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Tipps für die Steuererklärung im Referendariat

Priorität. Mittel | Lesezeit: 6 Min.

Steuererklärung für Referendare: Tipps, Beispiele und praktische Hinweise

Die Steuererklärung kann für Referendar:innen eine Chance sein, erhebliche Beträge zurückzuerhalten. Viele Referendar:innen wissen jedoch nicht, welche Posten sie absetzen können oder wie sie die Steuererklärung effizient gestalten. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du Elster nutzt, welche Anlagen wichtig sind, und geben dir ein Beispiel für eine typische Steuererklärung.

1. Die Abgabe der Steuererklärung: So funktioniert’s

Elster – Das digitale Steuerprogramm
Mit Elster, dem kostenlosen Programm der Steuerverwaltung, kannst du deine Steuererklärung digital und unkompliziert einreichen. Es ist deutlich einfacher als die Abgabe in Papierform und spart Zeit. Falls du Elster noch nicht genutzt hast, findest du zahlreiche Tutorials online, die dich Schritt für Schritt durch die Registrierung und Erstellung einer Steuererklärung führen.

Richtige Anlagen auswählen
Die korrekte Nutzung von Anlagen in Elster ist essenziell:

  • Anlage N: Für Einnahmen und Werbungskosten aus nicht-selbstständiger Tätigkeit (z. B. Unterhaltsbeihilfe).
  • Anlage S: Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (z. B. Korrektur von Klausuren).
  • Anlage G: Für Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
  • Anlage EÜR: Für die Einnahmen-Überschussrechnung (bei selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb).
2. Was Referendar:innen absetzen können

Referendar:innen können zahlreiche Kosten steuerlich geltend machen, darunter:

  • Arbeitsweg: 0,30 € pro Kilometer für die einfache Strecke.
  • Arbeitsmittel: Kosten für Gesetze, Kommentare, Laptop, etc.
  • Fortbildungskosten: Seminare, Kurse und Vorbereitungsmaterialien.
  • Kosten für Arbeitsgemeinschaften: Fahrtkosten und Aufwendungen für AG-Fahrten.
  • Vereinsbeiträge: Mitgliedschaften, z. B. im Referendarverein.
3. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Wer selbstständig tätig ist, etwa durch die Leitung von Arbeitsgemeinschaften oder das Korrigieren von Klausuren, muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einreichen. Dabei werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Wenn die EÜR vergessen wird, fordert das Finanzamt sie nach – was den Prozess verzögern kann.

4. Kapitalerträge: Die Günstigerprüfung

Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % besteuert. Liegt dein persönlicher Steuersatz jedoch unter 25 % (z. B. bei einem Einkommen unter 15.000 €), kannst du die sog. Günstigerprüfung beantragen. So werden die Kapitalerträge nach deinem individuellen Steuersatz versteuert – ein Antrag, der sich lohnt, wenn dein Einkommen gering ist.

5. Steuersoftware oder Steuerberater nutzen

Wenn du dich unsicher fühlst, kannst du auf Steuersoftware oder einen Steuerberater zurückgreifen. Für einfache Steuererklärungen sind Tools wie Elster ausreichend, während bei komplexeren Fällen, etwa einer Auslandsstation, ein Steuerberater sinnvoll sein kann. 

6. Beispiel: Steuererklärung einer Referendarin

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht, wie eine Steuererklärung für Referendar:innen mit zusätzlichen Einkünften aussehen könnte. Nehmen wir eine Referendarin, die monatlich eine Unterhaltsbeihilfe von 1.500 € brutto erhält, was einem Jahreseinkommen von 18.000 € entspricht.

Für ihr Referendariat hat sie einen Laptop im Wert von 1.200 € angeschafft, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird und daher komplett absetzbar ist. Ihr täglicher Arbeitsweg beträgt 15 Kilometer, und sie ist 200-mal zum Gericht gefahren, wodurch Fahrtkosten von 900 € (15 km x 0,30 € x 200) entstehen. Zusätzlich hat sie 500 € für ein Seminar und 200 € für neue Gesetzestexte und Kommentare ausgegeben.

Neben ihrer Unterhaltsbeihilfe hat sie 2.000 € durch die Leitung von Arbeitsgemeinschaften an einer Universität verdient. Für die Korrektur von Klausuren hat sie 1.000 € erhalten und hierfür die Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 25 % der Einnahmen (250 €) geltend gemacht, da ihre tatsächlichen Kosten niedriger waren. Darüber hinaus ist sie Mitglied im Referendarverein und zahlt dafür einen Jahresbeitrag von 100 €.

Der Arbeitgeber, also das Bundesland, hat bereits 1.152 € Einkommensteuer für sie abgeführt. Bei der Berechnung ihrer Steuer werden die Unterhaltsbeihilfe (18.000 €) abzüglich des Werbungskostenpauschbetrags von 1.230 € zugrunde gelegt, was ein zu versteuerndes Einkommen von 16.770 € ergibt. Durch die zusätzlichen Werbungskosten und die pauschalen Betriebsausgaben kann die Referendarin eine Rückerstattung erwarten, abhängig von ihrem persönlichen Steuersatz.

 Einkünfte
Unterhaltsbeihilfe Einnahmen 18.000 €

Werbungskosten

  • Laptop 1.200 €
  • Arbeitsweg 900 €
  • Seminar 500 €
  • Gesetzesbücher 200 €
-2.800 €

Einkünfte

15.200 €
AG-Leiter*in Einnahmen 2.000 €
Ausgaben -
Korrektur Einnahmen 1.000 €
Ausgaben -250 €
Einkünfte 750 €
Summe der Einkünfte 15.950 €
Beitrag Referendariatsverein -100 €
Zu versteuerndes Einkommen 15.850 €
Zu zahlende Steuern 931 €
Vom Arbeitgeber gezahlte Steuern 1.152 €
Steuererstattung 221 €

 

Fazit: Die Steuererklärung lohnt sich

Mit einer sorgfältigen Steuererklärung können Referendare oft erhebliche Rückerstattungen erzielen. Besonders hohe Werbungskosten, wie Fahrten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen, senken das zu versteuernde Einkommen deutlich. Nutze Elster oder eine passende Steuersoftware, um das Beste aus deiner Steuererklärung herauszuholen!

Für eine genauere Finanzberatung kannst du gerne ein persönliches Beratungsgespräch buchen.

Emily Sinn | Finanz- und Karriereberaterin

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