Deutschland darf Schulden machen – aber nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze. Die sogenannte Schuldenbremse ist seit Jahren eines der meistdiskutierten Themen in der deutschen Finanz- und Wirtschaftspolitik. Hier erfährst du, was dahintersteckt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Schuldenbremse ist seit 2009 im Grundgesetz verankert und begrenzt die strukturelle Neuverschuldung des Bundes auf maximal 0,35 % des BIP – das entspricht derzeit rund neun Milliarden Euro pro Jahr.
- In Ausnahmesituationen wie Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen darf die Grenze überschritten werden; sie wurde daher in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ausgesetzt.
- Eine eigens eingesetzte Kommission soll eine dauerhafte Reform erarbeiten – doch Union und SPD streiten noch immer über den richtigen Weg.
Was ist die Schuldenbremse?
Die Schuldenbremse begrenzt Deutschlands Staatsverschuldung und legt gesetzlich fest, wie hoch die Neuverschuldung von Bund und Ländern ausfallen darf. Mit der Föderalismusreform II im Jahr 2009 wurden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern modernisiert – und die Schuldenbremse als zentrales Instrument verankert. Auf nationaler Ebene erfolgte dies durch eine Änderung des Grundgesetzes in den Artikeln 109 und 115.
Das Grundprinzip ist einfach: Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Ziel ist es, die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung staatlicher Aufgaben zu sichern. In der Praxis bedeutet das, dass der Staat nicht beliebig Kredite aufnehmen darf, um seine Ausgaben zu finanzieren. Die Neuregelungen gelten für Bund und Länder seit 2011.
Warum wurde die Schuldenbremse eingeführt?
Ab 2003 verschuldete sich eine Reihe europäischer Länder, darunter vor allem Griechenland, Portugal, Spanien und auch Deutschland, in einem besonders hohen Maß, weshalb Bund und Länder die finanzielle Stabilität in Gefahr sahen. Als Reaktion darauf und auf Druck der EU wurde die Schuldenbremse eingeführt.
Die Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes lagen ab 2003 über der Maastricht-Marke von 60 Prozent des BIP und erreichten im Zuge der globalen Finanzkrise 2008 und der einhergehenden Bankenrettung 2010 einen Höchststand von 80,9 Prozent des BIP.
Wie viel Schulden darf Deutschland trotz Schuldenbremse machen?
Beim Bund ist eine strukturelle Verschuldung nur noch in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zulässig – das entspricht derzeit etwa neun Milliarden Euro pro Jahr. Eine konjunkturbedingte Erhöhung der Kreditaufnahme in Abschwungphasen muss in Aufschwungphasen auch wieder ausgeglichen werden. Die Länder dürfen ab 2020 überhaupt keine konjunkturunabhängigen Schulden mehr machen.
Wann gilt die Schuldenbremse nicht?
Ja. Die Schuldenbremse sieht Ausnahmeregelungen für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen vor, die sich der Kontrolle des Staates entziehen. In diesen Fällen darf die Verschuldung die 0,35-Prozent-Grenze überschreiten – allerdings muss ein konkreter Tilgungsplan vorgelegt werden, und die Ausnahme muss von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages beschlossen werden.
Die Corona-Pandemie stellt eine solche Ausnahme dar. Gesunkene Steuereinnahmen und gestiegene Ausgaben haben zu einer unerwartet hohen Nettokreditaufnahme geführt. Ebenso stellt der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine eine außergewöhnliche Notsituation dar. Die Schuldenbremse wurde daher in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ausgesetzt.
Der Stabilitätsrat: Frühwarnsystem für Haushaltsnotlagen
Drohende Haushaltsnotlagen sollen künftig durch den Stabilitätsrat schneller erkannt und so besser bekämpft werden. Er überwacht die Haushalte von Bund und den einzelnen Ländern und kann bei Bedarf ein Sanierungsverfahren einleiten. Das Gremium ergänzt damit die Schuldenbremse als institutionelles Kontroll- und Frühwarninstrument auf gesamtstaatlicher Ebene.
Pro und Contra: Ist die Schuldenbremse sinnvoll?
Die Schuldenbremse ist politisch und ökonomisch umstritten. Befürworter sehen in ihr ein Instrument der Haushaltsdisziplin und der Generationengerechtigkeit. Kritiker hingegen halten sie für eine Investitionsbremse.
Die strenge Sparpolitik verhindert, dass Bund und Länder proaktiv in Infrastruktur, Bildung und Soziales investieren. Straßen, Schulen und Stadtteilzentren bleiben unsaniert, neue Bildungsprogramme und -angebote werden nicht realisiert. Hinzu kommt das Argument, dass schuldenfinanzierte Investitionen langfristig sogar mehr einbringen als sie kosten: Für jeden Euro öffentlicher Investitionen steigt das BIP um 1,3 bis 1,8 Euro.
Aktuelle Debatte: Reform der Schuldenbremse
Die schwarz-rote Koalition hatte noch vor ihrer Regierungszeit ein 500-Milliarden-Schuldenpaket für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz sowie eine Ausnahme von der Schuldenregel für Verteidigungsausgaben mit Stimmen der Grünen im Bundestag beschlossen.
Heute tagt die Schuldenbremse-Kommission mit dem Ziel, eine dauerhafte Lösung für mehr Investitionen und gleichzeitig weniger Schulden zu erarbeiten. Doch im Hintergrund verhaken sich Union und SPD – eine gemeinsame Linie droht zu scheitern.
Die Union ist sehr verhalten, was eine Lockerung der Schuldenbremse angeht. „Wir denken eher darüber nach, Verschuldungsmöglichkeiten wieder zurückzuführen, als sie noch weiter auszudehnen", so der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Mathias Middelberg. Die SPD drängt derweil auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages, der eine Gesetzgebung zur Modernisierung der Schuldenbremse bis Ende 2025 vorsah – im Frühjahr 2026 scheint ein Konzept aber noch weit entfernt.

