Auswertung von 46 strafrechtlichen Examensklausuren

Auswertung von 46 strafrechtlichen Examensklausuren

Im Rahmen des Großen Examens- und Klausurenkurses der Universität zu Köln wurden insgesamt 46 strafrechtliche Examensklausuren analysiert, die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015 bis 2019 in der staatlichen Pflichtfachprüfung gestellt wurden. Gegenstand der Untersuchung waren die jeweils klausurprägenden Problemschwerpunkte.

Die Analyse basiert auf einer methodischen Vorgehensweise, die eine systematische Ordnung der relevanten Problemfelder erlaubt und belastbare Aussagen zur Häufigkeit bestimmter strafrechtlicher Fragestellungen ermöglicht. Die Ergebnisse werden in klar strukturierten Tabellen dargestellt und verschaffen Examenskandidatinnen und Examenskandidaten einen präzisen und fundierten Überblick über die zentralen examensrelevanten Themen.

 

I. Problemschwerpunkte nach Rechtsgebieten

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die in den strafrechtlichen Examensklausuren identifizierten Problemschwerpunkte, geordnet nach Rechtsgebieten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Examensklausuren regelmäßig nicht auf ein einzelnes Teilgebiet des Strafrechts beschränkt sind, sondern häufig mehrere Rechtsmaterien miteinander verknüpfen. Entsprechend können einzelne Klausuren mehreren Rechtsgebieten zugeordnet sein, sodass Mehrfachnennungen systembedingt auftreten.

Rechtsgebiet Anzahl Prozent
Strafrecht AT 46 100,0 %
Straftaten gegen das Vermögen 39 84,8 %
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 24 52,2 %
Straftaten gegen das Leben 23 50,0 %
Straßenverkehrsdelikte 14 30,4 %
Straftaten gegen die persönliche Freiheit 12 26,1 %
Strafprozessrecht 11 23,9 %
Straftaten gegen sonstige Gemeinschaftsrechtsgüter 10 21,7 %
Urkundendelikte 7 15,2 %
Straftaten gegen den persönlichen Lebens- und Geheimnisbereich 6 13,0 %
Brandstiftungsdelikte 5 10,9 %
Beleidigungsdelikte 2 4,3 %
Aussagedelikte 1

2,2 %

 

II. Aufgabenstellungen in den Klausuren

In den ausgewerteten strafrechtlichen Examensklausuren war regelmäßig die Strafbarkeit von zwei bis drei Personen nach dem Strafgesetzbuch zu prüfen. Inhaltlich lassen sich die Aufgabenstellungen im Strafrecht im Wesentlichen auf zwei Typen reduzieren: zum einen Fragen nach der materiellen Strafbarkeit bestimmter Beteiligter, zum anderen Fragestellungen mit strafprozessualem Bezug.

Besondere Bedeutung kommt in strafrechtlichen Klausuren dem Bearbeitervermerk am Ende des Sachverhalts zu. In rund vier von fünf Klausuren werden hierdurch bestimmte Normen ausdrücklich von der Prüfung ausgenommen. Das Übersehen eines solchen Hinweises und die dennoch erfolgende Prüfung ausgeschlossener Tatbestände führt zu einer fehlerhaften Schwerpunktsetzung und regelmäßig zu einem erheblichen Punktabzug.

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46

 

Aufgabenstellung Anzahl Anteil
Strafbarkeit von Personen (Anzahl)
1 Person 6 13,0 %
2 Personen 23 50,0 %
3 Personen 15 32,6 %
4 Personen 3 6,5 %
Mehr als 4 Personen 0 0,0 %
Strafprozessuale Fragestellung 9 19,6 %
Durch Bearbeitervermerk ausgeschlossene Normen 36

78,3 %

 

III. Problemschwerpunkte in den einzelnen Rechtsgebieten

Die nachfolgenden Abschnitte enthalten eine systematische Übersicht über die in den Jahren 2015 bis 2019 in strafrechtlichen Examensklausuren aufgetretenen spezifischen Problemschwerpunkte der einzelnen Rechtsgebiete. Dargestellt wird jeweils, mit welcher Häufigkeit bestimmte rechtliche Fragestellungen klausurprägend waren und welche Bedeutung ihnen damit für die schriftlichen Examensprüfungen zukommt. Zugleich bilden die Übersichten eine strukturierte Gliederung des examensrelevanten Pflichtfachstoffs ab und können daher unmittelbar als Lernplan oder als inhaltliche Checkliste für die Examensvorbereitung genutzt werden.

Im Rahmen der statistischen Auswertung werden einzelne Rechtsfragen oder Prüfungspunkte ausschließlich dann berücksichtigt, wenn sie einen tatsächlichen Schwerpunkt der jeweiligen Klausur darstellen. Nicht erfasst werden hingegen bloße Randprüfungen einzelner Tatbestandsmerkmale oder sonstiger Voraussetzungen, die regelmäßig in nahezu jeder Klausur – teilweise sogar mehrfach – angesprochen werden. Eine solche Erfassung würde keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn liefern und die Aussagekraft der Statistik verwässern, da sie nicht zwischen bloßer Routineprüfung und klausurprägendem Problem differenzieren würde.

Anmerkung:
In jeder strafrechtlichen Klausur ist für das Vorliegen des objektiven Tatbestands eines Erfolgsdelikts die Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg zu prüfen. Würde man jede Kausalitätsprüfung – auch in den Fällen, in denen sie lediglich festgestellt wird – statistisch erfassen, liefe die Auswertung letztlich auf die triviale Aussage hinaus, dass strafrechtliche Klausuren Kausalzusammenhänge voraussetzen. Dieser Befund ist jedoch allgemein bekannt und besitzt keinen eigenständigen Erkenntniswert.

Aus diesem Grund werden im Rahmen der vorliegenden Statistik ausschließlich klausurprägende Problemschwerpunkte untersucht und ausgewiesen. Gleiches gilt für weitere regelmäßig vorkommende Prüfungselemente, etwa den Aufbau einer Versuchsprüfung. Zwar wird der Versuch nicht in jeder Klausur verlangt, er spielt jedoch in deutlich mehr Klausuren eine Rolle, als es die Statistik abbildet, da er häufig keinen eigenständigen Schwerpunkt darstellt.

Abschließend ist auf die strafrechtlichen Konkurrenzen hinzuweisen. Die Konkurrenzprüfung ist zwar nicht in jeder Klausur als eigenständiger Schwerpunkt angelegt, gleichwohl muss sie im Strafrecht sicher beherrscht werden. Nur auf dieser Grundlage lässt sich ein klausurtaktisch sinnvoller Aufbau der Bearbeitung entwickeln. Die Beantwortung konkurrenzrechtlicher Fragen kann häufig entscheidende Hinweise auf die Schwerpunktsetzung der Klausur geben. Aus klausurtaktischer Sicht ist es daher regelmäßig angezeigt, mit der Prüfung des konkurrenzdominantesten Delikts zu beginnen, anstatt die Delikte schematisch in chronologischer Reihenfolge zu prüfen.

In sämtlichen nachfolgend dargestellten Tabellen bezeichnet die jeweils angegebene Anzahl die Zahl der Klausuren, in denen ein bestimmter Problemschwerpunkt enthalten war. Tritt derselbe Schwerpunkt innerhalb einer einzelnen Klausur mehrfach auf, wird er gleichwohl nur einmal berücksichtigt. Dieses Vorgehen ermöglicht eine belastbare Aussage darüber, in wie vielen Klausuren ein bestimmtes Problem tatsächlich klausurprägend war.

Für die Bearbeitungspraxis ist es unerheblich, ob ein Problem innerhalb einer Klausur einmal oder mehrfach zu lösen ist, da der Bearbeiter die entsprechende Problematik in jedem Fall beherrschen muss. Eine Mehrfachzählung identischer Schwerpunkte innerhalb derselben Klausur würde daher keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn liefern. Vielmehr bestünde die Gefahr statistischer Verzerrungen, etwa wenn ein Problem häufiger gezählt würde als insgesamt Klausuren ausgewertet wurden, beispielsweise durch die mehrfache Erfassung der objektiven Zurechnung innerhalb einer einzigen Klausur.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Summe der erfassten Unterthemen nicht mit der Anzahl des jeweiligen übergeordneten Themenkomplexes identisch sein muss. Werden in einer Klausur mehrere Unterthemen geprüft, wird das übergeordnete Thema dennoch nur einmal ausgewiesen. Auch diese Vorgehensweise dient der Sicherstellung einer aussagekräftigen, auf klausurprägende Schwerpunkte fokussierten Statistik.

Die in der jeweils dritten Spalte der Tabellen ausgewiesenen Prozentwerte („Anteil“) ergeben sich stets aus dem Verhältnis der Anzahl eines bestimmten Problemschwerpunkts zur Gesamtzahl der im Strafrecht ausgewerteten Klausuren.



1. Strafrecht Allgemeiner Teil

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon mit Strafrecht AT: 46 (100,0 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Objektiver Tatbestand (gesamt) 14 30,4 %
– Kausalität 5 10,9 %
– Objektive Zurechnung 13 28,3 %
Subjektiver Tatbestand (gesamt) 14 30,4 %
– Abgrenzung Vorsatz / Fahrlässigkeit 7 15,2 %
– Irrtümer im Bereich des Vorsatzes 10 21,7 %
Rechtswidrigkeit 14 30,4 %
Schuld (gesamt) 10 21,7 %
– Schuldfähigkeit 1 2,2 %
– Entschuldigungsgründe 9 19,6 %
actio libera in causa 0 0,0 %
Irrtümer (gesamt) 10 21,7 %
– Erlaubnistatumstandsirrtum 7 15,2 %
– Sonstige Irrtümer 3 6,5 %
Versuch (gesamt) 29 63,0 %
– Erfolgsqualifizierter Versuch / Versuch der Erfolgsqualifikation 5 10,9 %
– Versuch eines Regelbeispiels 4 8,7 %
– Tatentschluss 19 41,3 %
– Unmittelbares Ansetzen 15 32,6 %
– Rücktritt vom Versuch (§ 24 StGB) 15 32,6 %
Fahrlässigkeit 9 19,6 %
Unterlassen (gesamt) 12 26,1 %
– Kausalität 6 13,0 %
– Garantenstellung 9 19,6 %
– Abgrenzung Tun / Unterlassen 4 8,7 %
Täterschaft / Teilnahme (gesamt) 35 76,1 %
– Abgrenzung Täterschaft / Teilnahme 15 32,6 %
– Mittäterschaft (§ 25 II StGB) 18 39,1 %
– Mittelbare Täterschaft (§ 25 I Alt. 2 StGB) 14 30,4 %
– Anstiftung (§ 26 StGB) 11 23,9 %
– Beihilfe (§ 27 StGB) 7 15,2 %
– Besondere persönliche Merkmale (§ 28 StGB) 3 6,5 %
– Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB) 5 10,9 %
Konkurrenzen 23 50,0 %
in dubio pro reo / Sachverhaltsalternativität 2 4,3 %
Strafmilderung (§ 46b StGB) 0 0,0 %


2. Straftaten gegen das Vermögen

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht 46
Davon Klausuren mit Straftaten gegen das Vermögen 39 (84,8%)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Diebstahl (§ 242 StGB) 20 43,5 %
Fremde bewegliche Sache 9 19,6 %
Gewahrsamsbruch / Gewahrsamsbegründung 15 32,6 %
Absicht rechtswidriger Zueignung 7 15,2 %
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) 11 23,9 %
Diebstahlsqualifikation (§ 244 StGB) 7 15,2 %
Unterschlagung (§ 246 StGB) 11 23,9 %
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB) 2 4,3 %
Entziehung elektrischer Energie (§ 248c StGB) 1 2,2 %
Raub (§ 249 StGB) 16 34,8 %
Abgrenzung Raub / räuberische Erpressung 11 23,9 %
Qualifiziertes Nötigungsmittel / Finalität 9 19,6 %
Schwerer Raub (§ 250 StGB) 13 28,3 %
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) 2 4,3 %
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) 6 13,0 %
Erpressung (§ 253 StGB) 6 13,0 %
Räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB) 12 26,1 %
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB) 5 10,9 %
Betrug (§ 263 StGB) 19 41,3 %
Täuschung / Irrtum 14 30,4 %
Vermögensverfügung / Vermögensschaden 16 34,8 %
Subjektiver Tatbestand 3 6,5 %
Computerbetrug (§ 263a StGB) 4 8,7 %
Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) 2 4,3 %
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) 6 13,0 %
Untreue (§ 266 StGB) 2 4,3 %
Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB) 1 2,2 %
Begünstigung (§ 257 StGB) 3 6,5 %
Hehlerei (§ 259 StGB) 5 10,9 %
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 5 10,9 %

 

3. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht 46
Davon Klausuren mit Körperverletzungsdelikten 24 (52,2%)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Körperverletzung, § 223 StGB 18 39,1 %
Ärztlicher Heileingriff 0 0,0 %
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB 17 37,0 %
Gift, § 224 I Nr. 1 StGB 2 4,3 %
Waffen / gefährliches Werkzeug, § 224 I Nr. 2 StGB 12 26,1 %
Hinterlistiger Überfall, § 224 I Nr. 3 StGB 5 10,9 %
Gemeinschaftliche Begehung, § 224 I Nr. 4 StGB 3 6,5 %
Lebensgefährdende Behandlung, § 224 I Nr. 5 StGB 9 19,6 %
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB 1 2,2 %
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB 6 13,0 %
Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB 5 10,9 %
Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB 1 2,2 %
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB 0 0,0 %

 

4. Straftaten gegen das Leben

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht 46
Davon Klausuren mit Straftaten gegen das Leben 23 (50,0%)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Totschlag, § 212 StGB 13 28,3 %
Mord, § 211 StGB 15 32,6 %
Mordlust 0 0,0 %
Befriedigung des Geschlechtstriebs 0 0,0 %
Habgier 8 17,4 %
Sonstige niedrige Beweggründe 8 17,4 %
Heimtücke 10 21,7 %
Grausamkeit 3 6,5 %
Gemeingefährliche Mittel 2 4,3 %
Verdeckungsabsicht 7 15,2 %
Ermöglichungsabsicht 3 6,5 %
Verhältnis zwischen Mord und Totschlag 1 2,2 %
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB 4 8,7 %
Sterbehilfe 0 0,0 %
Schwangerschaftsabbruch, §§ 218 ff. StGB 0 0,0 %
Aussetzung, § 221 StGB 4 8,7 %
Fahrlässige Tötung, § 222 StGB 7 15,2 %

 

5. Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht 46
Davon Klausuren mit Freiheitsdelikten 12 (26,1%)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Freiheitsberaubung, § 239 StGB 5 10,9 %
Nötigung, § 240 StGB 7 15,2 %
Erpresserischer Menschenraub / Geiselnahme, §§ 239a, 239b StGB 2 4,3 %
Menschenraub, § 234 StGB 0 0,0 %
Bedrohung, § 241 StGB 0 0,0 %

 

6. Straftaten gegen den persönlichen Lebens- u. Geheimnisbereich

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht 46
Davon Klausuren mit pers. Lebens- u. Geheimnisbereich 6 (13,0%)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Hausfriedensbruch, § 123 StGB 5 10,9 %
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB 0 0,0 %
Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB 0 0,0 %
Ausspähen und Abfangen von Daten etc., §§ 202a ff. StGB 1 2,2 %
Verletzung von Privatgeheimnissen, §§ 203 ff. StGB 0 0,0 %


7. Beleidigungsdelikte

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht 46
Davon Klausuren mit Beleidigungsdelikten 2 (4,3%)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Beleidigung, § 185 StGB 1 2,2 %
Üble Nachrede, § 186 StGB 1 2,2 %
Verleumdung, § 187 StGB 1 2,2 %
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, § 189 StGB 0 0,0 %
Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB 1 2,2 %

 

 

8. Urkundendelikte

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon Klausuren mit Urkundendelikten: 7 (15,2 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Urkundenfälschung, § 267 StGB 6 13,0 %
Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 268 StGB 1 2,2 %
Datenfälschung, § 269 StGB 1 2,2 %
Urkundenunterdrückung, § 274 StGB 3 6,5 %
Falschbeurkundung, § 271 StGB 1 2,2 %
Falschbeurkundung im Amt, § 348 StGB 0 0,0 %
Fälschung von Gesundheitszeugnissen, § 277 StGB 0 0,0 %
Unrichtige Gesundheitszeugnisse, §§ 278, 279 StGB 0 0,0 %
Datenunterdrückung, § 303a StGB 1 2,2 %

 

 

9. Brandstiftungsdelikte

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon Klausuren mit Brandstiftungsdelikten: 5 (10,9 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Einfache Brandstiftung, § 306 StGB 5 10,9 %
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB 4 8,7 %
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB 2 4,3 %
Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB 1 2,2 %
Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB 2 4,3 %
Herbeiführen einer Brandgefahr, § 306f StGB 0 0,0 %
Tätige Reue, § 306e StGB 0 0,0 %

 

10. Straßenverkehrsdelikte

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon Klausuren mit Straßenverkehrsdelikten: 14 (30,4 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB 3 6,5 %
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB 9 19,6 %
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB 10 21,7 %
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB 6 13,0 %

 

11. Aussagedelikte

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon Klausuren mit Aussagedelikten: 1 (2,2 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Uneidliche Falschaussage, § 153 StGB 1 2,2 %
Meineid, § 154 StGB 0 0,0 %
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB 0 0,0 %
Aussagenotstand, § 157 StGB 0 0,0 %
Berichtigung der Falschaussage, § 158 StGB 0 0,0 %
Versuchte Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB 0 0,0 %
Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB 0 0,0 %
Fahrlässiger Falscheid, § 161 StGB 0 0,0 %

 

12. Straftaten gegen sonstige Gemeinschaftsrechtsgüter

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon Klausuren mit Straftaten gegen sonstige Gemeinschaftsrechtsgüter: 10 (21,7 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB 3 6,5 %
Landfriedensbruch, § 125 StGB 0 0,0 %
Nichtanzeige einer geplanten Straftat, § 138 StGB 0 0,0 %
Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB 0 0,0 %
Falsche Verdächtigung, § 164 StGB 3 6,5 %
Strafvereitelung, § 258 StGB 4 8,7 %
Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB 1 2,2 %
Körperverletzung im Amt, § 340 StGB 0 0,0 %
Vollrausch, § 323a StGB 1 2,2 %
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB 3 6,5 %

 

13. Strafprozessrecht

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon Klausuren mit Strafprozessrecht: 11 (23,9 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Zeugnisverweigerungsrecht 3 6,5 %
nemo tenetur-Grundsatz 2 4,3 %
Beweisaufnahme / Ablehnung von Beweisanträgen 2 4,3 %
Beweisverwertung 4 8,7 %
Untersuchungshaft 3 6,5 %
Verdachtsformen 0 0,0 %
Richtervorbehalt 1 2,2 %
Strafklageverbrauch 0 0,0 %


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