Eine Universität darf Alt-Studierenden den Wechsel in eine neue Prüfungsordnung versagen, wenn der Schwerpunktbereich bereits nach altem Recht erfolgreich abgeschlossen wurde.
OVG Bremen, Beschluss vom 17.12.2025 - 2 B 270/25 Wer an der Universität Bremen Jura studiert und bisher keinen Absc...

