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Was muss ich bezüglich der Krankenversicherung im Referendariat beachten?

Lesedauer: 3 Minuten | Priorität: hoch

Übersicht

Während des Studiums sind die meisten Studierende noch bei der Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert (Familienversicherung). Nach dem 25. Lebensjahres und/oder mit Abschluss des Staatsexamens endet meist der Versicherungsschutz. Man muss sich dann eine eigene Krankenversicherung abschließen. 

  • Referendare sind in fast allen Bundesländern automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
  • Verbeamtete Referendare haben die Auswahl, ob sie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein möchten. Für den Zeitraum Referendariat entscheiden sich die meisten Jurist:innen für die private Krankenversicherung, aufgrund des Preis-Leistungsverhältnisses.  
  • Referendare in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen haben die Möglichkeit sich verbeamten zu lassen.


Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sind Referendare gesetzlich Krankenversichert

In Bundesländern, in denen Referendare nicht verbeamtet sind, wählen die meisten die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Arbeitnehmer, einschließlich nicht verbeamteter Referendare, sind verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern, wenn ihr monatliches Einkommen unter 5.500 € (Stand 2023) liegt.

In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen haben Referendare die Möglichkeit, verbeamtet zu werden. In allen anderen Bundesländern erfolgt keine Verbeamtung, weshalb sich Referendare dort gesetzlich krankenversichern müssen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten folgende Vorteile:

  1. Einfache Abwicklung: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Arzt oder Krankenhaus und der Versicherung, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
  2. Kostenlose Mitversicherung von Kindern: Familien profitieren davon, dass Kinder ohne zusätzliche Beiträge versichert sind. 
  3. Möglichkeit von Zusatzversicherungen: Zusätzliche Leistungen können durch ergänzende Versicherungen abgedeckt werden, um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Tipp: Referendare, die vor dem Referendariat privat versichert waren und nach dem Referendariat wieder privat versichert werden möchten, sollten eine Anwartschaftsversicherung oder einen Optionstarif in Betracht ziehen. Dadurch können sie sich später ohne erneute Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung versichern.

Die private Krankenversicherung ist für verbeamtete Referendare günstiger

Verbeamtete Referendare können sich unabhängig vom Einkommen in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für Beamte keine Einkommensgrenze, die überschritten werden muss, um die Option der PKV zu wählen. Dank der Beihilfe, die einen Großteil der Kosten übernimmt, sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) für verbeamtete Referendare niedriger.

Vorteile der privaten Krankenversicherung (PKV):
  1. Günstigere Beiträge: Die Kosten beginnen ab etwa 50 € monatlich und sind oft niedriger als bei der gesetzlichen Versicherung. Die Beitragshöhe basiert auf einem festen Betrag, der durch Faktoren wie Gesundheitszustand und Lebensstil beeinflusst wird, anstatt einem prozentualen Anteil des Gehalts.
  2. Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Beihilfe etwa 50 % der Kosten, bei Kindern sogar bis zu 70 %, was die PKV besonders attraktiv für Beamte macht.
  3. Tarifabhängige Leistungen: die gesetzliche Krankenversicherung weist in einigen Bereichen Leistungelücken auf. Diese sind insbesondere bemerkbar bei Zahnbehandlungen, Sehhilfen, freier Praxisauswahl, Krankenhausaufenthalte, Chefarztbehandlung oder Ähnlichem. Diese führen dazu, sich gegen hohe Eigenkosten abzusichern.
Nachteile der privaten Krankenversicherung (PKV):
  1. Vorleistungspflicht: Versicherte müssen die Behandlungskosten zunächst selbst zahlen und dann bei der Versicherung zur Erstattung einreichen. Die Bearbeitung kann einige Zeit dauern, was kurzfristig zu finanziellen Engpässen führen kann.
    Tipp: an dieser Stelle ist es wichtig, sich für eine gute Versicherungsgesellschaft zu entscheiden, die relativ fix die Rechnungen erstattet. 

  2. Kosten für Familienangehörige: Anders als bei der GKV gibt es bei der PKV keine kostenlose Familienversicherung.  Es muss für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.

  3. Strenge Risikoprüfung: Wer in die PKV möchte, muss eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder sogar Ablehnungen führen. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig um einen Optionstarif zu kümmern. Dieser konserviert den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragsstellung für die Zukunft und somit erhält man eine Aufnahmegarantie in die PKV. 

Gesetzliche Krankenversicherung für verbeamtete Referendare: Nachteile und Ausnahmefälle

Verbeamtete Referendare können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, müssen jedoch den Arbeitgeberanteil selbst tragen. Dies führt zu hohen Beiträgen (ca. 17 % des Gehalts), wodurch die GKV für sie weniger attraktiv ist. Thüringen ist das einzige Bundesland, das die GKV bezuschusst.

Empfehlenswert ist die GKV nur für:
  • Referendare mit Kindern
  • Verheiratete Referendare ohne Einkommen des Ehepartners
  • Referendare mit Vorerkrankungen, die in der PKV höhere Beiträge zahlen müssten.

Zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Referendariat:

Referendare, die langfristig wieder in die GKV möchten, haben mehrere Optionen:

  1. Anstellung mit niedrigem Einkommen: Wer nach dem Referendariat als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Anwalt arbeitet und weniger als 5.775 € monatlich verdient, wird automatisch in die GKV aufgenommen.
  2. Erstmalige Beschäftigung: Selbst mit einem Gehalt über der Pflichtgrenze ist der freiwillige Beitritt zur GKV möglich.
  3. Arbeitslosengeld I (ALG I): Der Bezug von ALG I führt ebenfalls zur Rückkehr in die GKV.

Vor einem Wechsel in die PKV sollte man sich über diese Optionen informieren und eine Bestätigung von der GKV einholen.

Auslandskrankenversicherung für Stationen im Ausland:

Referendare, die eine Station im Ausland planen, sollten prüfen, ob eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist, besonders bei Aufenthalten in Nicht-EU-Ländern. Innerhalb der EU deckt die bestehende Krankenversicherung in der Regel alle medizinischen Leistungen ab, doch außerhalb der EU wird eine spezielle Auslandskrankenversicherung empfohlen, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Gründe wieso eine AKV auch innerhalb der EU relevant ist: 

  • Bessere Absicherung für Rücktransporte 
  • Keine Begrenzung auf die lokalen Standards
  • Schutz für Zusatzkosten
  • unkomplizierte Abrechnungen
  • Häufig gestellt Fragen

    + Was kostet die Krankenversicherung im Referendariat?
    Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung beginnen bei etwa 40-50 Euro monatlich. Im Gegensatz dazu richtet sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen.

    + Sind Referendare noch familienversichert?
    Referendare sind aufgrund der Unterhaltsbeihilfe, die sie während ihres Referendariats erhalten, nicht mehr über die Familienversicherung krankenversichert. Sobald sie ein eigenes Einkommen in Form dieser Beihilfe beziehen, endet die Möglichkeit, über die Eltern oder den Ehepartner in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert zu sein.

    + Kann man nach dem Referendariat zurück zur gesetzliche Krankenversicherung?

    Nach dem Referendariat ist es grundsätzlich möglich, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren, wenn das Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. In diesem Fall besteht Versicherungspflicht, und man muss in die GKV eintreten. Liegt das Gehalt hingegen oberhalb dieser Grenze, bleibt der Wechsel in die GKV schwieriger. Dann besteht keine Versicherungspflicht mehr, und man hat die Wahl, in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu bleiben oder freiwillig in die GKV einzutreten, was aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist, beispielsweise bei einem direkten Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in die GKV-pflichtige Anstellung.

     

    Für eine genauere Beratung kannst du gerne ein persönliches Beratungsgespräch buchen.



    Emily Sinn | Finanz- und Karriereberaterin

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