Die mündliche Prüfung stellt den abschließenden Bestandteil des juristischen Prüfungsverfahrens dar und ist sowohl im Ersten Staatsexamen als auch im Zweiten Staatsexamen (Assessorexamen) von zentraler Bedeutung. Sie dient der Überprüfung, ob die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, juristische Fragestellungen strukturiert zu analysieren, rechtlich einzuordnen und in freier Rede präzise sowie überzeugend darzustellen. Anders als die schriftlichen Klausuren liegt der Schwerpunkt nicht ausschließlich auf der gutachterlichen Fallbearbeitung, sondern auf der mündlichen Argumentationsfähigkeit, der rechtlichen Einordnung komplexer Sachverhalte sowie der Fähigkeit, juristische Zusammenhänge verständlich und systematisch zu erläutern.
Gegenstand der mündlichen Prüfung sind regelmäßig die Kerngebiete des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts. Darüber hinaus werden im Ersten Staatsexamen häufig auch der gewählte Schwerpunktbereich sowie Grundlagenfächer einbezogen. Im Zweiten Staatsexamen tritt zusätzlich ein starker Praxisbezug hinzu, insbesondere durch Fragen zu prozessualen Abläufen, anwaltlicher oder gerichtlicher Entscheidungsfindung sowie zur praktischen Anwendung materiellen und formellen Rechts. Die Prüfung erfolgt in der Regel vor einer Prüfungskommission und umfasst neben dem Prüfungsgespräch häufig auch einen Aktenvortrag, bei dem ein unbekannter Sachverhalt innerhalb einer begrenzten Vorbereitungszeit eigenständig erfasst, rechtlich gewürdigt und anschließend strukturiert präsentiert werden muss.
Ziel der mündlichen Prüfung ist es, die juristische Argumentationskompetenz, das systematische Verständnis der Rechtsordnung sowie die Fähigkeit zur methodengerechten Subsumtion und rechtlichen Bewertung zu beurteilen. Bewertet werden insbesondere die Klarheit der Darstellung, die juristische Präzision, die argumentative Stringenz sowie die Fähigkeit, auch unter Prüfungssituation sachgerecht und differenziert zu argumentieren. Die mündliche Prüfung trägt regelmäßig erheblich zur Gesamtnote bei und kann insbesondere im Grenzbereich zwischen zwei Notenstufen entscheidenden Einfluss auf das Gesamtergebnis haben.
Eine gezielte Vorbereitung erfordert daher nicht nur die Wiederholung des materiellen Rechts, sondern insbesondere die Einübung freier juristischer Darstellung, die sichere Beherrschung grundlegender Strukturen und Definitionen sowie die Fähigkeit, rechtliche Probleme eigenständig zu erkennen und methodisch korrekt zu lösen. Die mündliche Prüfung stellt damit einen eigenständigen Leistungsnachweis dar, der die fachliche Qualifikation sowie die praktische Kommunikations- und Argumentationsfähigkeit angehender Juristinnen und Juristen umfassend bewertet.