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Remonstration

einer juristischen Arbeit

Remonstration einer juristischen Arbeit

Die optimale Abgabe einer Hausarbeit, Klausur oder gar eines Staatsexamens ist ein Ideal, das in der juristischen Ausbildung nur schwerlich erreicht werden kann. Häufig sind individuelle Faktoren wie unzureichende Vorbereitung, Blackouts oder mangelnder Schlaf vor der Prüfung ausschlaggebend für weniger zufriedenstellende Ergebnisse. Jedoch ist nicht immer der Studierende allein für das schlechte Abschneiden verantwortlich. Menschliches Versagen seitens der Prüfer bei der Bewertung oder Formulierung von Aufgabenstellungen ist ebenfalls eine mögliche Ursache. In solchen Situationen bietet sich die Möglichkeit einer Remonstration an, um die Bewertung einer Klausur, Hausarbeit oder des Staatsexamens anzufechten und eine Neubewertung zu erwirken. Wie du eine Remonstration richtig verfasst und worauf du achten solltest, erfährst du auf dieser Seite. Und wieder einmal haben wir für dich mitgedacht und haben eine Mustervorlage vorbereitet, damit du mit der Remonstration direkt beginnen kannst.

Was ist eine juristische Remonstration?

Der Begriff Remonstration, abgeleitet vom Lateinischen "remonstrare" (wieder zeigen), bezeichnet die erneute Prüfung und Bewertung einer Prüfungsleistung. Prüfungsrecht ermöglicht die Remonstration die Überprüfung und gegebenenfalls Neubewertung einer Prüfungsleistung durch den ursprünglichen Prüfer mit dem Ziel einer verbesserten Bewertung. Mit einer Remonstration rügen Prüflinge also die ihrer Ansicht nach nicht leistungsadäquate Bewertung ihrer Prüfungsleistung durch den Prüfer.

Gründe für eine Remonstration

Die Möglichkeit einer Remonstration kann nur in spezifischen Fällen in Betracht gezogen werden:

1. Bewertungsfehler als Grundlage für eine Remonstration

Eine Remonstration ist berechtigt, wenn in der Bewertung Deiner Klausur oder Hausarbeit offensichtliche Fehler erkennbar sind. Dazu gehören insbesondere das Übersehen relevanter Argumente, die Du in Deiner Arbeit ausführlich dargelegt hast, oder eine fehlerhafte Interpretation von Sachverhalten und Rechtslagen. Bewertungsfehler können auch entstehen, wenn der Korrektor wesentliche Teile der Aufgabenstellung nicht berücksichtigt hat oder die Begründung für die Bewertung lückenhaft ist. Solche Fehler stellen eine klare Verletzung des Prüfungsmaßstabs dar und können durch eine Remonstration angefochten werden.

 

2. Formfehler als Remonstrationsgrund

Neben inhaltlichen Bewertungsfehlern können auch formale Fehler eine Neubewertung rechtfertigen. Dazu gehören beispielsweise eine fehlerhafte Punktezählung, die nicht mit der erreichten Leistung übereinstimmt, oder Widersprüche innerhalb der Bewertung. Wenn etwa in einem Teil der Arbeit bestimmte Leistungen positiv hervorgehoben werden, diese jedoch in der Gesamtnote nicht berücksichtigt wurden, kann dies ein formaler Fehler sein. Auch fehlende oder unklare Erläuterungen des Korrektors können als Formfehler gewertet werden und eine Remonstration begründen.

 

3. Ungleichmäßige Bewertung im Vergleich zu anderen Arbeiten

Eine weitere Grundlage für eine Remonstration ist die ungleiche Behandlung im Vergleich zu anderen Studierenden. Wenn beispielsweise identische oder vergleichbare Argumentationen in Deiner Arbeit schlechter bewertet wurden als bei Deinen Kommilitonen, könnte dies auf eine ungleichmäßige oder unsachliche Bewertung hinweisen. Auch inkonsistente Maßstäbe innerhalb derselben Bewertung können ein Hinweis darauf sein, dass die objektiven Bewertungsgrundsätze nicht eingehalten wurden. Solche Ungleichheiten lassen sich durch eine Remonstration anfechten.

4. Keine zulässigen Gründe für eine Remonstration

 

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Schwierigkeiten oder Umstände als Remonstrationsgründe anerkannt werden. Persönliche Gründe wie ein Todesfall in der Familie, Erkrankungen oder Schlafmangel, die Deine Leistungsfähigkeit beeinträchtigt haben, zählen nicht zu den objektiven Kriterien einer Bewertung. Auch die Länge Deiner Ausführungen oder der Arbeitsaufwand, den Du investiert hast, spielen keine Rolle für die Bewertung, wenn diese nicht den inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Solche Argumente solltest Du in einer Remonstration daher nicht anführen, da sie die Erfolgsaussichten nicht verbessern.

 

Mit einer klaren Fokussierung auf objektive Bewertungsfehler und nachvollziehbare Argumente erhöhst Du Deine Chancen auf eine erfolgreiche Remonstration.

Wie legt man eine Remonstration ein?

Um eine Remonstration erfolgreich einzulegen, müssen konkrete und nachvollziehbare Einwände gegen die Bewertung Deiner Prüfungsarbeit vorgebracht werden. Prüfer sind nur dann verpflichtet, ihre Bewertung zu überdenken – jedoch nicht zwingend zu ändern –, wenn „wirkungsvolle Hinweise“ auf mögliche Bewertungsfehler oder Rechtsfehler aufgezeigt werden. Dies setzt voraus, dass Deine Argumente gut begründet und klar formuliert sind.

 

Pauschale Remonstrationen sind unzulässig

Allgemeine oder unspezifische Beschwerden, wie etwa der Vorwurf einer zu strengen Korrektur, reichen nicht aus. Solche pauschalen Einwände müssen von den Prüfern nicht bearbeitet werden. Es ist notwendig, präzise darzulegen, welche Fehler in der Bewertung vorliegen und warum diese eine Neubewertung rechtfertigen.

 

Anforderungen an die Begründung

Die Einwände gegen die Bewertung müssen konkret und nachvollziehbar begründet werden. Das bedeutet, dass Du detailliert darlegen musst:

  • Welche spezifischen Aspekte Deiner Leistung fehlerhaft bewertet wurden.
  • Warum diese Bewertung falsch ist, basierend auf den Anforderungen der Aufgabenstellung, dem Prüfungsmaßstab oder den rechtlichen Grundlagen.
  • Welche rechtlichen oder fachlichen Irrtümer der Prüfer möglicherweise begangen hat.

Es reicht also nicht, lediglich Unzufriedenheit mit der Note auszudrücken. Stattdessen musst Du substantielle Einwände formulieren, die auf objektiven Bewertungsfehlern basieren. Ein Beispiel hierfür ist das Übersehen eines relevanten Arguments oder eine Bewertung, die nicht mit dem allgemeinen Prüfungsmaßstab übereinstimmt.

 

Rechtliche Grundlage

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 – 6 C 35/92, NVwZ 1993, 681, 683) sind Prüfer nur dann verpflichtet, sich mit einer Remonstration auseinanderzusetzen, wenn die vorgebrachten Einwände den Anforderungen an Konkretisierung und Nachvollziehbarkeit genügen. Eine erfolgreiche Remonstration erfordert somit eine detaillierte und sachlich fundierte Argumentation.

 

Tipp für die Formulierung der Einwände

Achte darauf, dass Deine Einwände stets klar strukturiert und logisch nachvollziehbar sind. Beziehe Dich möglichst direkt auf die Bewertungskriterien, die in der Aufgabenstellung oder der Korrektur enthalten sind, und zeige Schritt für Schritt auf, wo die Bewertung Deiner Ansicht nach von den objektiven Maßstäben abweicht. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Deine Remonstration ernsthaft geprüft wird und gegebenenfalls zu einer Korrektur führt.

 

Mit einer durchdachten und gut begründeten Remonstration kannst Du die Chancen auf eine gerechte Bewertung deutlich verbessern.

Kann sich bei einer Remonstration die Note auch verschlechtern?

Das Verbot der “Reformatio in Peius” im Prüfungsrecht

Im Prüfungsrecht gilt das Verbot der “Reformation in Peius” – also der Verschlechterung einer Note im Widerspruchsverfahren – nicht uneingeschränkt. Das bedeutet, dass ein Prüfer während der Überprüfung einer Remonstration auch erstmals Fehler entdecken kann, die bisher nicht in die Bewertung eingeflossen sind. Diese neu entdeckten Fehler können zu einer Verschlechterung der ursprünglichen Note führen.

 

Grenzen der Neubewertung

Es ist jedoch rechtlich nicht zulässig, im Rahmen der Überdenkung der Bewertung einen strengeren Maßstab anzulegen als bei der ursprünglichen Korrektur. Der Prüfer darf also die Kriterien für die Bewertung nicht nachträglich verschärfen oder ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 – 6 C 20/98, BVerwGE 109, 211 = NJW 2000, 1055).

 

Strategische Überlegungen vor der Remonstration

Ob Du eine Remonstration einlegen solltest, hängt wesentlich von Deiner Ausgangslage ab:

Bei einer Note von 3 Punkten oder weniger:

In diesem Fall hast Du nichts mehr zu verlieren. Eine Remonstration kann hier genutzt werden, um Deine Argumentationsfähigkeit unter Beweis zu stellen und zu zeigen, dass Du Dich mit der Bewertung konstruktiv auseinandersetzen kannst. Selbst wenn die Note nicht verbessert wird, kann der Prozess Dir helfen, wertvolle Erfahrungen für zukünftige Prüfungen zu sammeln.

Bei einer Note zwischen 4 und 6 Punkten:

In diesem Bereich solltest Du besonders vorsichtig abwägen, ob eine Remonstration sinnvoll ist. Hier besteht das Risiko, dass die Neubewertung dazu führt, dass der Prüfer zusätzliche Fehler entdeckt, die sich negativ auf Deine Note auswirken könnten. Daher solltest Du nur dann remonstrieren, wenn Du fundierte Argumente und klare Hinweise auf Bewertungsfehler hast, die eine Verbesserung rechtfertigen könnten.

 

Eine Remonstration ist immer eine strategische Entscheidung. Während bei sehr niedrigen Noten der Fokus auf dem Lernen und Üben für zukünftige Prüfungen liegen kann, ist bei grenzwertigen Noten eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Abwägung entscheidend. Eine gute Vorbereitung und fundierte Argumentation sind in jedem Fall der Schlüssel, um die Erfolgschancen zu maximieren.

Remonstration Vorlage

Mit dem Wissen ausgestattet kannst du direkt mit deiner Remonstration beginnen. Lade dir unsere kostenlose Remonstrationsvorlage herunter und widerspreche dem/der Korrektor:in.

Viel Erfolg wünscht dir
Dein LSG-Team

LAWSCHOOLGERMANY

Wie läuft es ab?

Wir möchten, dass du dein Studium erfolgreich mit den besten Noten und so kostengünstig wie möglich abschließt. Daher haben wir die folgende Herangehensweise zur Bearbeitung deiner Remonstration vorbereitet.

Schritt 1: Erfolgschance analysieren

Wähle die Remonstration Erfolgsanalyse aus und lade deine Klausur oder Hausarbeit inklusive der Bewertung als PDF hoch. Schließe anschließend deine Buchung ab. Innerhalb von 3 Werktagen erhältst du von uns eine konkrete Einschätzung deiner Bewertung.

Im ersten Schritt prüfen wir deine Arbeit auf potenzielle Angriffspunkte und bewerten, ob eine Remonstration Aussicht auf Erfolg hat. Diese Analyse liefert dir eine fundierte Grundlage, um zu entscheiden, ob sich eine Remonstration lohnt und ob du weitermachen möchtest.

Update: Wenn es besonders schnell gehen soll, kannst du auch die Expresslieferung auswählen. Wir Schicken dir eine Bewertung innerhalb von 24 Stunden.

Schritt 2: Angriffspunkte formulieren

Sollten wir nach der ersten Analyse der Meinung sein, dass deine Benotung angreifbar ist, werden wir dir empfehlen, im nächsten Schritt zur Feedbackanalyse mit konkreten Angriffspunkten überzugehen. In diesem Schritt gehen wir noch tiefer in die Bewertung und erarbeiten gemeinsam eine Strategie, um deine Remonstration erfolgreich zu gestalten.

Dauer: Bis zu 2 Tage.

Sichere dir einen Platz

Um sicherzustellen, dass jede Arbeit mit der nötigen Sorgfalt bearbeitet wird, sind unsere Kapazitäten für die Remonstration begrenzt. Solange unser Buchungssystem aktiv ist, kannst du deine Bewertung hochladen und dir einen Platz sichern. 

Bitte beachte, dass du deine Remonstrationsfrist einhältst. 

Neu eingeführt: Für besonders dringende Fälle haben wir auch die Expresslieferung innerhalb von 24 Stunden.

Kostenbremse

Du weißt was dich erwartet. Die Kosten für die erste Beratung rechnen wir dir auf die weiterführende Leistung an. 

So wirst du im Standardfall (3 Tage) bei der Erfolgsanalyse nicht mehr als 129,00 € und im Feedbackanalyse mit konkreten Angriffspunkten insgesamt nicht mehr als 219,00 € zahlen. 

Und im Expressfall wirst du bei der Erfolgsanalyse nicht mehr als 149,00 € und bei der Feedbackanalyse mit konkreten Angriffspunkten insgesamt nicht mehr als 239,00 € zahlen. 

Bitte beachte selbstständig, dass du deine Remonstrationsfrist einhältst. Wenn du Fragen hast, dann nutze unser Chat oder schreibe uns eine E-Mail an info@lawschoolgermany.de.