht von einem Begriffskern und einem Begriffshof – ähnlich dem Mondhof um den Mond. Vage Begriffe können dabei durchaus deskriptiv sein, etwa quantitative Begriffe wie „Sachen von bedeutendem Wert" oder „nicht geringe Menge". Dass ein Begriff vage ist, bedeutet nicht, dass er normativ ist. Vagheit und Normativität sind zwei verschiedene Eigenschaften. Problematisch wird es, wenn man versucht, einen vagen Begriff durch Einengung oder Ausweitung seines Anwendungsbereichs zu präzisieren: Oft entsteht dadurch nur ein neuer Randbereich an anderer Stelle, ohne dass die eigentliche Unschärfe beseitigt wird.
Was sind institutionelle Tatsachen und institutionelle Begriffe?
Institutionelle Tatsachen sind gesellschaftliche Sachverhalte, die nicht durch bloße Naturbeobachtung, sondern durch gesellschaftliche und rechtliche Regeln konstituiert werden. Geld, Eigentum, Verträge oder Rechtsfähigkeit existieren nicht wie Steine oder Bäume in der Natur – sie entstehen dadurch, dass Menschen und Institutionen bestimmte Sachverhalte als solche anerkennen und behandeln. Institutionelle Begriffe beschreiben diese gesellschaftlich konstruierten Wirklichkeiten. Sie sind dennoch deskriptiv: Wer behauptet, eine bestimmte Person sei Eigentümer einer Sache, macht eine Aussage, die wahr oder falsch sein kann. Zu verstehen, dass ein Begriff eine institutionelle Tatsache bezeichnet, ist deshalb wichtig für das Verständnis des Unterschieds zwischen einem beschreibenden und einem bewertenden Begriff.
Was sind bewertende und zuschreibende Rechtsbegriffe?
Bewertende Begriffe verlangen vom Rechtsanwender eine normative Entscheidung. Ob etwas „sittenwidrig", „verwerflich" oder „gegen Treu und Glauben" verstößt, lässt sich nicht allein durch Tatsachenfeststellung klären – es braucht eine Wertung. Bewertende Begriffe implizieren eine Norm: Sie sagen aus, dass das so Bezeichnete unterlassen oder unterbunden werden soll. Zuschreibende Begriffe wiederum weisen einem Sachverhalt eine rechtliche Eigenschaft zu, ohne dass diese Eigenschaft in der Natur der Dinge liegt. Dass eine Handlung „kausal" für einen Erfolg ist oder dass jemand die „Tatherrschaft" ausübt, ist keine Tatsachenbeschreibung in einem naturwissenschaftlichen Sinne, sondern eine rechtliche Zuschreibung, die von der Funktion des jeweiligen Begriffs im Normgefüge abhängt.

