Baden-Württemberg sorgt aktuell für Diskussionen in der juristischen Ausbildung: Künftig müssen angehende Referendarinnen und Referendare vor Beginn ihres juristischen Vorbereitungsdienstes eine schriftliche Verfassungstreue-Erklärung abgeben. Das Justizministerium begründet diesen Schritt mit dem Schutz des Rechtsstaats und der Notwendigkeit, Extremisten frühzeitig den Zugang zum staatlichen Vorbereitungsdienst zu verwehren.
Was beinhaltet die Erklärung?
Mit ihrer Unterschrift versichern Bewerber*innen, dass sie keine Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützen und keiner verfassungsfeindlichen Organisation angehören. Ohne eine solche Erklärung kann die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst verweigert werden.
Warum dieser Schritt – und warum jetzt?
Auslöser war ein viel diskutierter Fall aus Bayern: Ein Funktionär der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ hatte sich trotz eindeutiger verfassungsfeindlicher Aktivitäten für das Referendariat beworben und klagte bis zum Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht bestätigte 2024, dass Referendar*innen „Mindestanforderungen an die Verfassungstreue“ erfüllen müssen. Sie dürfen sich nicht aktiv gegen Grundwerte des Grundgesetzes betätigen.
Der Fall zeigte jedoch auch: Die Regelungen unterscheiden sich bundesweit stark. Während Bayern auf beamtenrechtliche Maßstäbe verweist, fehlt in anderen Ländern – darunter bisher auch Baden-Württemberg – eine klare gesetzliche Grundlage.
Flickenteppich föderaler Regelungen
Einigkeit herrscht in der Justiz längst nicht.
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Bremen hat die Verfassungstreuepflicht klar gesetzlich geregelt.
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Thüringen erlaubt die Ablehnung von Bewerber*innen, die aktiv gegen die FDGO tätig sind – darüber entscheidet jedoch bald der Verfassungsgerichtshof.
- Sachsen hingegen musste im genannten Fall die Aufnahme gestatten, da nur strafbare Angriffe auf die FDGO als Ablehnungsgrund gelten.
Diese Unterschiede schaffen Unsicherheit sowohl für Bewerber*innen als auch für die Justiz. Denn der Vorbereitungsdienst ist nicht nur Zugang zum Richter- oder Staatsanwaltsamt, sondern auch Voraussetzung für die Zulassung zur Anwaltschaft. Strengere Regeln im Referendariat als bei der späteren Berufszulassung wirken daher systematisch fragwürdig.
Ziel der neuen Regelung
Laut Justizministerin Marion Gentges soll die Erklärung durch klare Voraussetzungen Extremisten fernhalten, ohne den Staat in jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu zwingen. Gleichzeitig soll sie den Weg für eine einheitlichere, rechtssichere Praxis in Deutschland ebnen.
Was bedeutet das für zukünftige Referendar*innen?
Für alle Bewerber*innen, die keine verfassungsfeindlichen Aktivitäten unterstützen, ändert sich faktisch wenig – außer dem bürokratischen Mehraufwand einer zusätzlichen Erklärung. Kritisch diskutiert wird jedoch, ob solche Erklärungen letztlich Symbolpolitik bleiben oder tatsächlich ein wirksames Instrument darstellen.
Fazit
Die Einführung der Verfassungstreue-Erklärung in Baden-Württemberg ist ein weiterer Baustein in der aktuellen bundesweiten Entwicklung, extremistische Einflüsse im Staatsdienst konsequenter auszuschließen. Gleichzeitig wirft sie wichtige Fragen auf:
- Wie viel Einheitlichkeit brauchen wir bundesweit?
- Wo verlaufen die Grenzen zwischen legitimer Verfassungstreueprüfung und unverhältnismäßigem Grundrechtseingriff?
- Und: Darf der Staat die Tür zum Referendariat enger machen als die zur anwaltlichen Berufsausübung?
Der Beschluss ist ein starkes politisches Signal – und wird die Diskussion über die Zukunft der juristischen Ausbildung sicher noch länger prägen.

