Finanzen im Referendariat: Gehalt, Nebenjobs und Krankenversicherung im Überblick.

Finanzen im Referendariat: Gehalt, Nebenjobs und Krankenversicherung im Überblick. Law School Germany

Das Referendariat beginnt – und plötzlich stellt sich die Frage: Wie finanziere ich das? Das Referendariatsgehalt reicht in den meisten Bundesländern nicht für ein sorgenfreies Leben. Wer frühzeitig plant, kann dennoch gut durchkommen.

 

Was verdient man im Referendariat?

Das Referendariatsgehalt variiert erheblich nach Bundesland. Die Spanne liegt grob zwischen 1.400 und 1.800 Euro brutto im Monat. Bayern und Baden-Württemberg zahlen traditionell mehr als ostdeutsche Bundesländer. Die Unterhaltsbeihilfe bzw. Anwärterbezüge sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber aufgrund der Niedrigkeit häufig nicht oder kaum besteuert. Ein direkter Vergleich lohnt sich vor der Wahl des Ausbildungsbundeslandes – ebenso wie ein Blick auf die Lebenshaltungskosten am Ausbildungsort.

 

Welche Nebenjobs sind im Referendariat erlaubt?

Neben dem Referendariat dürfen Referendare mit Genehmigung des Landesjustizamts Nebentätigkeiten ausüben. Besonders verbreitet und gut vergütet ist die Klausurenkorrektur für Repetitorien oder Universitäten. Diese Tätigkeit hat den Vorteil, dass sie unmittelbar zum Examensstoff passt: Wer Klausuren korrigiert, vertieft dabei das eigene Wissen erheblich. Darüber hinaus kommen wissenschaftliche Hilfstätigkeiten, Nachhilfe oder freie Mitarbeit in Kanzleien in Betracht.

Wie ist man im Referendariat krankenversichert?

Referendare sind in der Regel als Beamte auf Widerruf tätig und haben daher Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet: Der Staat erstattet einen Teil der Krankheitskosten – in der Regel 50 Prozent. Den Rest muss eine private Restkostenversicherung abdecken. Dieser Weg ist für gesunde junge Menschen meist günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Wer jedoch bereits gesetzlich versichert ist oder Vorerkrankungen hat, sollte die Optionen sorgfältig vergleichen.

 

Was ist bei der Steuererklärung zu beachten?

Referendare können zahlreiche Ausgaben steuerlich geltend machen: Fachliteratur, Kursgebühren für Klausurenkurse, Fahrtkosten zu Ausbildungsstationen, Arbeitsmittel. Wer diese Ausgaben sorgfältig dokumentiert, kann trotz des niedrigen Einkommens eine relevante Steuererstattung erzielen – oder Verluste vortragen, die nach dem Referendariat mit dem späteren Einkommen verrechnet werden können.

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