Wer Jura studiert, kennt ihn. Er liegt auf jedem Schreibtisch, wird in jede Klausur mitgenommen und ist so selbstverständlich wie das BGB selbst: der Schönfelder. Die Deutsche Gesetze-Sammlung, die seit Jahrzehnten das Studium begleitet. Doch seit einiger Zeit sorgt ein neuer Name auf dem Cover für Verwirrung: Habersack. Was steckt dahinter?
Wilhelm Schönfelder und die Geschichte einer Legende
Die Geschichte beginnt 1952. Wilhelm Schönfelder, Jurist und Praktiker, gibt beim Verlag C.H. Beck eine kompakte Sammlung der wichtigsten deutschen Gesetze heraus – übersichtlich, handlich, praxisnah. Die Idee ist schlicht und genial zugleich: ein einziger Band, der die zentralen Rechtsquellen vereint, die man im Studium und im Beruf immer wieder braucht. Das Werk wird zum Standard. Generationen von Jurastudierenden wachsen mit ihm auf, kaufen ihn zum Semesterbeginn, kleben Griffregister ein und schleppen ihn durch Prüfungen. Der Name Schönfelder wird zum Synonym für die Sammlung selbst – nicht für eine Person, sondern für ein Konzept.
Der Wechsel: Mathias Habersack übernimmt
2022 ändert sich der Name auf dem Cover. C.H. Beck benennt die Sammlung nach dem neuen Herausgeber: Professor Dr. Mathias Habersack, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Habersack ist einer der renommiertesten Zivilrechtler Deutschlands, Mitherausgeber zahlreicher Standardkommentare und bestens im juristischen Establishment verankert. Die Herausgeberschaft einer solchen Gesetzessammlung ist keine rein redaktionelle Aufgabe – sie bringt Verantwortung für Aktualität, Struktur und Auswahl der aufgenommenen Gesetze mit sich.
Der Verlag trifft damit eine klare Entscheidung: Der Name der Sammlung folgt dem Herausgeber. So war es bei Schönfelder, so ist es jetzt bei Habersack.
Warum sagen trotzdem alle noch „Schönfelder"?
Weil sich Sprache nicht per Verlagsankündigung ändert. Der Name Schönfelder hat über sieben Jahrzehnte eine eigene Bedeutung entwickelt, die weit über den ursprünglichen Herausgeber hinausgeht. Er steht nicht mehr für eine Person, sondern für ein Objekt – so wie Tempo für Taschentücher steht oder Tesa für Klebeband. Linguistisch spricht man von einer Proprialisierung: Ein Eigenname wird zum Gattungsbegriff.
Für Erstsemester, die heute anfangen, ist „Habersack" der normale Begriff. Für alle anderen bleibt es der Schönfelder – und das wird sich so schnell nicht ändern.
Was hat sich inhaltlich verändert?
Im Kern: nichts Wesentliches. Die Sammlung enthält weiterhin die zentralen Gesetze des deutschen Rechts, aktualisiert nach jeder Gesetzesänderung. Wer also im Buchhandel nach dem Schönfelder fragt und den Habersack bekommt, hat genau das richtige Buch in der Hand. Die Umbenennung ist eine verlegerische Entscheidung, keine inhaltliche Reform.
Fazit
Der Schönfelder heißt jetzt Habersack – aber er bleibt derselbe. Für das Studium ändert sich nichts außer dem Namen auf dem Cover. Wer ihn kauft, lernt damit genauso wie die Generationen vor ihm. Und wer ihn im Prüfungsgespräch noch „Schönfelder" nennt, wird damit noch lange nicht auf Unverständnis stoßen.

