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Systematik der Anspruchsgrundlagen
in Anspruch ist „das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen“ , § 194 I 1.Hs. BGB. Die Frage nach dem „Warum“ dieser Reihenfolge ist eine Frage nach dem Konkurrenzverhältnis der einzelnen Anspruchsgrundlagen. Es gilt dabei im BGB grundsätzlich der Gedanke der freien Anspruchskonkurrenz. D.h. jede Anspruchsgrundlage kann neben einer beliebigen anderen zur Anwendung kommen. Die Reihenfolge ist daher nicht zwingend, es darf also davon abgewichen werden. Jedoch folgt sie vor allem logischem Überlegungen:Diese Reihenfolge ergibt sich aus drei Prinzipien, nämlich demGrundsatz der Privatautonomie, aus logischer Priorität und aus Spezialität.
Vertraglich
Primär
Vertraglich
Sekundär
Vertraglich
Tertiär
Quasivertraglich
Vorvertragliche Pflichten
Quasivertraglich
GoA, §§ 677-687
Quasivertraglich
Vertrauens-
schaden
Dinglich
Primär
Dinglich
Sekundär
Dinglich
Terrier
Deliktisch
Gefährdungshaftung
Deliktisch
Haftung für vermutetes,
aber widerlegbares Verschulden
Deliktisch
Haftung für
nachgewiesenes Verschulden
Bereicherungsrechtlich
Leistungskondiktion
Bereicherungsrechtlich
Nichtleistungskondiktion
Nachhilfelehrer
Die Systematik der Anspruchsgrundlagen gehören zu den Basics im Zivilrecht. Unsere Nachhilfelehrer helfen dir, diese Systematik zu verstehen und Verständnislücken zu schließen.