Wer einen Angriffskrieg im Internet öffentlich billigt, macht sich nach § 140 StGB strafbar.
Das OLG Braunschweig hat die Verurteilung einer Frau wegen eines Pro-Putin-Kommentars bestätigt. Examensrelevant für ...
Das AG Flensburg hat einen Ladeninhaber wegen eines antisemitischen Aushangs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Examensrelevant für § 130 StGB u...
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