Ingeborg Puppes „Kleine Schule des juristischen Denkens" schult methodisches Denken, ohne die Tiefe zu scheuen

Ingeborg Puppes „Kleine Schule des juristischen Denkens" schult methodisches Denken, ohne die Tiefe zu scheuen

Rezensionsexemplar

Juristische Methodenlehre gilt vielen Studierenden als notwendiges Übel — ein Pflichtprogramm, das man irgendwann absolviert, ohne recht zu verstehen, wozu es in der Klausur eigentlich taugt. Ingeborg Puppes „Kleine Schule des juristischen Denkens", zuletzt in der fünften Auflage als UTB-Band bei Vandenhoeck & Ruprecht erschienen, will genau das ändern. Das Buch der Bonner Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie verspricht keine Einführung in die Ideengeschichte der Jurisprudenz, sondern etwas Praktischeres: wer es liest, soll danach besser denken und besser argumentieren können — ob im Seminar, in der Hausarbeit oder im Examen. Ob dieses Versprechen eingelöst wird, und für wen das Buch tatsächlich geeignet ist, zeigt die folgende Besprechung.

Ingeborg Puppe, geboren am 11. Januar 1941 im polnischen Łódź, zählt zu den profiliertesten Strafrechtlerinnen des deutschsprachigen Raums. Sie studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, promovierte dort 1970 bei Wilhelm Gallas und habilitierte sich 1977 mit einer Arbeit zur Idealkonkurrenz, woraufhin sie noch im selben Jahr einen Ruf an die Universität Bonn erhielt. Dort lehrte sie als Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie — auch nach ihrer Emeritierung im Wintersemester 2005/06 blieb sie der Universität Bonn wissenschaftlich verbunden und hielt erst im Juli 2024 ihre Abschiedsvorlesung. Puppe ist nicht nur als Dogmatikerin, sondern auch als streitbare Wissenschaftspersönlichkeit bekannt: Sie gilt als scharfsinnige, unabhängige Denkerin, die sich Modeströmungen aller Art verweigert. Neben zahlreichen Fachpublikationen hat sie sich mit der „Kleinen Schule des juristischen Denkens" einen Namen über den engeren Fachkreis hinaus gemacht.

Worum geht es?

Das Buch will keine abstrakten Strömungen — Interessenjurisprudenz, Hermeneutik, Topik — in ihrer historischen Abfolge darstellen, sondern etwas Handfesteres leisten: die korrekte Anwendung juristischer Denkmethoden am konkreten Einzelfall einüben. Der Anspruch ist, Studierenden beizubringen, besser zu argumentieren — unabhängig davon, welcher Schule oder Methode sie sich im Übrigen verpflichtet fühlen.

 

Aufbau und Struktur

Das Buch gliedert sich in sechs Kapitel. Es beginnt mit der Begriffslehre (A), arbeitet sich über die klassischen Auslegungsmethoden (B) und die Formen der Rechtsfortbildung (C) zu Logik und Normenlogik (D) vor, schließt mit einem Kapitel zur Argumentationslehre (E) und endet mit der systematischen Methode (F). Jeder Abschnitt folgt demselben Grundprinzip: Ein Begriff oder eine Denkfigur wird zunächst erläutert, dann an einem juristischen Fallbeispiel durchexerziert und — wo nötig — kritisch hinterfragt. Die Beispiele stammen überwiegend aus dem Strafrecht, da dieses nach Puppes Einschätzung für Studienanfänger am anschaulichsten ist. In den neueren Auflagen hat sie das Material um Zivilrechts- und Öffentlichrechtsfälle erweitert, um die Universalität der Methoden zu demonstrieren.

 

Was überzeugt?

Puppes besondere Stärke liegt in der Präzision, mit der sie Begriffe auseinanderhält, die im juristischen Alltagsdiskurs ständig vermischt werden. Die Unterscheidung zwischen beschreibenden, vagen, institutionellen, bewertenden und zuschreibenden Begriffen ist keine akademische Taxonomie, sondern hat direkte Konsequenzen für die Subsumtion. Wer das Kapitel über Begriffsformen gelesen hat, wird Definitionen in Lehrbüchern und Klausuren danach anders lesen. Ähnliches gilt für das Kapitel über Logik: Puppe zeigt, dass juristische Schlussverfahren nicht deshalb gültig sind, weil sie plausibel klingen, sondern weil ihre logische Struktur stimmt. Hinzu kommt das Kapitel über faires und foules Argumentieren in der Argumentationslehre, das den selten explizit behandelten Unterschied zwischen legitimer Argumentation und rhetorischem Täuschungsmanöver thematisiert — ein Gewinn für die Klausur wie für die spätere Praxis.

 

Was fehlt?

Das Buch setzt trotz seines Titels eine gewisse Bereitschaft zur intellektuellen Anstrengung voraus. Wer sich von einer „Kleinen Schule" eine didaktisch sanfte Einführung erhofft, wird an manchen Stellen überrascht sein: Die Ausführungen zur Normenlogik und zur Aussagenlogik verlangen konzentrierte Lektüre, selbst wenn Puppe die verwendeten Formeln stets in Umgangssprache übersetzt. Studierenden in frühen Semestern ohne jede methodische Vorkenntnis dürfte der Einstieg schwerer fallen als der Klappentext suggeriert. Außerdem stammen viele der Kernbeispiele aus dem Strafrecht und — trotz der Ergänzungen in der dritten und fünften Auflage — bleibt das Zivilrecht leider noch unterrepräsentiert. Wer ausschließlich im BGB-Bereich examiniert wird, muss den Transfer streckenweise selbst leisten. Aber selbst dann ist es ein gutes Training für die Argumentationsfähigkeit und präzise Formulierungen.

 

Für wen lohnt sich das Buch?

Das Buch ist am stärksten für Studierende ab dem zweiten Semester, die über die Gutachtentechnik hinaus verstehen wollen, warum juristische Argumente so aufgebaut werden, wie sie aufgebaut werden. Es eignet sich ebenso als Begleitlektüre zur Vorlesung Rechtstheorie oder Methodenlehre. Fortgeschrittene, die ihre Klausurargumentationen schärfen wollen, finden in den Kapiteln zur Logik und zur Argumentationslehre Material, das in dieser Form in keinem Standardlehrbuch steht.

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