Kurz: nichts Anerkanntes.
Nach drei Jahren Jurastudium ohne abgeschlossenes Staatsexamen und ohne Bachelor of Laws hat man keinen verwertbaren Abschluss. Das deutsche Jurastudium ist auf das Staatsexamen ausgerichtet – wer vorher aufhört, geht in der Regel leer aus. Einen Zwischenabschluss, der automatisch vergeben wird, gibt es nicht.
Wer einen anerkannten Abschluss möchte, muss sich aktiv darum bemühen – entweder durch die Einschreibung in einen eigenständigen Bachelor of Laws (LL.B.) oder durch das Ablegen des Ersten Staatsexamens. Das ist kein Automatismus, sondern eine bewusste Entscheidung, die man wie in jedem anderen Studiengang selbst treffen und verfolgen muss.
Einige Universitäten bieten den LL.B. mittlerweile als eigenständigen Studiengang an – er ist jedoch kein automatischer Nebeneffekt des klassischen Staatsexamensstudiums. Wer im klassischen Studiengang eingeschrieben ist und nach drei Jahren abbricht, hat schlicht drei Jahre studiert, aber nichts Abgeschlossenes vorzuweisen.
Das ist einer der größten strukturellen Kritikpunkte am deutschen Jurastudium: Es gibt keinen gesicherten Ausstieg in der Mitte. Alles oder nichts.

