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Systematik der Anspruchsgrundlagen

in Anspruch ist „das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen“ , § 194 I 1.Hs. BGB. Die Frage nach dem „Warum“ dieser Reihenfolge ist eine Frage nach dem Konkurrenzverhältnis der einzelnen Anspruchsgrundlagen. Es gilt dabei im BGB grundsätzlich der Gedanke der freien Anspruchskonkurrenz. D.h. jede Anspruchsgrundlage kann neben einer beliebigen anderen zur Anwendung kommen. Die Reihenfolge ist daher nicht zwingend, es darf also davon abgewichen werden. Jedoch folgt sie vor allem logischem Überlegungen:Diese Reihenfolge ergibt sich aus drei Prinzipien, nämlich demGrundsatz der Privatautonomie, aus logischer Priorität und aus Spezialität.