Die Bundesregierung plant spürbare steuerliche Entlastungen für zwei große Gruppen: die Gastronomiebranche und Berufspendler. Ein aktueller Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 sieht sowohl eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants als auch eine Erhöhung der Pendlerpauschale vor. Während die Maßnahmen für Betroffene finanzielle Vorteile mit sich bringen könnten, bergen sie für Bund und Länder erhebliche Konfliktpotenziale.
Inhalt der geplanten Änderungen
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Umsatzsteuer für Speisen: Ab dem 1. Januar 2026 soll die Umsatzsteuer in der Gastronomie dauerhaft von 19 % auf 7 % reduziert werden.
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Ziel ist es, die wirtschaftlich angeschlagene Branche zu stützen.
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Ob die Steuerersparnis tatsächlich an die Gäste in Form sinkender Preise weitergegeben wird, bleibt offen.
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Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent, erst ab dem 21. Kilometer können Steuerpflichtige 38 Cent geltend machen.
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Die Reform würde damit insbesondere kurze bis mittlere Pendelstrecken steuerlich attraktiver machen.
Pendlerpauschale: Ebenfalls ab 2026 soll die Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben werden.
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Konfliktpunkt Steuermindereinnahmen
Die Entlastungen führen laut Entwurf zu Milliardenausfällen bei Bund und Ländern. Während beim bereits beschlossenen „Wachstumsbooster“ für Unternehmen der Bund den Ländern Ausgleichszahlungen zugesagt hatte, sieht Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hier keinen finanziellen Spielraum für weitere Kompensationen.
Dies könnte zu erheblichen Spannungen im Gesetzgebungsverfahren führen, da neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen muss – und die Länder von den Einnahmeausfällen direkt betroffen sind.
Politischer Hintergrund
Die Maßnahmen setzen zentrale Punkte des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD um. Während die Gastronomie nach der Corona-Pandemie, hoher Inflation und sinkender Nachfrage auf spürbare Entlastungen hofft, sehen sich viele Pendler durch gestiegene Mobilitätskosten bereits seit Langem überproportional belastet.
Fazit
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 will die Bundesregierung zwei besonders betroffene Gruppen gezielt entlasten. Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen und die Anhebung der Pendlerpauschale ab 2026 haben jedoch ihren Preis: Milliardenschwere Steuermindereinnahmen, die zu neuen Konflikten zwischen Bund und Ländern führen dürften. Der weitere Gesetzgebungsprozess bleibt daher spannend.

