Verletzt ein Betreuer während einer kommunalen Ferienfreizeit seine Aufsichtspflicht, haftet die Gemeinde nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG für die daraus resultierende Verletzung des Kindes.
OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.06.2025 – 3 U 131/23 Ein Sommerspiel im Wald endete mit einer schweren Augenverletzung...

