Juristische Aufgaben in 2 Minuten delegieren — so einfach wie nie.
Nutzen Sie LSG Legal Outsourcing, um Routineaufgaben abzugeben und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Wie läuft das ab?
Leistungsbeschreibung
Häufig gestellte Fragen
Legal Outsourcing ist ein Vermittlungsservice von Law School Germany für Kanzleien und Rechtsanwälte. Wir vermitteln geprüfte Jurastudenten und Referendare für juristische Routineaufgaben wie Recherchen, Vertragschecks, Blogbeiträge und Content.
Der Service richtet sich ausschließlich an Kanzleien und Rechtsanwälte, die juristische Routineaufgaben effizient und kostengünstig delegieren möchten, ohne eigenes Personal einstellen zu müssen.
Aktuell vermitteln wir Kandidat:innen für juristische Recherchen, Überprüfungen, Dokumenten-Checks, Blogbeiträge, Newsletter, Social-Media-Posts und SEO-Checks für Kanzleiwebsites.
Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit einem passenden Vorschlag.
Bei LSG verfügen alle Auftragnehmerprofile ausschließlich über geprüfte juristische Kenntnisse und Erfahrungen. Nach Eingang und Validierung entsprechender Nachweise bewerten wir die Qualifikationen im Team und vergeben ein internes Ranking. Ihre Aufträge werden anschließend gezielt an die am besten qualifizierten Teammitglieder für das jeweilige Rechtsgebiet vermittelt.
Nach Fertigstellung des Auftrags erhalten Sie das Ergebnis per E-Mail. Unser Team steht Ihnen im Anschluss für Rückfragen zum Auftragsergebnis zur Verfügung. Abschließend erhalten Sie eine transparente Endabrechnung über die tatsächlich angefallenen Stunden.
Nein. Die vermittelten Kandidat:innen erbringen keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Alle Arbeitsergebnisse dienen als Arbeitsgrundlage und ersetzen nicht die abschließende rechtliche Prüfung durch den beauftragenden Rechtsanwalt.
Die Preise sind transparent auf unserer Seite einsehbar. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis — Sie legen den maximalen Stundenumfang selbst fest und behalten damit die volle Kostenkontrolle. Auf Wunsch teilen wir Ihnen vorab mit, wie viele Arbeitsstunden für Ihre konkrete Aufgabe erfahrungsgemäß anfallen.
Die Abrechnung erfolgt nach Auftragsabschluss auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden. Sie erhalten eine transparente Endabrechnung von Law School Germany.
Ja. Die Beauftragung externer Dienstleister durch Kanzleien ist seit 2017 in § 43e BRAO ausdrücklich geregelt und erlaubt. Die angebotenen Leistungen fallen zudem nicht unter das Rechtsdienstleistungsgesetz, da keine mandatsbezogene Rechtsberatung erbracht wird.
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