Die Arbeitsunfähigkeit eines Anwalts legt dessen Verhandlungsunfähigkeit nahe.

Die Arbeitsunfähigkeit eines Anwalts legt dessen Verhandlungsunfähigkeit nahe.

OVG Münster, Beschluss vom 25.03.2026 – 4 A 2335/24

Ist ein arbeitsunfähiger Anwalt auch verhandlungsunfähig? Nicht zwingend — aber die Frage liegt nahe genug, dass ein Gericht bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht einfach zur Tagesordnung übergehen darf. Das OVG Münster rügte eine Gehörsverletzung durch das VG, das einen Terminverlegungsantrag ohne weitere Sachaufklärung abgelehnt und die Verhandlung durchgeführt hatte.

 

Kurze Zusammenfassung:

  • Ein Anwalt legte dem VG eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor und beantragte rechtzeitig die Verlegung des Termins; das VG lehnte den Antrag ohne weitere Ermittlungen ab und führte die Verhandlung durch.
  • Das OVG Münster stellte fest, dass die Verhandlungsführung zur anwaltlichen Arbeit gehört und die Arbeitsunfähigkeit eines Anwalts dessen Verhandlungsunfähigkeit jedenfalls nahelegt — was das VG zu amtswegigen Nachforschungen gemäß § 173 S. 1 VwGO i. V. m. § 227 Abs. 2 ZPO hätte veranlassen müssen.
  • Da das VG diese Ermittlungen unterließ, sah das OVG den Anspruch auf rechtliches Gehör als verletzt an und ließ die Berufung gegen das VG-Urteil zu.

Sachverhalt

Ein Anwalt legte dem Verwaltungsgericht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor und beantragte rechtzeitig die Verlegung eines anberaumten Termins. Das VG lehnte den Antrag ab, ohne der Erkrankung weiter nachzugehen, führte die mündliche Verhandlung durch und entschied in der Sache. Erst nachträglich teilte der Anwalt weitere Angaben zu seiner Erkrankung mit, die dem Gericht vor dem Termin nicht vorlagen — weil es nicht nachgefragt hatte.

Streitfrage

Zu klären war, ob das VG den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt hat, indem es den Terminverlegungsantrag ablehnte, ohne auf Grundlage der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 173 S. 1 VwGO i. V. m. § 227 Abs. 2 ZPO von Amts wegen weitere Ermittlungen zur Verhandlungsunfähigkeit des Anwalts anzustellen.

Entscheidung

Das OVG Münster bejahte eine Gehörsverletzung und ließ die Berufung gegen das VG-Urteil zu. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belege zwar nicht automatisch die Verhandlungsunfähigkeit des Anwalts, so das OVG. Da die Verhandlungsführung jedoch zur anwaltlichen Arbeit gehöre, liege bei einem arbeitsunfähigen Anwalt die Verhandlungsunfähigkeit jedenfalls so nahe, dass die vorgelegte Bescheinigung Anlass geboten hätte, von Amts wegen weiter zu ermitteln und gegebenenfalls ein ärztliches Attest zur Glaubhaftmachung der Verhinderung zu verlangen. Bis zum Termin sei dazu auch ausreichend Zeit gewesen. Hätte das VG entsprechende Nachforschungen angestellt, hätte es — wie die nachträgliche Mitteilung des Anwalts zeige — weitere Angaben zur Erkrankung erhalten und auf dieser Grundlage beurteilen können, ob eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung über die Verhandlungsunfähigkeit erforderlich gewesen wäre.

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.

Werde Gastautor:in

Wenn es dir Spaß bereitet, Artikel, Aufsätze und Geschichten zu schreiben, dann werde Gastautor:in bei LSG und sammele deine ersten Erfahrungen im Online Publishing! 

Themen
Reiche gerne jeden Beitrag ein, der einen Bezug zur Rechtswissenschaft aufweist. Wirf einen Blick auf unsere Blogkategorien und gib uns Bescheid, in welcher Kategorie dein Beitrag erscheinen soll
Themenkategorie
Justiz, Studium, Referendariat, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Digitalisierung, Rechtsgeschichte, Persönliche Geschichten, Literatur, Lernen, Mentale Stärke, Gesundheit während der Ausbildung, Finanzen, Karrieretipps