Meinungen in der Klausur herleiten – so geht's

Meinungen in der Klausur herleiten – so geht's

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn du in der Klausur eine Meinungsstreitigkeit erkennst, aber die Positionen nicht mehr parat hast, kannst du sie aus dem Systemverständnis heraus selbst entwickeln.
  • Fast jeder Streit lässt sich auf zwei Extrempositionen reduzieren: Wortlaut gegen Sinn und Zweck – das sind die Meinungen, die du jederzeit selbst ableiten kannst.
  • Aktives Lernen bedeutet auch: Buch zuklappen, Meinungen selbst entwickeln – und erst dann nachschauen.

 

Darf man Meinungen in der Klausur herleiten, wenn man sie nicht mehr parat hat?

Du stehst mitten in der Klausur, erkennst den Streitpunkt, weißt aber nicht mehr, welche Ansichten dazu existieren. Oder schlimmer: Dir fällt nur eine ein, obwohl du ganz genau weißt, dass es mindestens zwei geben muss. Was jetzt?

Die gute Nachricht: Du musst keine Meinungen auswendig gelernt haben, um einen Meinungsstreit sauber abzuarbeiten. Du kannst sie – in einem sehr konkreten Sinne – selbst entwickeln.


Warum fast jeder Streit zwei Extrempositionen hat

Bei den allermeisten Streitpunkten gibt es zwei absolute, radikale Haltungen – und dazwischen verschiedene Grautöne. Das Schöne an diesen Extrempositionen ist, dass sie leicht nachzuvollziehen sind, weil sie eben absolut sind.

Die eine Seite klammert sich an den Wortlaut des Gesetzes: Was drinsteht, gilt. Die andere Seite sagt: Der Sinn und Zweck der Norm verlangt etwas anderes. Genau diese Konstellation – Wortlaut gegen teleologische Auslegung – taucht bei einer riesigen Zahl von Streitigkeiten auf, und zwar besonders dann, wenn die wortlautgetreue Anwendung zu unbilligen Ergebnissen führt.

Du merkst: Mit dieser einfachen Struktur hast du bereits zwei vertretbare Ansichten, die du argumentativ begründen kannst.


Was du dafür wirklich brauchst: Systemverständnis

Das funktioniert allerdings nur, wenn du verstanden hast, worum es in dem betreffenden Rechtsgebiet geht. Nicht was du lernst, sondern warum du es lernst. Welche Interessen stehen sich gegenüber? Wie würdest du dich fühlen, wenn du eine der beteiligten Parteien wärst?

Wer dieses Systemverständnis hat, kann auch ohne auswendig gelernte Meinungen sagen: Der Wortlaut spricht für A, aber der Sinn und Zweck der Regelung verlangt B – und das ist schon ein respektabler Meinungsstreit.

Dasselbe gilt für weitere typische Konstellationen: Soll ein Tatbestandsmerkmal weit oder eng ausgelegt werden? Kommt eine analoge Anwendung in Betracht? Frag dich, was dafür spricht und was dagegen – und dein juristisches Denken liefert dir die Antworten, wenn du das Gebiet durchdrungen hast.


Was du in der Klausur nicht tun solltest

Komplizierte vermittelnde Ansichten aus dem Nichts zu konstruieren ist eine andere Sache. Das gelingt manchmal, kann aber auch gründlich nach hinten losgehen. Die beiden Extrempositionen – Wortlaut versus Sinn und Zweck, weit versus eng – sind solide, nachvollziehbar und fast immer ausreichend für eine gute Klausurleistung. Eine kunstvoll erfundene Differenzierungslösung, die rechtlich nicht trägt, kostet Punkte statt sie zu bringen.


So übst du das aktiv

Der eigentliche Mehrwert liegt im Üben während des Lernens: Wenn du im Lehrbuch einen Streitpunkt erkennst, klappe das Buch zu, bevor du die Meinungen liest. Überlege selbst, welche Positionen vernünftige Juristinnen und Juristen vertreten könnten. Welche absolute Haltung lässt sich aus dem Wortlaut ableiten? Was würde eine konsequente teleologische Betrachtung ergeben?

Wer das regelmäßig macht, wird immer öfter feststellen, dass die selbst entwickelten Positionen tatsächlich mit dem übereinstimmen, was im Lehrbuch steht. Noch besser funktioniert diese Methode in einer Lerngruppe: Eine Hälfte sucht Argumente für Ansicht A, die andere für Ansicht B – und dann wird diskutiert.

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