Auswertung von 46 strafrechtlichen Examensklausuren in NRW (2015–2019)

Auswertung von 46 strafrechtlichen Examensklausuren in NRW (2015–2019) Law School Germany

Im Rahmen des Großen Examens- und Klausurenkurses der Universität zu Köln wurden insgesamt 46 strafrechtliche Examensklausuren analysiert, die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015 bis 2019 in der staatlichen Pflichtfachprüfung gestellt wurden. Gegenstand der Untersuchung waren die jeweils klausurprägenden Problemschwerpunkte.

Die Analyse basiert auf einer methodischen Vorgehensweise, die eine systematische Ordnung der relevanten Problemfelder erlaubt und belastbare Aussagen zur Häufigkeit bestimmter strafrechtlicher Fragestellungen ermöglicht. Die Ergebnisse werden in klar strukturierten Tabellen dargestellt und verschaffen Examenskandidatinnen und Examenskandidaten einen präzisen und fundierten Überblick über die zentralen examensrelevanten Themen.

 

I. Problemschwerpunkte nach Rechtsgebieten

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die in den strafrechtlichen Examensklausuren identifizierten Problemschwerpunkte, geordnet nach Rechtsgebieten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Examensklausuren regelmäßig nicht auf ein einzelnes Teilgebiet des Strafrechts beschränkt sind, sondern häufig mehrere Rechtsmaterien miteinander verknüpfen. Entsprechend können einzelne Klausuren mehreren Rechtsgebieten zugeordnet sein, sodass Mehrfachnennungen systembedingt auftreten.

 

Rechtsgebiet Anzahl Prozent
Strafrecht AT 46 100,0 %
Straftaten gegen das Vermögen 39 84,8 %
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 24 52,2 %
Straftaten gegen das Leben 23 50,0 %
Straßenverkehrsdelikte 14 30,4 %
Straftaten gegen die persönliche Freiheit 12 26,1 %
Strafprozessrecht 11 23,9 %
Straftaten gegen sonstige Gemeinschaftsrechtsgüter 10 21,7 %
Urkundendelikte 7 15,2 %
Straftaten gegen den persönlichen Lebens- und Geheimnisbereich 6 13,0 %
Brandstiftungsdelikte 5 10,9 %
Beleidigungsdelikte 2 4,3 %
Aussagedelikte 1 2,2 %

 

II. Aufgabenstellungen in den Klausuren

In den ausgewerteten strafrechtlichen Examensklausuren war regelmäßig die Strafbarkeit von zwei bis drei Personen nach dem Strafgesetzbuch zu prüfen. Inhaltlich lassen sich die Aufgabenstellungen im Strafrecht im Wesentlichen auf zwei Typen reduzieren: zum einen Fragen nach der materiellen Strafbarkeit bestimmter Beteiligter, zum anderen Fragestellungen mit strafprozessualem Bezug.

Besondere Bedeutung kommt in strafrechtlichen Klausuren dem Bearbeitervermerk am Ende des Sachverhalts zu. In rund vier von fünf Klausuren werden hierdurch bestimmte Normen ausdrücklich von der Prüfung ausgenommen. Das Übersehen eines solchen Hinweises und die dennoch erfolgende Prüfung ausgeschlossener Tatbestände führt zu einer fehlerhaften Schwerpunktsetzung und regelmäßig zu einem erheblichen Punktabzug.

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46



  Aufgabenstellung Anzahl Anteil
1 Person 6 13,0 %
2 Personen 23 50,0 %
3 Personen 15 32,6%
4 Personen 3 6,5 %
Mehr als 4 Personen 0 0,0 %
Strafprozessuale Fragestellung 9 19,6 %
Ausgeschlossene Normen durch Bearbeitervermerk 36 78,3 %


III. Problemschwerpunkte in den einzelnen RechtsgebietenDie nachfolgenden Abschnitte enthalten eine systematische Übersicht über die in den Jahren 2015 bis 2019 in strafrechtlichen Examensklausuren aufgetretenen spezifischen Problemschwerpunkte der einzelnen Rechtsgebiete. Dargestellt wird jeweils, mit welcher Häufigkeit bestimmte rechtliche Fragestellungen klausurprägend waren und welche Bedeutung ihnen damit für die schriftlichen Examensprüfungen zukommt. Zugleich bilden die Übersichten eine strukturierte Gliederung des examensrelevanten Pflichtfachstoffs ab und können daher unmittelbar als Lernplan oder als inhaltliche Checkliste für die Examensvorbereitung genutzt werden.Im Rahmen der statistischen Auswertung werden einzelne Rechtsfragen oder Prüfungspunkte ausschließlich dann berücksichtigt, wenn sie einen tatsächlichen Schwerpunkt der jeweiligen Klausur darstellen. Nicht erfasst werden hingegen bloße Randprüfungen einzelner Tatbestandsmerkmale oder sonstiger Voraussetzungen, die regelmäßig in nahezu jeder Klausur – teilweise sogar mehrfach – angesprochen werden. Eine solche Erfassung würde keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn liefern und die Aussagekraft der Statistik verwässern, da sie nicht zwischen bloßer Routineprüfung und klausurprägendem Problem differenzieren würde.
Anmerkung:
In jeder strafrechtlichen Klausur ist für das Vorliegen des objektiven Tatbestands eines Erfolgsdelikts die Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg zu prüfen. Würde man jede Kausalitätsprüfung – auch in den Fällen, in denen sie lediglich festgestellt wird – statistisch erfassen, liefe die Auswertung letztlich auf die triviale Aussage hinaus, dass strafrechtliche Klausuren Kausalzusammenhänge voraussetzen. Dieser Befund ist jedoch allgemein bekannt und besitzt keinen eigenständigen Erkenntniswert.Aus diesem Grund werden im Rahmen der vorliegenden Statistik ausschließlich klausurprägende Problemschwerpunkte untersucht und ausgewiesen. Gleiches gilt für weitere regelmäßig vorkommende Prüfungselemente, etwa den Aufbau einer Versuchsprüfung. Zwar wird der Versuch nicht in jeder Klausur verlangt, er spielt jedoch in deutlich mehr Klausuren eine Rolle, als es die Statistik abbildet, da er häufig keinen eigenständigen Schwerpunkt darstellt.Abschließend ist auf die strafrechtlichen Konkurrenzen hinzuweisen. Die Konkurrenzprüfung ist zwar nicht in jeder Klausur als eigenständiger Schwerpunkt angelegt, gleichwohl muss sie im Strafrecht sicher beherrscht werden. Nur auf dieser Grundlage lässt sich ein klausurtaktisch sinnvoller Aufbau der Bearbeitung entwickeln. Die Beantwortung konkurrenzrechtlicher Fragen kann häufig entscheidende Hinweise auf die Schwerpunktsetzung der Klausur geben. Aus klausurtaktischer Sicht ist es daher regelmäßig angezeigt, mit der Prüfung des konkurrenzdominantesten Delikts zu beginnen, anstatt die Delikte schematisch in chronologischer Reihenfolge zu prüfen.
In sämtlichen nachfolgend dargestellten Tabellen bezeichnet die jeweils angegebene Anzahl die Zahl der Klausuren, in denen ein bestimmter Problemschwerpunkt enthalten war. Tritt derselbe Schwerpunkt innerhalb einer einzelnen Klausur mehrfach auf, wird er gleichwohl nur einmal berücksichtigt. Dieses Vorgehen ermöglicht eine belastbare Aussage darüber, in wie vielen Klausuren ein bestimmtes Problem tatsächlich klausurprägend war.Für die Bearbeitungspraxis ist es unerheblich, ob ein Problem innerhalb einer Klausur einmal oder mehrfach zu lösen ist, da der Bearbeiter die entsprechende Problematik in jedem Fall beherrschen muss. Eine Mehrfachzählung identischer Schwerpunkte innerhalb derselben Klausur würde daher keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn liefern. Vielmehr bestünde die Gefahr statistischer Verzerrungen, etwa wenn ein Problem häufiger gezählt würde als insgesamt Klausuren ausgewertet wurden, beispielsweise durch die mehrfache Erfassung der objektiven Zurechnung innerhalb einer einzigen Klausur.Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Summe der erfassten Unterthemen nicht mit der Anzahl des jeweiligen übergeordneten Themenkomplexes identisch sein muss. Werden in einer Klausur mehrere Unterthemen geprüft, wird das übergeordnete Thema dennoch nur einmal ausgewiesen. Auch diese Vorgehensweise dient der Sicherstellung einer aussagekräftigen, auf klausurprägende Schwerpunkte fokussierten Statistik.Die in der jeweils dritten Spalte der Tabellen ausgewiesenen Prozentwerte („Anteil“) ergeben sich stets aus dem Verhältnis der Anzahl eines bestimmten Problemschwerpunkts zur Gesamtzahl der im Strafrecht ausgewerteten Klausuren.

 

1. Strafrecht Allgemeiner Teil

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon mit Strafrecht AT: 46 (100,0 %)

 

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Objektiver Tatbestand (gesamt) 14 30,4 %
– Kausalität 5 10,9 %
– Objektive Zurechnung 13 28,3 %
Subjektiver Tatbestand (gesamt) 14 30,4 %
– Abgrenzung Vorsatz / Fahrlässigkeit 7 15,2 %
– Irrtümer im Bereich des Vorsatzes 10 21,7 %
Rechtswidrigkeit 14 30,4 %
Schuld (gesamt) 10 21,7 %
– Schuldfähigkeit 1 2,2 %
– Entschuldigungsgründe 9 19,6 %
actio libera in causa 0 0,0 %
Irrtümer (gesamt) 10 21,7 %
– Erlaubnistatumstandsirrtum 7 15,2 %
– Sonstige Irrtümer 3 6,5 %
Versuch (gesamt) 29 63,0 %
– Erfolgsqualifizierter Versuch / Versuch der Erfolgsqualifikation 5 10,9 %
– Versuch eines Regelbeispiels 4 8,7 %
– Tatentschluss 19 41,3 %
– Unmittelbares Ansetzen 15 32,6 %
– Rücktritt vom Versuch (§ 24 StGB) 15 32,6 %
Fahrlässigkeit 9 19,6 %
Unterlassen (gesamt) 12 26,1 %
– Kausalität 6 13,0 %
– Garantenstellung 9 19,6 %
– Abgrenzung Tun / Unterlassen 4 8,7 %
Täterschaft / Teilnahme (gesamt) 35 76,1 %
– Abgrenzung Täterschaft / Teilnahme 15 32,6 %
– Mittäterschaft (§ 25 II StGB) 18 39,1 %
– Mittelbare Täterschaft (§ 25 I Alt. 2 StGB) 14 30,4 %
– Anstiftung (§ 26 StGB) 11 23,9 %
– Beihilfe (§ 27 StGB) 7 15,2 %
– Besondere persönliche Merkmale (§ 28 StGB) 3 6,5 %
– Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB) 5 10,9 %
Konkurrenzen 23 50,0 %
in dubio pro reo / Sachverhaltsalternativität 2 4,3 %
Strafmilderung (§ 46b StGB) 0 0,0 %


2. Straftaten gegen das Vermögen

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht 46
Davon Klausuren mit Straftaten gegen das Vermögen 39 (84,8%)

 

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Diebstahl (§ 242 StGB) 20 43,5 %
Fremde bewegliche Sache 9 19,6 %
Gewahrsamsbruch / Gewahrsamsbegründung 15 32,6 %
Absicht rechtswidriger Zueignung 7 15,2 %
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) 11 23,9 %
Diebstahlsqualifikation (§ 244 StGB) 7 15,2 %
Unterschlagung (§ 246 StGB) 11 23,9 %
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB) 2 4,3 %
Entziehung elektrischer Energie (§ 248c StGB) 1 2,2 %
Raub (§ 249 StGB) 16 34,8 %
Abgrenzung Raub / räuberische Erpressung 11 23,9 %
Qualifiziertes Nötigungsmittel / Finalität 9 19,6 %
Schwerer Raub (§ 250 StGB) 13 28,3 %
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) 2 4,3 %
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) 6 13,0 %
Erpressung (§ 253 StGB) 6 13,0 %
Räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB) 12 26,1 %
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB) 5 10,9 %
Betrug (§ 263 StGB) 19 41,3 %
Täuschung / Irrtum 14 30,4 %
Vermögensverfügung / Vermögensschaden 16 34,8 %
Subjektiver Tatbestand 3 6,5 %
Computerbetrug (§ 263a StGB) 4 8,7 %
Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) 2 4,3 %
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) 6 13,0 %
Untreue (§ 266 StGB) 2 4,3 %
Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB) 1 2,2 %
Begünstigung (§ 257 StGB) 3 6,5 %
Hehlerei (§ 259 StGB) 5 10,9 %
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 5 10,9 %


3. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht 46
Davon Klausuren mit Körperverletzungsdelikten 24 (52,2%)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Körperverletzung, § 223 StGB 18 39,1 %
Ärztlicher Heileingriff 0 0,0 %
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB 17 37,0 %
Gift, § 224 I Nr. 1 StGB 2 4,3 %
Waffen / gefährliches Werkzeug, § 224 I Nr. 2 StGB 12 26,1 %
Hinterlistiger Überfall, § 224 I Nr. 3 StGB 5 10,9 %
Gemeinschaftliche Begehung, § 224 I Nr. 4 StGB 3 6,5 %
Lebensgefährdende Behandlung, § 224 I Nr. 5 StGB 9 19,6 %
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB 1 2,2 %
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB 6 13,0 %
Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB 5 10,9 %
Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB 1 2,2 %
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB 0 0,0 %


4. Straftaten gegen das Leben

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht 46
Davon Klausuren mit Straftaten gegen das Leben 23 (50,0%)

 

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Totschlag, § 212 StGB 13 28,3 %
Mord, § 211 StGB 15 32,6 %
Mordlust 0 0,0 %
Befriedigung des Geschlechtstriebs 0 0,0 %
Habgier 8 17,4 %
Sonstige niedrige Beweggründe 8 17,4 %
Heimtücke 10 21,7 %
Grausamkeit 3 6,5 %
Gemeingefährliche Mittel 2 4,3 %
Verdeckungsabsicht 7 15,2 %
Ermöglichungsabsicht 3 6,5 %
Verhältnis zwischen Mord und Totschlag 1 2,2 %
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB 4 8,7 %
Sterbehilfe 0 0,0 %
Schwangerschaftsabbruch, §§ 218 ff. StGB 0 0,0 %
Aussetzung, § 221 StGB 4 8,7 %
Fahrlässige Tötung, § 222 StGB 7 15,2 %


5. Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht 46
Davon Klausuren mit Freiheitsdelikten 12 (26,1%)

 

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Freiheitsberaubung, § 239 StGB 5 10,9 %
Nötigung, § 240 StGB 7 15,2 %
Erpresserischer Menschenraub / Geiselnahme, §§ 239a, 239b StGB 2 4,3 %
Menschenraub, § 234 StGB 0 0,0 %
Bedrohung, § 241 StGB 0 0,0 %

6. Straftaten gegen den persönlichen Lebens- u. Geheimnisbereich

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht 46
Davon Klausuren mit pers. Lebens- u. Geheimnisbereich 6 (13,0%)

 

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Hausfriedensbruch, § 123 StGB 5 10,9 %
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB 0 0,0 %
Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB 0 0,0 %
Ausspähen und Abfangen von Daten etc., §§ 202a ff. StGB 1 2,2 %
Verletzung von Privatgeheimnissen, §§ 203 ff. StGB 0 0,0 %


7. Beleidigungsdelikte

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht 46
Davon Klausuren mit Beleidigungsdelikten 2 (4,3%)

 

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Beleidigung, § 185 StGB 1 2,2 %
Üble Nachrede, § 186 StGB 1 2,2 %
Verleumdung, § 187 StGB 1 2,2 %
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, § 189 StGB 0 0,0 %
Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB 1 2,2 %


8. Urkundendelikte

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon Klausuren mit Urkundendelikten: 7 (15,2 %)

 

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Urkundenfälschung, § 267 StGB 6 13,0 %
Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 268 StGB 1 2,2 %
Datenfälschung, § 269 StGB 1 2,2 %
Urkundenunterdrückung, § 274 StGB 3 6,5 %
Falschbeurkundung, § 271 StGB 1 2,2 %
Falschbeurkundung im Amt, § 348 StGB 0 0,0 %
Fälschung von Gesundheitszeugnissen, § 277 StGB 0 0,0 %
Unrichtige Gesundheitszeugnisse, §§ 278, 279 StGB 0 0,0 %
Datenunterdrückung, § 303a StGB 1 2,2 %


9. Brandstiftungsdelikte

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon Klausuren mit Brandstiftungsdelikten: 5 (10,9 %)

 

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Einfache Brandstiftung, § 306 StGB 5 10,9 %
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB 4 8,7 %
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB 2 4,3 %
Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB 1 2,2 %
Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB 2 4,3 %
Herbeiführen einer Brandgefahr, § 306f StGB 0 0,0 %
Tätige Reue, § 306e StGB 0 0,0 %


10. Straßenverkehrsdelikte

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon Klausuren mit Straßenverkehrsdelikten: 14 (30,4 %)

 

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB 3 6,5 %
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB 9 19,6 %
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB 10 21,7 %
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB 6 13,0 %


11. Aussagedelikte

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon Klausuren mit Aussagedelikten: 1 (2,2 %)

 

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Uneidliche Falschaussage, § 153 StGB 1 2,2 %
Meineid, § 154 StGB 0 0,0 %
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB 0 0,0 %
Aussagenotstand, § 157 StGB 0 0,0 %
Berichtigung der Falschaussage, § 158 StGB 0 0,0 %
Versuchte Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB 0 0,0 %
Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB 0 0,0 %
Fahrlässiger Falscheid, § 161 StGB 0 0,0 %


12. Straftaten gegen sonstige Gemeinschaftsrechtsgüter

Ausgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon Klausuren mit Straftaten gegen sonst. Gemeinschaftsrechtsgüter: 10 (21,7 %)

 

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB 3 6,5 %
Landfriedensbruch, § 125 StGB 0 0,0 %
Nichtanzeige einer geplanten Straftat, § 138 StGB 0 0,0 %
Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB 0 0,0 %
Falsche Verdächtigung, § 164 StGB 3 6,5 %
Strafvereitelung, § 258 StGB 4 8,7 %
Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB 1 2,2 %
Körperverletzung im Amt, § 340 StGB 0 0,0 %
Vollrausch, § 323a StGB 1 2,2 %
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB 3 6,5 %

13. StrafprozessrechtAusgewertete Klausuren im Strafrecht: 46
Davon Klausuren mit Strafprozessrecht: 11 (23,9 %)

 

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Zeugnisverweigerungsrecht 3 6,5 %
nemo tenetur-Grundsatz 2 4,3 %
Beweisaufnahme / Ablehnung von Beweisanträgen 2 4,3 %
Beweisverwertung 4 8,7 %
Untersuchungshaft 3 6,5 %
Verdachtsformen 0 0,0 %
Richtervorbehalt 1 2,2 %
Strafklageverbrauch 0 0,0 %

 


Quelle: https://klausurenkurs.uni-koeln.de/index.php?id=12216
LSG Performance System

Das 5-Stufen-Modell zur Examenssicherheit

Das LSG Performance System ist ein strukturiertes Leistungsmodell für die strategische Examensvorbereitung. Es verbindet juristische Methodik, Klausurtechnik und mentale Stabilität zu einem klar definierten Gesamtsystem. Ziel ist nicht, „mehr“ zu lernen, sondern richtig zu priorisieren, sauber zu strukturieren und Leistung reproduzierbar abzurufen.

Struktur

Stufe 1 des LSG Performance Systems bildet die strukturelle Grundlage einer strategisch ausgerichteten Examensvorbereitung. Im Zentrum steht die präzise Analyse des individuellen Wissensstands und dessen Überführung in ein klar definiertes, belastbares System. Anstelle einer bloßen Wissensakkumulation erfolgt eine gezielte Ordnung und Priorisierung entlang der tatsächlichen Examensrelevanz. Die Methodik setzt auf eine konsequente Stoffpriorisierung. Maßgeblich ist nicht die Quantität des bearbeiteten Materials, sondern die Identifikation regelmäßig klausurprägender Themen. Aufbauend darauf werden strukturierte Prüfungsschemata entwickelt, die sowohl im Gutachtenstil als auch in der Schwerpunktsetzung Sicherheit gewährleisten. Fragmentiertes Detailwissen wird in eine systematische Gesamtstruktur integriert, wodurch Transparenz, Wiederholbarkeit und methodische Stabilität entstehen. Das Resultat ist ein tragfähiges Fundament für die weitere Examensvorbereitung. Durch die klare Systematisierung wird Effizienz gesteigert, die inhaltliche Fokussierung geschärft und die Grundlage für eine reproduzierbare Leistungsfähigkeit unter Prüfungsbedingungen geschaffen.

Systemverständnis

Stufe 2 des LSG Performance Systems vertieft die methodische Durchdringung juristischer Zusammenhänge. Aufbauend auf der strukturellen Ordnung aus Stufe 1 geht es nun nicht mehr primär um Priorisierung, sondern um inhaltliche Vernetzung und dogmatisches Verständnis. Ziel ist es, Normen nicht isoliert zu lernen, sondern sie im systematischen Kontext des jeweiligen Rechtsgebiets zu erfassen. Im Mittelpunkt steht die Fähigkeit, klausurprägende Problemkonstellationen frühzeitig zu erkennen und rechtlich einzuordnen. Juristische Fragestellungen werden nicht mechanisch abgearbeitet, sondern argumentativ entwickelt. Dabei wird besonderes Gewicht auf die saubere Herleitung von Streitständen, die Einbettung in die Systematik des Gesetzes sowie die konsistente Anwendung des Gutachtenstils gelegt. Durch die bewusste Verknüpfung von Tatbestandsmerkmalen, Wertungsfragen und Konkurrenzverhältnissen entsteht ein belastbares Verständnis für die innere Logik des Strafrechts. Dieses Systemverständnis schafft die Grundlage für argumentative Sicherheit, differenzierte Schwerpunktsetzung und eine präzise Subsumtion unter Prüfungsbedingungen. Ergebnis dieser Stufe ist nicht nur Wissenssicherheit, sondern methodische Souveränität.

Klausurtechnik

Stufe 3 des LSG Performance Systems überführt das aufgebaute Struktur- und Systemverständnis in konkrete Prüfungsleistung. Im Zentrum steht die präzise Umsetzung juristischen Denkens unter realistischen Klausurbedingungen. Wissen allein ist nicht entscheidend, sondern dessen taktisch saubere Anwendung. Die Methodik fokussiert eine stringente Schwerpunktsetzung, die klare Identifikation klausurtragender Probleme sowie eine konsequente Ausrichtung an der Punktelogik der Prüfung. Zeitmanagement wird nicht isoliert trainiert, sondern als integraler Bestandteil der Bearbeitungsstrategie verstanden. Jede Norm, jedes Problem und jede Argumentation erhält ihren funktionalen Platz innerhalb eines ökonomisch durchdachten Aufbaus. Besonderes Gewicht liegt auf der Subsumtionstechnik. Argumentative Präzision, sprachliche Klarheit und systematische Herleitung stehen im Vordergrund. Gleichzeitig wird der strategische Umgang mit Konkurrenzfragen, Beteiligungsformen und Problemverdichtungen geschult, um auch komplexe Sachverhalte strukturiert zu bewältigen. Das Ergebnis dieser Stufe ist operative Souveränität. Die Bearbeitung erfolgt nicht mehr reaktiv, sondern kontrolliert und zielgerichtet. Klausurtechnik wird zur reproduzierbaren Kompetenz, die unter Zeitdruck tragfähig bleibt.

Druckresistenz

Stufe 4 des LSG Performance Systems adressiert einen entscheidenden Leistungsfaktor, der in der klassischen Examensvorbereitung häufig unterschätzt wird: die Stabilität unter Belastung. Juristische Kompetenz entfaltet ihren Wert erst dann vollständig, wenn sie auch unter Zeitdruck, Unsicherheit und psychischer Anspannung zuverlässig abrufbar bleibt. In dieser Phase wird die Fähigkeit entwickelt, in Prüfungssituationen handlungsfähig und fokussiert zu bleiben. Mentale Stabilität wird nicht als abstraktes Persönlichkeitsmerkmal verstanden, sondern als trainierbare Kompetenz. Dazu gehören der kontrollierte Umgang mit Zeitdruck, die strukturierte Bewältigung unerwarteter Problemstellungen sowie die Fähigkeit, trotz komplexer Sachverhalte einen klaren gedanklichen Rahmen aufrechtzuerhalten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Selbststeuerung während der Klausurbearbeitung. Entscheidungsfähigkeit, Priorisierung und Konzentration werden bewusst geschult, um typische Leistungsabbrüche zu vermeiden. Ziel ist es, nicht nur fachlich vorbereitet zu sein, sondern auch in der konkreten Prüfungssituation souverän zu agieren. Das Ergebnis dieser Stufe ist eine belastbare Performancefähigkeit. Wissen, Technik und Struktur werden unter realistischen Bedingungen stabilisiert, sodass die Examensleistung nicht von Tagesform, sondern von kontrollierter Umsetzung abhängt.

Strategie

Stufe 5 des LSG Performance Systems bündelt Struktur, Systemverständnis, Technik und mentale Stabilität in einer klar definierten Gesamtstrategie. Das Examen wird nicht als isolierte Prüfungsphase betrachtet, sondern als strategisches Projekt mit klarer Zieldefinition, Zeitplanung und Risikosteuerung. Im Mittelpunkt steht die individuelle Ausrichtung der Vorbereitung. Auf Basis der bisherigen Leistungsentwicklung werden realistische Zielmarken definiert und taktische Entscheidungen getroffen. Dazu gehören die gezielte Schwerpunktsetzung in der Wiederholungsphase, die bewusste Auswahl von Trainingsklausuren sowie die Feinjustierung der eigenen Bearbeitungsstrategie. Die Examensvorbereitung wird damit von einem reaktiven Lernprozess zu einem planbaren Steuerungsprozess. Zugleich wird die finale Phase der Vorbereitung systematisch strukturiert. Wiederholungszyklen werden optimiert, typische Schwachstellen gezielt adressiert und Leistungsreserven identifiziert. Ziel ist es, Unsicherheiten vor dem Examen zu minimieren und eine klare innere Orientierung für die Prüfungstage zu schaffen. Das Ergebnis dieser Stufe ist strategische Klarheit. Die Examensleistung basiert nicht auf Zufall oder kurzfristiger Motivation, sondern auf einer bewusst entwickelten, individuell abgestimmten Gesamtstrategie.

LSG Career

Wie läuft das ab?

Unsere Lernberatung ist darauf ausgelegt, dich Schritt für Schritt dabei zu unterstützen, dein Studium optimal zu gestalten und deine Ziele zu erreichen. Der Ablauf ist klar strukturiert und individuell auf deine Bedürfnisse abgestimmt, sodass du gezielt die Unterstützung erhältst, die du brauchst.
1. Schritt

Termin buchen

Buche ganz einfach einen Termin für deine individuelle Lernberatung. In unserem Buchungssystem kannst du uns bereits deine Wünsche und Herausforderungen mitteilen. So können wir uns optimal auf dich vorbereiten. Je mehr Informationen du uns bei der Buchung mitteilst, desto besser können wir uns vorbereiten. Lade wichtige Dokumente schon bei der Buchung hoch, sodass wir diese Dokumente bereits vor dem Gespräch analysieren können.

2. Schritt

Persönliche Beratung

Wir nehmen uns Zeit, um deine Situation genau zu analysieren. Bereits vor dem Gespräch bereiten wir uns intensiv auf deine Anliegen vor und erarbeiten erste Lösungsansätze. In der Beratung gehen wir dann gezielt auf deine Fragen ein, besprechen mögliche Strategien, um deine Ziele effizient zu erreichen. Auch nach dem Gespräch überarbeiten wir unsere Empfehlungen, damit du eine klare Orientierung für deine nächsten Schritte hast.

3. Schritt

Neue Perspektiven

Unsere Beratung gibt dir nicht nur Antworten, sondern auch eine neue Perspektive auf dein Studium. Du wirst Klarheit darüber gewinnen, wie du deine Studienzeit optimal gestaltest und Herausforderungen souverän meisterst. Und falls du später noch Fragen hast – wir stehen dir weiterhin zur Seite.

LSG Career

Häufig gestellte Fragen

Die Beratung erfolgt in drei Schritten. Zunächst buchst du einen Termin und teilst uns deine Wünsche und Anliegen mit, damit wir uns gezielt auf das Gespräch vorbereiten können. In der intensiven Beratung analysieren wir gemeinsam deine aktuelle Situation, besprechen Herausforderungen und erarbeiten individuelle Lösungsstrategien, die zu deinen Zielen passen. Anschließend erhältst du eine strukturierte Nachbereitung mit den wichtigsten Erkenntnissen und Empfehlungen. Falls nach der Beratung noch Fragen auftauchen, kannst du uns jederzeit kontaktieren – wir stehen dir weiterhin zur Seite.

Die Examensberatung gibt dir Orientierung und hilft dir, deine Vorbereitung klar und strukturiert anzugehen. Du erhältst konkrete Strategien für effektive Lernmethoden, realistische Zeitplanung und eine sinnvolle Priorisierung der Prüfungsinhalte. Außerdem kannst du Unsicherheiten rund um die Examensphase klären und herausfinden, welche Schritte jetzt wirklich entscheidend für deinen Erfolg sind.

Unsere Examensberatung richtet sich an alle Jurastudierenden – egal ob du kurz vor dem Examen stehst, bereits mitten in der Vorbereitung bist oder nach einer gescheiterten Prüfung neu durchstarten möchtest. Wir unterstützen dich dabei, Struktur in deine Vorbereitung zu bringen, die richtigen Prioritäten zu setzen und einen realistischen, effektiven Lernplan zu entwickeln. So gewinnst du Klarheit, Sicherheit und eine Strategie, mit der du dein Examen selbstbewusst angehen kannst.

Es hilft, wenn du dir vorher überlegst, welche Fragen oder Probleme du besprechen möchtest. Falls du konkrete Herausforderungen hast (z. B. Zeitmanagement oder Prüfungsstress), kannst du bereits eine Liste deiner bisherigen Strategien und Schwierigkeiten mitbringen.

Eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten. Falls du ein ausführlicheres Gespräch benötigst, bieten wir auch längere Beratungen an.

Ja! Nach der Beratung stehen wir dir weiterhin für Rückfragen zur Verfügung. Falls du eine längere Begleitung möchtest, können wir eine weiterführende Beratung individuell vereinbaren.

Ja, wenn du regelmäßige Unterstützung möchtest, bieten wir auch fortlaufende Beratungen an. Sprich uns einfach darauf an.

Wir analysieren deine bisherigen Lernstrategien und helfen dir, effizientere Methoden zu entwickeln. Dazu gehören Techniken für bessere Konzentration, Zeitmanagement und effektives Lernen.