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Wie schreibt man eine Remonstration?

Die optimale Abgabe einer Hausarbeit, Klausur oder gar eines Staatsexamens ist ein Ideal, das in der juristischen Ausbildung nur schwerlich erreicht werden kann. Häufig sind individuelle Faktoren wie unzureichende Vorbereitung, Blackouts oder mangelnder Schlaf vor der Prüfung ausschlaggebend für weniger zufriedenstellende Ergebnisse. Jedoch ist nicht immer der Studierende allein für das schlechte Abschneiden verantwortlich. Menschliches Versagen seitens der Prüfer bei der Bewertung oder Formulierung von Aufgabenstellungen ist ebenfalls eine mögliche Ursache. In solchen Situationen bietet sich die Möglichkeit einer Remonstration an, um die Bewertung einer Klausur, Hausarbeit oder des Staatsexamens anzufechten und eine Neubewertung zu erwirken. Wie du eine Remonstration richtig verfasst und worauf du achten solltest, erfährst du auf dieser Seite. Und wieder einmal haben wir für dich mitgedacht und haben eine Mustervorlage vorbereitet, damit du mit der Remonstration direkt beginnen kannst.

Der Begriff Remonstration, abgeleitet vom Lateinischen "remonstrare" (wieder zeigen), bezeichnet die erneute Prüfung und Bewertung einer Prüfungsleistung. Prüfungsrecht ermöglicht die Remonstration die Überprüfung und gegebenenfalls Neubewertung einer Prüfungsleistung durch den ursprünglichen Prüfer mit dem Ziel einer verbesserten Bewertung. Mit einer Remonstration rügen Prüflinge also die ihrer Ansicht nach nicht leistungsadäquate Bewertung ihrer Prüfungsleistung durch den Prüfer.

Die Möglichkeit einer Remonstration kann nur in spezifischen Fällen in Betracht gezogen werden:

1. Bewertungsfehler als Grundlage für eine Remonstration

Eine Remonstration ist berechtigt, wenn in der Bewertung Deiner Klausur oder Hausarbeit offensichtliche Fehler erkennbar sind. Dazu gehören insbesondere das Übersehen relevanter Argumente, die Du in Deiner Arbeit ausführlich dargelegt hast, oder eine fehlerhafte Interpretation von Sachverhalten und Rechtslagen. Bewertungsfehler können auch entstehen, wenn der Korrektor wesentliche Teile der Aufgabenstellung nicht berücksichtigt hat oder die Begründung für die Bewertung lückenhaft ist. Solche Fehler stellen eine klare Verletzung des Prüfungsmaßstabs dar und können durch eine Remonstration angefochten werden.

 

2. Formfehler als Remonstrationsgrund

Neben inhaltlichen Bewertungsfehlern können auch formale Fehler eine Neubewertung rechtfertigen. Dazu gehören beispielsweise eine fehlerhafte Punktezählung, die nicht mit der erreichten Leistung übereinstimmt, oder Widersprüche innerhalb der Bewertung. Wenn etwa in einem Teil der Arbeit bestimmte Leistungen positiv hervorgehoben werden, diese jedoch in der Gesamtnote nicht berücksichtigt wurden, kann dies ein formaler Fehler sein. Auch fehlende oder unklare Erläuterungen des Korrektors können als Formfehler gewertet werden und eine Remonstration begründen.

 

3. Ungleichmäßige Bewertung im Vergleich zu anderen Arbeiten

Eine weitere Grundlage für eine Remonstration ist die ungleiche Behandlung im Vergleich zu anderen Studierenden. Wenn beispielsweise identische oder vergleichbare Argumentationen in Deiner Arbeit schlechter bewertet wurden als bei Deinen Kommilitonen, könnte dies auf eine ungleichmäßige oder unsachliche Bewertung hinweisen. Auch inkonsistente Maßstäbe innerhalb derselben Bewertung können ein Hinweis darauf sein, dass die objektiven Bewertungsgrundsätze nicht eingehalten wurden. Solche Ungleichheiten lassen sich durch eine Remonstration anfechten.

4. Keine zulässigen Gründe für eine Remonstration

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Schwierigkeiten oder Umstände als Remonstrationsgründe anerkannt werden. Persönliche Gründe wie ein Todesfall in der Familie, Erkrankungen oder Schlafmangel, die Deine Leistungsfähigkeit beeinträchtigt haben, zählen nicht zu den objektiven Kriterien einer Bewertung. Auch die Länge Deiner Ausführungen oder der Arbeitsaufwand, den Du investiert hast, spielen keine Rolle für die Bewertung, wenn diese nicht den inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Solche Argumente solltest Du in einer Remonstration daher nicht anführen, da sie die Erfolgsaussichten nicht verbessern.

Mit einer klaren Fokussierung auf objektive Bewertungsfehler und nachvollziehbare Argumente erhöhst Du Deine Chancen auf eine erfolgreiche Remonstration.

a. Welche Ziele verfolgt man mit der Prüfung des 1. juristischen Staatsexamen?

Mit der Prüfung des 1. juristischen Staatsexamen möchte das Prüfungsamt prüfen, ob der Sachbearbeiter würdig ist das Referendariat anzutreten. Dies umfasst folgende drei Punkte:

  • Sachverhaltsverständnis
  • Gesetzesanwendung
  • Rechtskenntnisse

Die Prüfungsschwerpunkte liegt damit an der strukturierten Denk- und Herangehensweise. Um das Prüfungsamt von deiner Würde zu überzeugen, solltest du in deiner Klausur die Rechtsfragen mit einer strukturierten Rechtslösung anhand des deutschen Rechtssystems anbieten. 

b. Woran erkenne ich ein Rechtsproblem?

Ein Rechtsproblem entsteht in der Regel durch widerstreitende Interessen. Zwei Parteien erheben widersprüchliche Ansprüche und die rechtliche Klärung ist erforderlich. Das Ziel des Rechtssystems ist es, solche Konflikte fair und objektiv zu lösen. Deine Aufgabe in der Klausur besteht darin, diese Probleme nicht nur zu erkennen, sondern sie auch richtig in deine Argumentation einzubetten. 

c. Wie bette ich ein Rechtsproblem richtig im Gutachten?

Um ein Rechtsproblem im Gutachten richtig einzubetten ist es sinnvoll kleinschnittig von einem Prüfungspunkt zum nächsten zu gehen. Im Gutachten öffnen sich Fragen die man kurz oder schnell abhacken kann. Dabei geht man vom allgemeinen zum konkreten Rechtsfrage. Jeder Prüfungspunkt muss argumentativ gut begründet werden. 

d. Was zeichnet eine gute Klausur aus?

Eine gute Rechtsklausur zeichnet sich durch Struktur, Argumente und Vermeidung von schweren Fehlern aus. Diese drei Faktoren unterscheiden schlussendlich eine gute von einer weniger guten Klausurbearbeitung. Auch wenn in beiden Fällen alle Themen in der Musterlösung angesprochen wurden, ist es wichtig die strukturelle Gesetzesanwendung und argumentative Begründung schriftlich nachzuweisen. 

aa. Struktur einer guten Klausur

Die Struktur einer guten Klausur zeichnet sich dadurch aus, ob

  • alle Rechtsprobleme aus dem Sachverhalt erkannt und geprüft wurden
  • alle relevanten Normen geprüft wurden,
  • mit dem Gesetz und nah am Gesetz gearbeitet wurde
  • die Rechtsprobleme an die richtige Stelle im Gutachten verortet wurde,
  • eine logische Reihenfolge verfolgt wurde,
  • die Normen richtig verstanden wurden,
  • die Normen richtig subsumiert wurden. 
bb. Argumentation einer guten Klausur

Eine gute Argumentation in einer guten Klausur zeichnet sich dadurch aus, ob 

  • das Rechtsproblem mit (bekannten) Argumenten gelöst wurde.
  • das Rechtsproblem mit eigenen statt auswendig gelernten Argumenten gelöst wurde.
  • die Argument an die richtige Stelle verortet wurde.
cc. Schwere Fehler in der Klausur

Ein Fehler gilt als besonders schwerwiegend, wenn gegen grundlegende Prinzipien des Rechts verstoßen wird. Dazu zählen etwa

  • Verletzungen des Trennungs- und Abstraktionsprinzips,
  • die unzulässige Anwendung einer Analogie zu Lasten des Täters,
  • die fehlende oder unsaubere Subsumtion,
  • fehlerhafte oder fehlende Gutachtenstruktur
  • die Prüfung falscher Tatbestände
  • die Verwechselung von Anspruchsgrundlagen,
  • die Missachtung der Prüfungshierarchie,
  • die vorschnelle Bejahung oder Verneinung von Tatbestandsmerkmalen
  • das Ignorieren oder falsches Lösen von Streitständen
  • das Übersehen von Anspruchsgegnern oder Beteiligten,
  • das Übersehen oder das falsche Lösen von Form- oder Fristprobleme,
  • die Fehlerhafte verfassungsrechtliche Prüfung,
  • das Fehlern einer klaren Trennung vom objektiven und subjektiven Tatbestand,
  • das Fehlen einer Prüfung oder die Eröffnung des Prüfungsprogramms,
  • usw.
dd. Welche Fähigkeiten werden in einer Klausur verlangt?

In einer juristischen Gutachtenklausur werden folgende Kriterien abverlangt: 

  • Normenkenntnis
  • Strukturelle und systematische Denk- und Arbeitsweise
  • Fähigkeit jedes Interessenproblem rechtlich bewerten zu können
  • Textverständnis
  • Argumentationsvermögen
  • Perfekter Umgang mit der Sprache
  • Unterscheidung von Grundsätzen und Ausnahmen
  • Unterscheidung von Allgemeinen und Speziellem
  • Trennung von Voraussetzungen und Folgen

Diese Fähigkeiten lassen sich gebündelt in einem Rechtsgutachten im Gutachtenstil prüfen: 

  • Obersatzes: Im Obersatz stellt sich die Frage, ob eine bestimmte Rechtsfolge eintritt (Wer will was, von wem und woraus?).
  • Definition: Die Definition von Begriffen öffnet ein Kontrollfenster und soll erklären welche Fälle von diesem Begriff umfasst sind. 
  • Subsumtion: Durch die Subsumtion sollst du überprüfen, ob der konkrete Fall von der Norm durch die Begriffe umfasst ist oder nicht. Ist die Subsumtion nicht eindeutig, dann kannst du einen eigenen Lösungsweg vorschlagen. Rechtlich gut begründete Argumente bringen in solchen Fällen hohe Punkte. 
ee. Zum Vergleich einer guten Ausführung

Damit du siehst, worin der Unterschied zwischen einer schlechten und einer guten Ausführung liegt haben wir zwei Beispiele für dich: 

  • Eine schlechte Ausführung: „Laut BGH liegt ein Erklärungsirrtum vor, wenn sich der Erklärende verspricht, verschreibt oder vergreift."
  • Eine bessere Ausführung: „Fraglich ist, was unter dem auslegungsbedürftigen Begriff des Erklärungsirrtums zu verstehen ist. Der Wortlaut des § 119 I BGB besagt, dass es um Fälle geht, in denen der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte. Dies schließt bereits Motivirrtümer aus, da sich hier der Irrtum nicht auf Ebene der Erklärungshandlung bewegt. Sinn und Zweck der Irrtumsanfechtung ist zudem der Schutz der Willensbildung. Somit kann es nur um Fehler bei den Erklärungszeichen gehen. Da der Irrtum systematisch vom Inhaltsirrtum abzugrenzen ist, kann er nicht die Bedeutung des Erklärungszeichens betreffen. Übrig bleibt ein fehlerhaft durchgeführtes Erklärungszeichen, also ein Vergreifen, Verschreiben oder Versprechen."
  • Quellen: 
    Irrtum: Baetge in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, § 119 BGB Rn. 1. 
    Erklärungsirrtum: Baetge in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, § 119 BGB Rn. 29.

  

e. Was muss der Korrektor als richtig bewerten?

Da es in Jura nur darauf ankommt, eine nachvollziehbare und eine am Gesetz sich orientierte Lösung zu präsentieren, gibt es selten ein Richtig oder Falsch. Falsch kann eine Lösung nur sein, wenn es eindeutig gegen das Gesetz verstößt. Obwohl der Korrektor entscheidet, welche Meinung oder Lösung vertretbar ist, muss er sich an das Prüfungsrecht halten. Als Faustregel gilt dabei: Eine Meinung ist vertretbar, wenn diese Meinung in der Fachliteratur auch vertreten wird. So auch die Meinung vom Bundesverfassungsgericht zum Prüfungsrecht: 

  • „Die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung sollen denjenigen Bewerbern den Zugang zum angestrebten Beruf verwehren, die fachlichen Mindestanforderungen nicht genügen. Dieser Zweck ist nicht nur für den Umfang der Qualifikationsnachweise, sondern auch für deren Bewertung maßgebend […]. Daraus folgt, daß zutreffende Antworten und brauchbare Lösungen im Prinzip nicht als falsch bewertet werden und zum Nichtbestehen führen dürfen. […] Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch gewertet werden. Dies ist ein allgemeiner Bewertungsgrundsatz, der bei berufsbezogenen Prüfungen aus Art. 12 Abs. 1 GG folgt.“ (BVerfGE 84, 34, 54).

Der Korrektor muss also die durch das Rechtssystem begründeten Lösungssätze als richtig bewerten. Hat der Korrektor eine in der Fachliteratur genannten Meinung als falsch gewertet, so hat eine Nachkorrektor Aussicht auf Erfolg. 

f. Wann liegt ein eindeutiger Gesetzesverstoß vor?

Ein Gesetzesverstoß liegt vor, wenn der Sachverhalt nicht komplett rechtlich gewürdigt wird, ein Gesetz nicht oder nicht richtig angewendet wird. Letzteres liegt vor, wenn man eine Norm nicht beachtet, die zum Prüfungsgegenstand gehört. Hierbei gliedert man die Klausur falsch und gelangt damit zu einem nicht mehr vertretbaren Ergebnis. 

  • Achtung: Solltest du dich in diesem Fehlerbereich befinden, so liegt das Problem in der Klausurvorbereitung und dein Lernstrategie muss überdenkt werden. Hierbei können unsere Expert:innen dir weiterhelfen. 👉 Hier gehts zur Lernanalyse und Lernoptimierung

In den höheren Semester werden diese Fehler strenger bewertet als in den Anfangssemestern. Damit sollst du besser auf das Examen vorbereitet werden. Eine eindeutig falsche Lösung liegt aber insbesondere dann vor, wenn du an den Klausurfragen vorbei geschrieben wird. 

Beispiele zu falschen Ergebnissen:

  • Unbegründetes Ergebnis
  • Klausurbearbeiter verstößt gegen das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Zivilrecht.
  • Klausurbearbeiter behauptet, dass ein minderjähriges Kind voll geschäftsfähig ist. 
  • Klausurbearbeiter missachtet unbegründet eine Frist.
  • Klausurbearbeiter nimmt eine Analogie zu Lasten des Täters im Strafrecht an. 
  • Klausurbearbeiter hat Sachverhalt nicht richtig verstanden

Um eine Remonstration erfolgreich einzulegen, müssen konkrete und nachvollziehbare Einwände gegen die Bewertung Deiner Prüfungsarbeit vorgebracht werden. Prüfer sind nur dann verpflichtet, ihre Bewertung zu überdenken – jedoch nicht zwingend zu ändern –, wenn „wirkungsvolle Hinweise“ auf mögliche Bewertungsfehler oder Rechtsfehler aufgezeigt werden. Dies setzt voraus, dass Deine Argumente gut begründet und klar formuliert sind. 

Pauschale Remonstrationen sind unzulässig

Allgemeine oder unspezifische Beschwerden, wie etwa der Vorwurf einer zu strengen Korrektur, reichen nicht aus. Solche pauschalen Einwände müssen von den Prüfern nicht bearbeitet werden. Es ist notwendig, präzise darzulegen, welche Fehler in der Bewertung vorliegen und warum diese eine Neubewertung rechtfertigen.

 

Anforderungen an die Begründung

Die Einwände gegen die Bewertung müssen konkret und nachvollziehbar begründet werden. Das bedeutet, dass Du detailliert darlegen musst:

  • Welche spezifischen Aspekte Deiner Leistung fehlerhaft bewertet wurden.
  • Warum diese Bewertung falsch ist, basierend auf den Anforderungen der Aufgabenstellung, dem Prüfungsmaßstab oder den rechtlichen Grundlagen.
  • Welche rechtlichen oder fachlichen Irrtümer der Prüfer möglicherweise begangen hat.

Es reicht also nicht, lediglich Unzufriedenheit mit der Note auszudrücken. Stattdessen musst Du substantielle Einwände formulieren, die auf objektiven Bewertungsfehlern basieren. Ein Beispiel hierfür ist das Übersehen eines relevanten Arguments oder eine Bewertung, die nicht mit dem allgemeinen Prüfungsmaßstab übereinstimmt.

 

Rechtliche Grundlage

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 – 6 C 35/92, NVwZ 1993, 681, 683) sind Prüfer nur dann verpflichtet, sich mit einer Remonstration auseinanderzusetzen, wenn die vorgebrachten Einwände den Anforderungen an Konkretisierung und Nachvollziehbarkeit genügen. Eine erfolgreiche Remonstration erfordert somit eine detaillierte und sachlich fundierte Argumentation.

 

Tipp für die Formulierung der Einwände

Achte darauf, dass Deine Einwände stets klar strukturiert und logisch nachvollziehbar sind. Beziehe Dich möglichst direkt auf die Bewertungskriterien, die in der Aufgabenstellung oder der Korrektur enthalten sind, und zeige Schritt für Schritt auf, wo die Bewertung Deiner Ansicht nach von den objektiven Maßstäben abweicht. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Deine Remonstration ernsthaft geprüft wird und gegebenenfalls zu einer Korrektur führt.

 

Mit einer durchdachten und gut begründeten Remonstration kannst Du die Chancen auf eine gerechte Bewertung deutlich verbessern.

Das Verbot der “Reformatio in Peius” im Prüfungsrecht

Im Prüfungsrecht gilt das Verbot der “Reformation in Peius” – also der Verschlechterung einer Note im Widerspruchsverfahren – nicht uneingeschränkt. Das bedeutet, dass ein Prüfer während der Überprüfung einer Remonstration auch erstmals Fehler entdecken kann, die bisher nicht in die Bewertung eingeflossen sind. Diese neu entdeckten Fehler können zu einer Verschlechterung der ursprünglichen Note führen.

 

Grenzen der Neubewertung

Es ist jedoch rechtlich nicht zulässig, im Rahmen der Überdenkung der Bewertung einen strengeren Maßstab anzulegen als bei der ursprünglichen Korrektur. Der Prüfer darf also die Kriterien für die Bewertung nicht nachträglich verschärfen oder ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 – 6 C 20/98, BVerwGE 109, 211 = NJW 2000, 1055).

 

Strategische Überlegungen vor der Remonstration

Ob Du eine Remonstration einlegen solltest, hängt wesentlich von Deiner Ausgangslage ab:

  • Bei einer Note von 3 Punkten oder weniger:

In diesem Fall hast Du nichts mehr zu verlieren. Eine Remonstration kann hier genutzt werden, um Deine Argumentationsfähigkeit unter Beweis zu stellen und zu zeigen, dass Du Dich mit der Bewertung konstruktiv auseinandersetzen kannst. Selbst wenn die Note nicht verbessert wird, kann der Prozess Dir helfen, wertvolle Erfahrungen für zukünftige Prüfungen zu sammeln.

  • Bei einer Note zwischen 4 und 6 Punkten:

In diesem Bereich solltest Du besonders vorsichtig abwägen, ob eine Remonstration sinnvoll ist. Hier besteht das Risiko, dass die Neubewertung dazu führt, dass der Prüfer zusätzliche Fehler entdeckt, die sich negativ auf Deine Note auswirken könnten. Daher solltest Du nur dann remonstrieren, wenn Du fundierte Argumente und klare Hinweise auf Bewertungsfehler hast, die eine Verbesserung rechtfertigen könnten.

 

Eine Remonstration ist immer eine strategische Entscheidung. Während bei sehr niedrigen Noten der Fokus auf dem Lernen und Üben für zukünftige Prüfungen liegen kann, ist bei grenzwertigen Noten eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Abwägung entscheidend. Eine gute Vorbereitung und fundierte Argumentation sind in jedem Fall der Schlüssel, um die Erfolgschancen zu maximieren.

Mit dem Wissen ausgestattet kannst du direkt mit deiner Remonstration beginnen. 

Viel Erfolg wünscht dir
Dein LSG-Team

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Wie läuft es ab?

Wir möchten, dass du dein Studium erfolgreich mit den besten Noten und so kostengünstig wie möglich abschließt. Daher haben wir die folgende Herangehensweise zur Bearbeitung deiner Remonstration vorbereitet.

Erfolgschance analysieren

Wähle die Remonstration Erfolgsanalyse aus und lade deine Klausur oder Hausarbeit inklusive der Bewertung als PDF hoch. Schließe anschließend deine Buchung ab. Innerhalb von 3 Werktagen erhältst du von uns eine konkrete Einschätzung deiner Bewertung. Im ersten Schritt prüfen wir deine Arbeit auf potenzielle Angriffspunkte und bewerten, ob eine Remonstration Aussicht auf Erfolg hat. Diese Analyse liefert dir eine fundierte Grundlage, um zu entscheiden, ob sich eine Remonstration lohnt und ob du weitermachen möchtest.

Angriffspunkte formulieren

Sollten wir nach der ersten Analyse der Meinung sein, dass deine Benotung angreifbar ist, werden wir dir empfehlen, im nächsten Schritt zur Feedbackanalyse mit konkreten Angriffspunkten überzugehen. In diesem Schritt gehen wir noch tiefer in die Bewertung und erarbeiten gemeinsam eine Strategie, um deine Remonstration erfolgreich zu gestalten.

Sichere dir einen Platz

Um sicherzustellen, dass jede Arbeit mit der nötigen Sorgfalt bearbeitet wird, sind unsere Kapazitäten für die Remonstration begrenzt. Solange unser Buchungssystem aktiv ist, kannst du deine Bewertung hochladen und dir einen Platz sichern. Bitte beachte, dass du deine Remonstrationsfrist einhältst.

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