
Prüfungsanfechtung beim Staatsexamen
Akteneinsicht
Nach Erhalt des Prüfungsbescheids stehen dir in der Regel 30 Tage zur Verfügung, um Akteneinsicht zu beantragen und um dagegen Widerspruch einzulegen. Die Einsichtnahme in die korrigierten Klausuren ermöglicht eine Beurteilung der Bewertung und kann als Grundlage für einen möglichen Widerspruch dienen. Die Akteneinsicht wird beim zuständigen Prüfungsamt gewährt. Die Übermittlung der Akten unterliegt nicht automatisch einem Anspruch, jedoch kann gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen eine kostenlose Kopie der Klausuren angefordert werden (BVerwG-Urt. v. 30.11.2022, 6 C 10.21).
Anwaltliche Beratung
Die Frage, ob die Unterstützung eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren erforderlich ist, hängt von der individuellen Situation ab. Eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt mit Spezialisierung auf Prüfungsrecht kann jedoch bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Formulierung des Widerspruchs von Vorteil sein.
Widerspruchsverfahren einleiten
Der Widerspruch wird innerhalb der vorgegebenen Frist bei der im Prüfungsbescheid genannten Behörde, üblicherweise dem Landesjustizprüfungsamt, eingelegt. Eine unmittelbare Begründung des Widerspruchs ist nicht zwingend erforderlich. Ein unbegründeter Widerspruch hemmt die Widerspruchsfrist und gibt dir mehr Bedenkzeit. Ein Widerspruchsschreiben könnte so aussehen: Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Prüfungsbescheid (Az. ...) vom [DATUM] lege ich Widerspruch ein. In einem weiteren Schriftsatz erfolgt eine ausführliche Begründung. Mit freundlichen Grüßen (Deine Unterschrift) Wir wissen wie es dir geht und haben dir bereits eine Vorlage vorbereitet.
Widerspruchsbescheid herunterladenPrüfung im Überdenkungsverfahren
Nach Eingang des Widerspruchs werden die Klausuren erneut von den Erst- und Zweitkorrektoren überprüft. Dabei werden insbesondere die in der Begründung des Widerspruchs genannten Kritikpunkte berücksichtigt. Eine Neubewertung der Klausuren ist möglich, jedoch nicht garantiert.
Klageverfahren einleiten
Bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis des Widerspruchsverfahrens kann innerhalb einer bestimmten Frist Klage erhoben werden. Die Klage richtet sich gegen den Widerspruchsbescheid und wird vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt ist in diesem Stadium ratsam. Die Dauer des Klageverfahrens kann variieren, daher ist es empfehlenswert, parallel alternative Karriereoptionen in Betracht zu ziehen. Die Möglichkeit zur Prüfungsüberprüfung besteht auch für andere Prüfungsleistungen im Rahmen des Jurastudiums.
Karrierewege ohne 1. Staatsexamen
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Wie läuft das ab?

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