Anita Augspurg: Die erste promovierte Juristin Deutschlands und ihr Kampf für das Recht.

Anita Augspurg: Die erste promovierte Juristin Deutschlands und ihr Kampf für das Recht. Law School Germany

Am Verfassungstag, dem 23. Mai 2026, wurde die Kluckstraße in Berlin-Tiergarten-Süd in Anita-Augspurg-Straße umbenannt. Ein Anlass, an eine Frau zu erinnern, die Rechtsgeschichte geschrieben hat — und deren Biografie zeigt, wie das Recht sowohl Instrument der Unterdrückung als auch der Emanzipation sein kann.

Wer war Anita Augspurg?

Anita Augspurg wurde 1857 in Verden an der Aller geboren. Ihr Vater war Obergerichtsanwalt. Nach dem Besuch einer höheren Mädchenschule folgten nach ihren eigenen Worten „fünf bittere Jahre“ des „Höhere-Töchter-Daseins“. Der eigentlich vorgesehene Weg — arrangierte Ehe, gesellschaftliche Repräsentation — interessierte sie nicht. Sie ging nach Berlin, besuchte ein Lehrerinnenseminar, wandte sich dann dem Schauspiel zu und eröffnete 1887 in München ein Fotostudio — das erste in Deutschland, das von Frauen geführt wurde.

1893 zog Augspurg nach Zürich, wo Frauen bereits zum Universitätsstudium zugelassen waren. Sie studierte Rechtswissenschaften und wurde 1897 als erste deutsche Juristin promoviert. Der Titel ihrer Dissertation lautete: „Über die Entstehung und Praxis der Volksvertretung in England“. In Deutschland war ein Jurastudium für Frauen zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich — erst 1900 in Baden, 1903 in Bayern und 1908 in Preußen öffneten sich die Universitäten. Selbst dann blieben Studentinnen der Rechtswissenschaften von den Staatsexamina ausgeschlossen. Das Studium konnte ausschließlich mit einer Promotion beendet werden. Erst 1922 beseitigte ein Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern in der Rechtspflege diesen Missstand.

Kampf gegen das BGB-Familienrecht

Während ihrer Studienzeit engagierte sich Augspurg gegen das geplante Bürgerliche Gesetzbuch, das zur Jahrhundertwende in Kraft trat. Das darin vorgesehene Familienrecht schrieb dem Ehemann den Nutzen am von der Frau eingebrachten Vermögen zu, entzog der Frau die Entscheidungsbefugnis bei der Kindererziehung und schloss sie von der Bestellung zur Vormundschaft aus. Der Mann musste außerdem jedem Rechtsgeschäft der Frau zustimmen.

Augspurgs Kritik war juristisch präzise: Es gelte der Rechtssatz, dass ein gesetzlich erworbener Status nicht wieder verloren werden könne, es sei denn durch Gebrechen oder Verschulden. Die Ehe sei weder ein Gebrechen noch ein Verbrechen — dennoch werde die Frau mit ihrer Eingehung „vom Stand der Handlungsfähigkeit in den der Nichthandlungsfähigkeit zurückgestoßen“. Im Strafrecht hingegen, bemerkte Augspurg ironisch, sei die Frau dem Mann gleichgestellt: Sie könne unter Rechtskonsequenzen Diebstahl, Betrug und Mord begehen. Wenn ihre strafbare Unterschrift rechtliche Konsequenzen habe, solle auch ihre ehrliche Unterschrift zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Augspurg mobilisierte öffentlich: Ihr Aufruf wurde über 6.000-mal gedruckt, kurz vor der zweiten Lesung des BGB im Reichstag wurden 18.000 Unterschriften gesammelt. Das Güterrecht des BGB passierte den Reichstag unverändert. Augspurgs Reaktion: „Noch so eine Niederlage und wir haben gesiegt!“

Frauenwahlrecht, Pazifismus und Exil

1901 gründete Augspurg mit ihrer Lebenspartnerin Lida Gustava Heymann den ersten deutschen Frauenstimmrechtsverein — unter Ausnutzung einer Lücke im Hamburger Vereinsrecht, das Frauen anders als andere Landesgesetze nicht von der Vereinsgründung ausschloss. Die Forderung war weitreichend: allgemeines, freies, gleiches und geheimes Wahlrecht für Männer und Frauen.

Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs initiierten Augspurg und Heymann die Internationale Frauenfriedenskonferenz 1915 in Den Haag und beteiligten sich an der Gründung der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit. 1923 warnte Augspurg nach dem Bierkellerputsch als eine der ersten öffentlich vor Hitler und forderte seine Ausweisung. 1933 ging sie ins schweizerische Exil, die Nationalsozialisten zogen ihr Vermögen ein. Anita Augspurg starb 1943 in Zürich.

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