Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Es erlaubt Volljährigen unter bestimmten Voraussetzungen den Konsum und Anbau von Cannabis. Begleitet wurde die Reform von intensiven Debatten: Würde der Konsum sprunghaft ansteigen? Nimmt die Zahl der Drogendelikte oder Unfälle zu? Nun liegt der erste Zwischenbericht zur Teillegalisierung vor, erstellt von Forschenden der Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf und Düsseldorf sowie dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen. Die Ergebnisse zeigen: Viele Befürchtungen haben sich bislang nicht bestätigt.
Zentrale Ergebnisse des Zwischenberichts
1. Kein massiver Anstieg des Konsums
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Erwachsene: Es gibt keine Anzeichen für einen plötzlichen Konsumanstieg. Der bereits seit Jahren kontinuierliche Anstieg des Cannabiskonsums setzt sich ohne drastische Veränderungen fort.
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Jugendliche: Der seit 2019 beobachtbare Rückgang des Konsums bei Minderjährigen hält an. Entsprechend sind auch weniger Meldungen an Jugendämter und Beratungsstellen verzeichnet worden.
2. Schwarzmarkt bleibt bestehen
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Der Schwarzmarkt wird zwar von Konsument:innen weniger genutzt, die Anbauvereinigungen tragen aber bislang kaum zur Verdrängung bei.
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Ein staatlich regulierter Fachhandel, wie ursprünglich von der Ampel geplant, hätte hier wohl stärkere Effekte gehabt, scheiterte jedoch an europarechtlichen Vorgaben.
3. Gesundheitliche Folgen
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Erste Hinweise deuten auf einen leichten Anstieg akuter gesundheitlicher Probleme bei Erwachsenen hin.
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Ob und in welchem Umfang das KCanG zu mehr gesundheitlichen Belastungen führt, lässt sich aber derzeit noch nicht seriös beurteilen.
4. Verkehrssicherheit
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Bisher keine relevanten Veränderungen: Weder die Zahl der Verkehrsunfälle noch das selbstberichtete Fahren unter Einfluss von Cannabis zeigt Auffälligkeiten.
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Ein genauer Zusammenhang zwischen Konsum und Verkehrssicherheit muss in weiteren Studien untersucht werden.
5. Rückgang cannabisbezogener Kriminalität
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Die Zahl der Delikte ist um 60 bis 80 Prozent gesunken – vor allem, weil konsumnahe Straftaten entfallen sind.
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Schwerere Delikte wie Handel nehmen dadurch prozentual einen größeren Anteil ein, ob diese tatsächlich zunehmen, ist aber noch unklar.
6. Besitzmengen nicht problematisch
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25 Gramm im öffentlichen Raum und 50 Gramm zu Hause schränken Konsumierende nicht spürbar ein.
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Verstöße gegen diese Grenzen werden selten geahndet. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht derzeit nicht.
Juristische Einordnung
Die Ergebnisse zeigen, dass das KCanG bislang keine dramatischen rechtlichen Anpassungen erforderlich macht. Weder Jugendschutz noch Verkehrssicherheit oder die Strafverfolgung lassen aktuell eine Verschärfung notwendig erscheinen. Besonders interessant ist die deutliche Abnahme der Strafverfahren: Hier zeigt sich, wie sehr die Teillegalisierung die Justiz entlasten kann.
Aus strafrechtlicher Perspektive ist zudem der Übergang von Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten relevant. Während das “Hellfeld” cannabisbezogener Delikte geschrumpft ist, verschiebt sich der Fokus nun stärker auf Handelsdelikte. Dies könnte langfristig auch die Praxis der Strafverfolgungsbehörden verändern.
Ausblick
Der Zwischenbericht ist ein erster Einblick – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Für eine abschließende Bewertung sind weitere Jahre nötig. Klar ist jedoch: Ein sprunghafter Anstieg des Konsums oder ein Kollaps der Verkehrssicherheit ist bislang ausgeblieben. Vielmehr zeigen die Zahlen, dass die Teillegalisierung erste Erfolge bei der Entkriminalisierung von Konsument:innen erzielt hat.

