Maria Otto – Die erste Rechtsanwältin Deutschlands

Maria Otto – Die erste Rechtsanwältin Deutschlands

Eine Pionierin, die Türen öffnete, die für Frauen verschlossen schienen

Deutschland, Anfang des 20. Jahrhunderts. Das Kaiserreich prägt das gesellschaftliche Leben und die Rollen von Männern und Frauen sind klar verteilt: Der Mann arbeitet, die Frau gehört ins Haus. Universitäten hatten Frauen erst seit wenigen Jahren überhaupt zugelassen – und selbst dort galten sie vielen als Kuriosität, nicht als ernsthafte Akademikerinnen. Der Zugang zu staatlichen Berufen, zu Gerichten, zu Ämtern? Für Frauen schlicht undenkbar, rechtlich ausgeschlossen. In diese Welt wurde Maria Otto hineingeboren – und sie weigerte sich, deren Regeln zu akzeptieren. Als Tochter eines Fabrikbesitzers aus Weiden in der Oberpfalz gehörte sie zu den wenigen Frauen ihrer Generation, die überhaupt die Möglichkeit hatten, ein Studium aufzunehmen. Doch selbst wer diese Chance ergriff, stieß schnell an Grenzen: Ein Studienabschluss war eine Sache. Ein Beruf, der auf ihm aufbaute, eine ganz andere. Das Gesetz stand Frauen im Weg – nicht durch mangelnde Fähigkeit, sondern durch nackten Ausschluss. Maria Otto (1892–1977) war keine Frau, die das widerspruchslos hinnahm. Sie war die erste Frau in Deutschland, die offiziell als Rechtsanwältin zugelassen wurde – und dieser Weg war alles andere als geradlinig.

 

Herkunft und Studium

Geboren am 6. August 1892 in Weiden in der Oberpfalz, legte Maria Otto 1912 ihr Abitur ab. Anschließend studierte sie Rechtswissenschaften an gleich vier Universitäten: Würzburg, München, Berlin und Leipzig. Am 10. Juli 1916 schloss sie ihr Studium an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg mit der Gesamtnote „gut" ab – eine bemerkenswerte Leistung in einer Zeit, in der Frauen an Universitäten noch die absolute Ausnahme waren.

 

Die Persönlichkeit Maria Ottos

Wer Maria Otto begegnete, war zunächst kaum beeindruckt. Eine hagere Frau, stets dunkel gekleidet, zurückhaltend im Auftreten, unauffällig in der Erscheinung. Keine Frau, die einen Raum betrat und sofort alle Blicke auf sich zog. Doch dann begann sie zu sprechen: Sobald es um die juristische Sache ging, veränderte sich etwas. Plötzlich war sie präsenter als jeder andere im Raum. Ihre Argumente kamen mit einer Präzision, der niemand etwas entgegensetzen konnte. Esther Bloch, die Maria Otto über Jahrzehnte kannte, nannte sie schlicht eine „Feministin im besten Sinne" – eine Frau, die sehr genau wusste, worauf sie hinauswollte, die für andere Frauen kämpfte, ohne dabei je die Kontrolle über sich zu verlieren.

Das war ihr eigentliches Markenzeichen: nicht Lautstärke, sondern Beharrlichkeit. Nicht Empörung, sondern Präzision. Maria Otto sammelte bessere Argumente, einen nach dem anderen, so lange, bis die Gegenseite sich irgendwann fügen musste. Und die Gegenseite hatte viele Argumente – absurde, entwürdigende, teils offen feindselige. Sie ließ sich davon nicht aus der Ruhe bringen. Sie antwortete mit dem nächsten Antrag, dem nächsten Widerspruch, dem nächsten Schreiben. Manche würden das Sturheit nennen. Maria Otto nannte es vermutlich einfach: Arbeit.

 

Verschlossene Türen – und ein Seiteneingang

💭 Ihre Gedanken: An mir haben die Rechtswissenschaftler Bayerns ein Exempel statuiert: Obwohl ich das Jurastudium 1916 abgeschlossen und danach bei Gerichten und Behörden (unentgeltlich!) gearbeitet, 1920 auch noch promoviert habe, ließ man mich nicht zur zweiten Juristischen Staatsprüfung zu. Nach langem Kampf durfte ich dank eines neuen Gesetzes 1922 diese Prüfung ablegen.

Was nach einem erfolgreichen Studienabschluss folgen sollte, war in der Realität eine Sackgasse: Das damals geltende Recht schloss Frauen vom Juristischen Vorbereitungsdienst aus. Ohne diesen Vorbereitungsdienst war wiederum der Zugang zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung – und damit zu Richteramt und Anwaltschaft – versperrt.

 

Die absurden Gegenargumente der Männer

Man muss sich die Argumente der Gegner einmal in Ruhe vergegenwärtigen, um zu verstehen, in welcher Welt Maria Otto ihren Kampf führte.

  • Da war zunächst die Frage der „besonderen körperlichen Konstitution" der Frau. Gemeint war: Die Menstruation. Eine Frau, so das Argument, befinde sich in der besten Zeit ihrer Jahre von Zeit zu Zeit in einem „anormalen Zustand" und sei damit an der pflichtgemäßen Ausübung des Berufs gehindert. Es war nicht irgendein Stammtischargument. Es wurde ernsthaft und öffentlich vorgetragen, von Männern in Amt und Würden.
  • Dann war da die Sorge um die Reinheit der Frau. Die „edle und keusche" Frau, hieß es, sei viel zu schade für den Richter- und Anwaltsberuf – schließlich sei man dort so vielen Scheußlichkeiten ausgesetzt, zumal bei Sittlichkeitsprozessen. Das Argument tarnte sich als Fürsorge. In Wahrheit war es Ausgrenzung mit galanter Verpackung.
  • Auf dem Richtertag 1921 formulierte man in einer Tageszeitung, was viele dachten: Man vergegenwärtige sich den Fall, dass eine Frau einen Mann zu einer schweren Freiheitsstrafe oder gar zum Tod verurteile. Das natürliche Gefühl müsse sich gegen eine solche Verletzung echter Manneswürde auflehnen – und zwar, so der Richter ausdrücklich, auch beim Bescholtenen und Gesetzesverächter. Selbst der Verbrecher, so die Botschaft, verdiene es nicht, von einer Frau gerichtet zu werden.

Die Anwaltschaft wiederum war pragmatischer in ihrer Ablehnung. Weniger Würde, mehr Kalkül: Mandate waren knapp, der wirtschaftliche Erfolg vieler Kanzleien ohnehin bedroht. Zusätzliche Konkurrenz durch Frauen konnte man schlicht nicht gebrauchen.

Es waren Argumente aus einer Welt, die sich selbst für selbstverständlich hielt. Maria Otto hielt ihr dagegen etwas entgegen, das schwerer wog als jede dieser Behauptungen: das Recht. Und die Hartnäckigkeit, es einzufordern.

 

Der Durchbruch in der Weimarer Republik

💭 Ihre Gedanken: Ich bin sicher, man wollte erreichen, dass ich mich meinen „naturgewollten Aufgaben“ widme, also heirate und Kinder bekomme. Konkurrenz durch Frauen, die in die akademischen Berufe drängten, fürchteten die Herren.

Maria Otto ließ sich nicht entmutigen. Im August 1916 beantragte sie eine sogenannte „informatorische Beschäftigung" bei Gerichten und Verwaltungsbehörden. Dieser Sonderweg wurde ihr gestattet. Von 1916 bis 1919 absolvierte sie so ihren Vorbereitungsdienst auf eigene Art. 1920 promovierte sie zudem an der Universität Würzburg.

Es gab nicht den einen großen Moment des Durchbruchs. Es ist die schiere Anzahl der Niederlagen davor:

  • Kurz nach Kriegsende stellte sie den Antrag, ihren Status im Vorbereitungsdienst in einen regulären umzuwandeln. Abgelehnt.
  • Im September 1919 erneut. Abgelehnt.
  • Im Oktober 1919. Abgelehnt.
  • Januar 1921. Abgelehnt.
  • Die Antworten des Ministeriums variierten im Ton, nicht im Ergebnis – mal verbindlich, mal gar keine Reaktion, mal entwaffnend ehrlich: Richterstand und Anwaltschaft seien überfüllt. Zwischen den Zeilen stand stets dasselbe: Geben Sie auf.

Maria Otto gab nicht auf. Ihre Begründungen wurden von Antrag zu Antrag länger, ihre Argumente präziser. Sie verwies auf die neue Weimarer Verfassung, auf Artikel 109, der Männern und Frauen gleiche staatsbürgerliche Rechte garantierte. Sie baute Argument auf Argument – so lange, bis die Beamten im Februar 1922 schließlich nachgaben und sie ausnahmsweise zur Prüfung zuließen. Mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, wohlgemerkt, dass auch eine bestandene Prüfung ihr weder das Richteramt noch höhere Verwaltungsposten eröffne.

Sie nahm den Vorbehalt. Sie nahm die Prüfung. Im Juni 1922 bestand sie als erste Frau überhaupt – Platz 63 von 113 Teilnehmern. Am 7. Dezember 1922 wurde Maria Otto zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

 

Familie oder Karriere?

Pioniergeschichten werden gerne als reine Erfolgsgeschichten erzählt. Der Kampf, der Durchbruch, der Triumph. Was dabei oft unterschlagen wird: der Preis, den diese Frauen persönlich zahlten.

Für Maria Otto und Frauen ihrer Generation bedeutete Heirat nahezu automatisch das Ende der Karriere. Das war keine ungeschriebene Regel, kein gesellschaftlicher Druck am Rande – es war die gelebte Realität der Weimarer Republik. Eine berufstätige Frau, die heiratete, hörte auf, berufstätig zu sein. So einfach war das. Wer eine Karriere wollte, musste auf Familie verzichten. Wer eine Familie wollte, musste auf die Karriere verzichten. Eine Wahl, die Männern in dieser Form nie gestellt wurde.

Das menschliche Bedürfnis nach Nähe, nach Liebe, nach einem eigenen Leben jenseits des Berufs – das mussten Frauen wie Maria Otto entweder verdrängen oder im Verborgenen ausleben. Mit allem, was das bedeutete: der Einsamkeit, der gesellschaftlichen Isolation, dem ständigen Balanceakt zwischen dem, was man zeigte, und dem, was man fühlte.

 

Ihr Vermächtnis: Ein Leben für das Recht

💭Ihre Gedanken: Ich habe dann als erste Anwältin in Deutschland eine Kanzlei für Familienrecht in der Ottostraße (die nicht nach mir heißt) eröffnet und mein Leben lang Frauen und Familien beraten.

Am 7. Dezember 1922 ließ Maria Otto sich als selbstständige Anwältin in München nieder – Kanzleiadresse Ottostraße 1, unweit des Justizgebäudes. Sie spezialisierte sich auf Familienrecht, vertrat Frauen bei Unterhaltsstreitigkeiten und beriet Frauenorganisationen wie den Künstlerinnenbund GEDOK jahrzehntelang pro bono. Sie hatte sich nicht nur einen Platz im Rechtssystem erkämpft – sie nutzte ihn, um anderen Frauen zu helfen.

Dabei blieb sie lange Zeit eine der wenigen ihrer Art. 1933 gab es im gesamten Freistaat Bayern gerade einmal acht Anwältinnen. Die Nationalsozialisten sorgten mit dem Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen dafür, dass 90 Prozent der Studienplätze für Männer reserviert wurden – ein massiver Rückschritt, der den mühsam erkämpften Fortschritt für Frauen in akademischen Berufen brutal zurückwarf. Die erste Richterin in Bayern trat erst 1946 ihren Dienst an.

 

🏆 Maria-Otto-Preis

Seit 2010 verleiht der Deutsche Anwaltverein den Maria-Otto-Preis – benannt nach der Frau, die sich ihren Platz im deutschen Rechtssystem Antrag für Antrag erkämpfte. Der Preis würdigt Anwältinnen, die in ihrer Arbeit dieselbe Haltung verkörpern, die Maria Otto auszeichnete: Hartnäckigkeit, Präzision und den Einsatz für andere. 

Die Preisträgerinnen bis heute:

  • 2010: Rechtsanwältin Dr. Gisela Wild, Hamburg
  • 2011: Rechtsanwältin Renate Damm, Hamburg
  • 2013: Vorsitzende des Vereins Anwältinnen ohne Grenzen e.V. 
  • 2014: Rechtsanwältin Laurel G. Bellows, Chicago
  • 2016: Rechtsanwältin Regina Götz und Rechtsanwältin Undine Weyers, Berlin
  • 2017: Rechtsanwältin Daad Mousa, Syrien
  • 2019: Rechtsanwältin Mechtild Düsing
  • 2022: Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen
  • 2024: Rechtsanwältinnen Susette Jörk, Ina Feige und Nadine Maiwald

Eine Liste, die zeigt: Maria Ottos Geschichte endet nicht 1977. Sie setzt sich fort – in jeder Frau, die heute im Recht arbeitet, und in jeder Auszeichnung, die an sie erinnert.

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