Die Promotion galt lange Zeit als klassischer Karrierebaustein im Jurastudium. Der Titel „Dr. jur.“ war Statussymbol, Türöffner und Qualitätsmerkmal zugleich. Aktuelle Zahlen zeigen jedoch deutlich: Die Rechtswissenschaften haben sich von dieser Tradition weitgehend gelöst. Die Promotionsneigung ist niedrig – und sie sinkt weiter.
Nach aktuellen Daten des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) belegt das Fach Rechtswissenschaften im Zeitraum 2022 bis 2024 mit durchschnittlich 1.061 Promotionen lediglich Platz sechs im bundesweiten Fächervergleich. Deutlich häufiger wird in Medizin promoviert, wo jährlich über 7.000 Doktortitel vergeben werden. Auch Biologie, Chemie, Physik und Maschinenbau liegen klar vor der Rechtswissenschaft. Schon diese absolute Betrachtung zeigt, dass der juristische Doktortitel kein Massenphänomen mehr ist.
Noch aussagekräftiger wird das Bild, wenn man die Zahl der Promotionen ins Verhältnis zu den Abschlüssen auf Masterniveau setzt, also einschließlich der Staatsexamina. Während in Chemie rund 80 Prozent der Absolventinnen und Absolventen promovieren, liegt die Quote in der Rechtswissenschaft bei lediglich etwa zehn Prozent. Jura gehört damit zu den Fächern mit der geringsten Promotionsneigung überhaupt.
Diese Zurückhaltung ist kein kurzfristiger Effekt, sondern Ausdruck eines langfristigen Trends. Zwar sind die Studienanfängerzahlen seit der Jahrtausendwende insgesamt gestiegen, auch in der Rechtswissenschaft von rund 103.000 im Jahr 2000 auf über 115.000 im Jahr 2024. Die Gesamtzahl der Promotionen über alle Fächer hinweg blieb im selben Zeitraum relativ konstant. In den Rechtswissenschaften zeigt sich hingegen trotz stabiler Absolventenzahlen ein Rückgang der Promotionen. Das deutet auf eine bewusste Entscheidung gegen den Doktortitel hin – nicht auf einen Mangel an potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten.
Die Gründe dafür sind strukturell. Das Jurastudium ist bereits ohne Promotion eine der längsten Ausbildungen überhaupt. Sieben bis neun Jahre bis zum Zweiten Staatsexamen sind keine Ausnahme, sondern die Regel. Eine anschließende Dissertation verlängert diesen Weg häufig um mehrere Jahre, ohne zwingend einen klaren zusätzlichen beruflichen Mehrwert zu garantieren. Für viele Absolventinnen und Absolventen ist diese zusätzliche „Durststrecke“ schwer zu rechtfertigen – insbesondere vor dem Hintergrund früherer finanzieller Unabhängigkeit und klarer Berufsperspektiven ohne Promotion.
Hinzu kommt die hohe Zugangsschwelle. Viele Lehrstühle wählen ihre Promovierenden sehr selektiv aus. Ein Prädikatsexamen ist in der Praxis häufig faktische Voraussetzung. Da nur ein relativ kleiner Teil eines Jahrgangs diese Noten erreicht, ist die Promotion in der Rechtswissenschaft nicht nur eine Frage der Motivation, sondern auch der formalen Zugangschancen. Wer kein Prädikat vorweisen kann, entscheidet sich häufig frühzeitig für alternative Qualifikationswege.
In diesem Kontext hat sich der Master of Laws (LL.M.) als echte Alternative etabliert. Ein LL.M.-Studium, insbesondere im Ausland, lässt sich oft innerhalb eines Jahres absolvieren, ist international anerkannt und vermittelt zugleich fachliche Spezialisierung sowie Fremdsprachenkompetenz. Für international ausgerichtete Kanzleien und Unternehmen kann diese Kombination mindestens ebenso attraktiv sein wie ein Doktortitel. Der zeitliche Aufwand ist deutlich geringer, der Nutzen klar kalkulierbar.
Parallel dazu haben sich auch die Erwartungen der Arbeitgeber verändert. Während der „Dr. jur.“ früher in vielen Bereichen als quasi selbstverständlicher Karrierevorteil galt, stehen heute andere Kriterien im Vordergrund. Persönliche Eignung, Praxiserfahrung, wirtschaftliches Verständnis und spezialisierte Kenntnisse – etwa im Bereich Legal Tech oder Künstliche Intelligenz – spielen eine zunehmend größere Rolle. Der Doktortitel ist kein Ausschlusskriterium, aber auch kein Automatismus mehr für beruflichen Erfolg.
Unverändert gilt allerdings: Für eine akademische Laufbahn in Forschung und Lehre bleibt die Promotion unverzichtbar. Wer habilitieren oder langfristig an der Universität arbeiten möchte, kommt am „Dr. jur.“ nicht vorbei. In diesem Bereich hat die Promotion weiterhin ihren klassischen Stellenwert und ihre institutionelle Funktion.
Die niedrige Promotionsquote in den Rechtswissenschaften ist daher weniger Ausdruck eines Qualitätsverlusts als vielmehr Ergebnis einer pragmatischen Neubewertung. Viele Absolventinnen und Absolventen entscheiden sich bewusst gegen die Dissertation, weil Aufwand, Dauer und beruflicher Zusatznutzen aus ihrer Sicht nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis stehen. Alternative Qualifikationen wie der LL.M. oder eine frühzeitige Spezialisierung in der Praxis bieten heute vergleichbare, teils sogar bessere Karriereoptionen. Die Promotion ist damit nicht verschwunden – sie ist nur wieder das geworden, was sie ihrem Wesen nach immer war: ein anspruchsvoller Sonderweg für eine klar definierte Zielgruppe.

